■ Wie kann der Alltag für die Gäste noch differenzierter, kreativer und vielleicht auch humorvoller gestaltet werden?
■ Welche Ideen bestehen, um Angehörige oder Betreuer mit in die Arbeit der Tagespflege einzubeziehen?
■ Wie können sich Mitarbeiter gut organisieren?
■ Welche Aktivitäten werden besonders von Gästen geschätzt?
■ Wie können Tagespflegen sich gut im Quartier vernetzen?
■ Wie kann man die Ideen möglichst effektiv und sinnvoll umsetzen?
In dieser Sammlung der Best-Practice-Ideen für Tagespflegen möchten wir Ihnen Mut machen: Trauen Sie sich neue und eigene Ideen auszuprobieren und weiter zu entwickeln.
Als Beispiel für eine pfiffige Idee haben wir die agile Seniorin auf der Coverseite ausgewählt. Ein emotional positiver Überraschungseffekt, oder? Ein Träger in Bayern wirbt damit auf seinen Flyern und Schnuppergutscheinen.
Fühlen Sie sich ermutigt, auch vielleicht auf den ersten Eindruck unkonventionelle Wege einzuschlagen!
Drei Anmerkungen vorab:
1. Je nach Bundesland wird von Tagespflege oder Senioren-Tagespflege gesprochen. Wir sprechen im Buch immer von der Tagespflege, meinen aber das gleiche.
2. Das Buch ist so aufgebaut, dass jedes Kapitel viele Best Practice-Ideen enthält. Welches Kapitel Sie zuerst öffnen, bleibt Ihnen überlassen. Sehen Sie das Buch als Arbeitshilfe, das Sie immer wieder aus dem Schrank nehmen können, wenn Sie Ideen oder Anregungen benötigen.
3. Wir könnten Sie im Buch als Inhaberin und Inhaber, Geschäftsführerin und Geschäftsführer, Pflegedienstleiterin und Pflegedienstleiter etc. ansprechen. Ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet, ohne damit jedoch eine Diskriminierung zum Ausdruck bringen zu wollen. Gestatten Sie daher, dass wir aus Vereinfachungsgründen von Führungskraft und Pflegedienstleitung und Mitarbeiter oder Team sprechen.
Vielen Dank von uns
■ an alle Tagespflege-Leitungskräfte für ihre Best-Practice-Ideen
■ für alle eingesandten Beispiele, Textideen und Fotos
■ an Lisa Bosbach (www.lisabosbach.de) für ihre Illustrationen in diesem Buch.
Wir hoffen, dass Ihnen dieses Praxishandbuch im Berufsalltag eine Hilfe darstellt. Da wir gerne mit Führungskräften im Dialog sind, freuen wir uns über weitere „Best Practice“-Ideen, die wir gerne in einer weiteren Auflage aufnehmen. Senden Sie Ihre Idee/ Umsetzung (im besten Fall mit einem Foto) einfach an [email protected].
Bad Sassendorf, Berlin, Essen im Oktober 2020
Peter Wawrik, Lukas Wawrik, Karla Kämmer
1 Alltagsbegleitung oder Tagespflege
Oder: Steht die Pflege in der Tagespflege im Vordergrund?
In den „Maßstäbe[n] und Grundsätze[n] für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) in der teilstationären Pflege (Tagespflege)“ sind in Deutschland Inhalte und Rahmengrundsätze für Tagespflegen festgelegt. Wir kürzen Sie im Folgenden mit „MuG teilstationär“ ab.
Am 27.05.2020 sind die neuen „MuG teilstationär“ im Bundesanzeiger (Banz AT 27.05.2020 B2) veröffentlicht worden.
Warum fängt dieses Best-Practice-Buch mit diesem Kapitel an?
Weil die neuen „MuG teilstationär“ Sie nun auch von der Bundesebene her in Ihren Aktivitäten und Best-Practice-Ansätzen unterstützt, den Alltag in der Tagespflege in den Vordergrund zu rücken.
