Hermann Dommach
Hitlers Staatsfinanzen
Der Rechnungshof des Deutschen Reiches im Nationalsozialismus 1933–1945
Impressum
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation
in der Deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographische
Daten sind im Internet über http://dnd.d-nb.de abrufbar
wbg Academic ist ein Imprint der wbg
© 2019 by wbg (Wissenschaftliche Buchgesellschaft), Darmstadt
Die Herausgabe des Werkes wurde durch die
Vereinsmitglieder der wbg ermöglicht.
Satz und eBook: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH
Besuchen Sie uns im Internet: www.wbg-wissenverbindet.de
ISBN 978-3-534-40291-5
Elektronisch sind folgende Ausgaben erhältlich:
eBook (PDF): 978-3-534-40293-9
eBook (epub): 978-3-534-40292-2
Menü
Inhalt
1. Der Reichsrechnungshof (RRH) in der Weimarer Republik
1.1 Der RRH besitzt das Kontrollmonopol
1.2 Präsident Saemisch will allein „regieren“
1.3 Der Reichssparkommissar (RSK) überflügelt den RRH
1.4 Der Kontrollverlust des RRH bei der Reichswehr
1.5 Der Verlust der Reichsbahnprüfung
2. Der RRH nach der Machtergreifung Hitlers in der Amtszeit seines Präsidenten Saemisch (1933–1938)
2.1 Das Jahr 1933 wird für den RRH zum Schlüsseljahr
2.2 Der RRH verliert seinen wichtigsten Ansprechpartner
2.3 Hitler: „Die Unabhängigkeit des Rechnungshofs bleibt unangetastet“
2.4 Bormann: „Der Führer würde diese Prüfungen nicht zulassen“
2.7 Saemisch: „Das Gesetz muss autoritär eingeführt werden“
2.9 „Bisher ist noch kein einziger Beamter des Rechnungshofs der Partei beigetreten“
2.10 Der RRH wird zum „Veilchen im Verborgenen“ und „Asyl für politisch untragbare Beamte“
2.14 Der RRH gerät ins Visier seiner Gegner
2.15 Hitler zum Reichsschatzmeister der NSDAP: „Für die Partei sind Sie der oberste Rechnungshof“
2.16 Der Postminister Ohnesorge will den RRH abschaffen
2.17 Das Büro des Reichssparkommissars wird zur Gutachterabteilung des RRH umfunktioniert
2.20 Präsident Saemisch kämpft um das Ernennungsrecht
2.21 Die Landesrechnungshöfe werden Außenabteilungen des RRH
2.22 „Freudig erregt begrüßt der Österreichische Rechnungshof den Deutschen Rechnungshof“