2. Rechtliche Würdigung
Bei der Verkehrskontrolle konnte der Fahrzeuglenker seinen Führerschein nicht vorzeigen. Das Nichtmitführen des Führerscheins stellt für sich eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Der kontrollierende Polizeibeamte hatte zudem den Verdacht, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 21 StVG.
Durch das Nichtmitführen des Führerscheins war eine Störung der öffentlichen Sicherheit gegeben. Weitere Ermittlungen seitens der Polizei gegen den Fahrer als Störer im Sinne des Polizeigesetzes waren erforderlich. Zur Abwehr der Gefahr für die Verkehrssicherheit kamen mehrere Maßnahmen in Betracht. Der Polizeibeamte vor Ort traf die am meisten belastende Maßnahme der Schlüsselbeschlagnahme und Untersagung der Weiterfahrt. Dies wäre nur dann zulässig gewesen, wenn eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit unmittelbar bevorgestanden hätte und die Glaubhaftmachung des Fahrerlaubnisbesitzes auf andere Weise nicht erreichbar gewesen wäre.
Bei pflichtgemäßer Ermessensausübung hätte der Polizeibeamte jedenfalls nach einem Telefonat mit dem Petenten von der Glaubhaftmachung des Fahrerlaubnisbesitzes ausgehen müssen. Die Auswahl der Mittel wurde von dem Beamten nicht ermessensfehlerfrei getroffen; die Maßnahmen entsprachen nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und des Mindesteingriffs.
Die Entscheidung des vorgesetzten Polizeibeamten, in Kenntnis des telefonisch vorgetragenen Sachverhalts die Beschlagnahme- und Untersagungsverfügung aufrechtzuerhalten, war ebenfalls nicht ermessensfehlerfrei. Der Polizeibeamte bot dem Petenten als mildestes Mittel die Vorlage des Führerscheins auf der nächstgelegenen Polizeidienststelle an. Auch hier wäre das Telefonat mit dem Petenten zur Glaubhaftmachung des Fahrerlaubnisbesitzes des Sohnes des Petenten ausreichend gewesen.
3. Ergebnis:
Bei dieser Sach- und Rechtslage kann der Petition nach Auffassung des Innenministeriums abgeholfen werden. Die beteiligten Beamten wurden über die Auffassung des Innenministeriums in Kenntnis gesetzt.
Ab sofort war dieses rechtswidrige Verwaltungshandeln beim Polizeipräsidium Mannheim Vergangenheit. Ich gab den Entscheid der Polizeischule Baden-Württemberg für die Ausbildung zur Kenntnis und veröffentlichte zudem einen Fachartikel.
Ich konnte meinen Schwur aus dem Jahr 1987 einlösen – mein Rechtsstaatsverständnis war wiederhergestellt.
Fall 2: Beschwerde als Retourkutsche
Bei der Bearbeitung von Beschwerden entwickelst du ein Gespür, ob diese berechtigt ist oder der Beschwerdeführer dem Polizeibeamten aus Verärgerung oder Uneinsichtigkeit „eine mitgeben“ will. Ein ganz besonderes Beispiel dafür bot eine Dame, die sich über Unrat im Schwemmgebiet des Rheins bei der zuständigen Wasserschutzpolizeistation beschwerte. Unzufrieden mit den dort getroffenen Maßnahmen wandte sie sich zuletzt mit einem sehr provokanten Brief auch noch an den Justizminister persönlich. Natürlich landete dieser Schriftverkehr auf meinem Tisch.
Hier meine Antwort:
Sehr geehrte Frau XY,
als Leiter der Zentralen Dienste beim Polizeipräsidium Mannheim bin ich auch Vorgesetzter der Beamten und Beamtinnen der Wasserschutzpolizeistation.
Nach Rückkehr aus dem Urlaub fand ich Ihre Beschwerde in der elektronischen Post.
Конец ознакомительного фрагмента.
Текст предоставлен ООО «ЛитРес».
Прочитайте эту книгу целиком, купив полную легальную версию на ЛитРес.
Безопасно оплатить книгу можно банковской картой Visa, MasterCard, Maestro, со счета мобильного телефона, с платежного терминала, в салоне МТС или Связной, через PayPal, WebMoney, Яндекс.Деньги, QIWI Кошелек, бонусными картами или другим удобным Вам способом.