Im Mai 985 wurde Kaiserin Theophanu auf dem Reichstag in Frankfurt am Main die Übernahme der Regierung für ihren unmündigen Sohn Otto III. offiziell zugesprochen, nachdem es zu einem Ausgleich mit Heinrich dem Zänker gekommen war, der sein altes Lehen, das Herzogtum Bayern, in etwas reduzierter Form zurückerhielt. Die Byzantinerin muss eine bemerkenswerte Persönlichkeit mit enormer politischer Durchsetzungsfähigkeit gewesen sein, da es ihr relativ rasch gelungen war, sich im Machtpoker ohne große eigene Hausmacht zu bewähren. Es gab durchaus Vorbehalte gegen sie im Reich – Abt Odilo von Cluny, der spätere Biograf von Kaiserin Adelheid, sprach sicherlich vielen Zeitgenossen aus der Seele, als er sie nach ihrem Tod herabsetzend nur als „jene Griechin“ titulierte. Theophanu erreichte es nach der Regentschaftsübernahme, sich auch gegen ihre mächtige Schwiegermutter Adelheid zu behaupten, die daraufhin wieder nach Italien ging. Zu Theophanus Beraterkreis gehörten in erster Linie Erzbischof Willigis von Mainz und Bischof Hildebald von Worms. Sie leitete eine Phase des inneren Friedens ein und festigte die Reichsherrschaft. Durch die Anerkennung des neuen französischen Königs Hugo Capet sicherte sie die Zuordnung des Herzogtums Lotharingien zum Reich. Im Kampf um die von den Slawen bedrohte Ostgrenze des Reichs gewann sie in Herzog Mieszko von Polen einen zuverlässigen Verbündeten, mit dessen Hilfe sie mehrere Feldzüge gegen die Slawen durchführen ließ. In Italien trat sie in offiziellen Dokumenten, im Gegensatz zur bisherigen Praxis bei Kaiserinnen, mit ungewöhnlichem Selbstbewusstsein auf. In der Ravennater Urkunde vom 1. April 990 signierte sie gemäß byzantinischer Tradition als Kaiser, nicht als Kaiserin. Wie bei einem Kaiser männlichen Geschlechts wurden die Jahre in der Urkunde nach ihr gezählt, beginnend mit dem Jahre 972.
Nach kurzer Krankheit starb Theophanu, die zu dieser Zeit auf dem Gipfel ihrer Macht stand, am 15. Juni 991 in der Pfalz Nimwegen. Über die Todesursache ist nichts überliefert. Der elfjährige Otto III. war in ihrer Todesstunde bei ihr. Durch ihre kluge Machtpolitik war es Theophanu gelungen, ihrem Sohn, dem sie eine hervorragende Erziehung zuteil werden ließ, nicht nur den Kaiserthron zu sichern, sondern ihm auch die Herrschaft weitgehend in ihrem alten Rang und Umfang zu bewahren. Kaiserinwitwe Adelheid konnte nach dem Tod der Schwiegertochter ohne Schwierigkeiten die Regentschaft für ihren Enkel Otto III. bis Ende 994 weiterführen, bis dieser selbst die Herrschaft übernahm. Voll Anerkennung über Theophanus Leistungen als Regentin schrieb zwei Jahrzehnte nach ihrem Tod der Chronist Thietmar von Merseburg: „Wiewohl sie vom schwachen Geschlechte war, eignete ihr doch besonnenes Selbstvertrauen und, was in Griechenland selten ist, ein trefflicher Lebenswandel. Und mit männlicher Wachsamkeit wahrte sie ihres Sohnes Herrschaft in ständiger Freundlichkeit gegenüber Rechtschaffenen, in furchtgebietender Überlegenheit gegenüber Aufsässigen.“
Agnes von Poitou
* um 1025
† 1077 in Rom
Regentin des römisch-deutschen
Reichs 1056 – 1062/65
Die Leistungen von Agnes von Poitou als Regentin waren bei ihren Zeitgenossen umstritten. Häufig wurde gegen ihre Regierungstätigkeit der Vorwurf der Schwäche und Unschlüssigkeit erhoben. Das von ihr mitverschuldete Papstschisma von 1061 und ihre Aktivitäten in der Folgezeit bildeten in der Beurteilung die entscheidende Zäsur.