Was ist neu und anders zu früheren Versionen?
In der Vergangenheit waren viele Richtlinien und Vorschriften für Tagespflegen aus dem stationären Bereich übertragen worden. Deshalb ist auch der Begriff Tagespflege, der in § 41 SGB XI verankert ist, aus unserer Sicht ein seit 1995 irreführender Name für dieses Unterstützungsangebot für Pflegebedürftige und deren Angehörige. In früheren Strukturerhebungsbögen für Tagespflegen wurde von „Bewohnern“ gesprochen, es wurde abgefragt, wieviel Pflegebetten Sie in der Tagespflege haben und Sie mussten natürlich eine „Pflegedokumentation“ führen.
In den neuen „MuG teilstationär“ ist die Alltagsbegleitung und -unterstützung deutlicher hervorgehoben und die Pflege in den Hintergrund gesetzt worden:
„Pflegebedürftige Menschen, die das Angebot einer Tagespflegeeinrichtung nutzen, haben weiterhin ihren Lebensmittelpunkt in ihrer eigenen Häuslichkeit.
Die Tagespflege ergänzt und unterstützt die häusliche Versorgungssituation. Die Tagespflege dient der Unterstützung und Sicherstellung der häuslichen Versorgung z. B. durch die Entlastung pflegender An- und Zugehöriger.
Sie zielt auf die Betreuung und die Tagesstrukturierung, auf die im Rahmen des Aufenthalts in der Einrichtung erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen sowie die Leistungen für Unterkunft und Verpflegung (hauswirtschaftliche Versorgung) ab.
Die Dauer und Häufigkeit des Besuchs einer Tagespflegeeinrichtung schränkt insofern die Einwirkungsmöglichkeiten und deren Wirksamkeit ein.“ (MuG teilstationär 2020, Grundsätze)
Die Ziele für eine Tagespflege werden in den MuG teilstationär wie folgt formuliert:
„Tagespflegeeinrichtungen gemäß § 41 SGB XI sollen insbesondere
■ die Tagespflegegäste unterstützen, ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht,
■ im Einzelfall fachlich kompetente und bedarfsgerechte Pflege nach den allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen gewährleisten,
■ die körperlichen und kognitiven Fähigkeiten der Tagespflegegäste erhalten, fördern oder wiedergewinnen,
■ durch Information und Austausch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Beteiligten ermöglichen,
■ eine Vertrauensbasis zwischen Tagespflegegästen und Leistungserbringern schaffen,
■ flexibel auf die individuellen Bedarfe der Tagespflegegäste und der An- und Zugehörigen reagieren,
■ ein an Lebensqualität und Zufriedenheit orientiertes Leben unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation und der Biografie der Tagespflegegäste fördern,
■ die pflegenden An- und Zugehörigen durch die Leistungen der Tagespflege unterstützen und entlasten,
■ die Tagesstrukturierung an den persönlichen Präferenzen und Bedarfen der Tagespflegegäste ausrichten und dabei die sozialen, emotionalen, kulturellen und religiösen Bedürfnisse der Tagespflegegäste berücksichtigen.“ (MuG teilstationär 2020, Ziele)
Vereinfacht gesagt ist in der Tagespflege an Themen und Aktivitäten alles möglich und erlaubt, was die Gäste interessiert und nicht überfordert. Die Tagespflege sollte sich an dem Alltag der Gäste orientieren und diesen aufgreifen.
Weiterhin sollte eine Tagespflegeeinrichtung üblicherweise eine Öffnung mindestens an fünf Tagen in der Woche mit jeweils mindestens sechs Stunden täglich sicherstellen. „Die Öffnungszeiten sollen insbesondere dem regionalen Versorgungsbedarf entsprechen und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf pflegender An- und Zugehöriger unterstützen.“ (MuG teilstationär 2020, Öffnungszeiten)