Sie kam um 1025 als Tochter des mächtigen Herzogs Wilhelm V. von Aquitanien und Poitou und seiner Gemahlin Agnes von Burgund zur Welt. Aus dynastischen und machtpolitischen Gründen heiratete der verwitwete deutsche König Heinrich III. die französische Herzogstochter im November 1043 in Ingelheim. Zuvor wurde Agnes in Mainz bereits zur deutschen Königin gekrönt. Durch ihr von tiefer Religiosität geprägtes Wesen passte Agnes gut zu dem Salierkönig, dessen sakrale Herrschaftsauffassung und kirchenreformatorische Ideen sie teilte. Zu Lebzeiten Heinrichs trat sie allerdings nicht als politisch Handelnde hervor. Zwischen 1045 und 1054 brachte sie sechs Kinder zur Welt, von denen drei jedoch im Kindes- oder Jugendalter starben. Am Weihnachtstag 1046 erhielten Heinrich III. und Agnes zusammen die Kaiserkrönung in Rom.
Als Kaiser Heinrich III. am 5. Oktober 1056 verstarb, war der einzige überlebende Sohn des Kaiserpaars zwar bereits von den Fürsten des Reichs als König Heinrich IV. anerkannt worden, doch machte seine Minderjährigkeit eine Regentschaft für ihn erforderlich. Seine Mutter Agnes übernahm diese Aufgabe. Wichtig war für Agnes nach dem Tod ihres Gatten vor allem die politische Unterstützung durch Papst Viktor II., der in seiner Eigenschaft als Bischof von Eichstätt und Reichsverwalter die Weichen für die problemlose Übernahme der Vormundschaftsregierung stellte, bevor er 1057 nach Rom zurückkehrte. Der verwitweten Kaiserin wurde daher von den Fürsten sogar zugesichert, dass sie im Falle eines vorzeitigen Ablebens von Heinrich IV. einen Nachfolger designieren dürfe.
Am Anfang ihrer Regentschaft führte Agnes weitgehend die Politik ihres verstorbenen Mannes fort, traf aber auch durchaus eigenständige Entscheidungen. Sie trat für eine Politik des Ausgleichs und der Friedenserhaltung ein. Lobend hielt der Chronist Lampert von Hersfeld fest, dass „die tiefgreifende Veränderung der Lage keinerlei Unruhen und Anfechtungen hervorrief“. Die Regentin besuchte jährlich mit ihrem Sohn alle Teile des Reichs, hielt Hoftage ab, war bei Gerichtssitzungen anwesend, belehnte einflussreiche Adelige mit Herzogtümern und beschenkte im Namen von Heinrich IV. Bistümer, Kirchen und Klöster. Das glanzvollste Ereignis ihrer Regentschaft stellte die Schlussweihe des 1061 vollendeten Speyerer Doms dar.
Mit dem Tod von Papst Viktor II. im Juli 1057 endete die enge Verbindung zwischen Papsttum und deutschem Kaisertum. Die innerkirchliche Reformbewegung drängte das kaiserliche Mitspracherecht zurück. So wurde Stephan IX. ohne Wissen der Reichsregierung zum Papst gewählt. Der nächste Papst Nikolaus II. bestimmte an Ostern 1059 per Dekret, dass die künftigen Papstwahlen ausschließlich durch die Kardinäle erfolgen sollten. Der Kaiser sollte nur noch vom Wahlergebnis unterrichtet werden. Nach dem Tod von Nikolaus II. im Juli 1061 wählten die Kardinäle am 30. September den zur Reformpartei zählenden Bischof Anselm von Lucca als Alexander II. zum Papst. Auf Drängen der deutschen Fürsten und der römischen Aristokratie verweigerte Agnes dem neuen Papst die Anerkennung. Der deutsche Hof erhob stattdessen im Oktober 1061 Bischof Cadalus von Parma als Honorius II. zum Papst. Kaiserin Agnes ließ es danach aber an wirkungsvoller Unterstützung für den Gegenpapst fehlen, der sich in Rom nicht behaupten konnte. Das Papstschisma sollte erst im Mai 1064 auf der Synode von Mantua mit der Bestätigung von Alexander II. als legitimem Papst sein Ende finden.
Die Entwicklung in der Papstfrage und die Spaltung der Kirche belasteten die fromme Regentin mit Schuldgefühlen. Es war keineswegs in ihrem Sinne gewesen, dass sich der deutsche Hof zum Gegner des Reformpapsttums ausbildete. In einem Brief an das italienische Kloster Fruttuaria bezeichnete sie sich selbst als „Kaiserin und Sünderin“. Agnes übernahm die persönliche Verantwortung für diese Fehlentscheidung und zog sich aus der aktiven Regierungsverantwortung zurück. Ende 1061 nahm sie in Speyer den Schleier und trat in den Stand der gottgeweihten Witwe über. Dies bedeutete allerdings nicht, dass sie Nonne wurde. Da sie nur noch nominell der Reichsregierung als Regentin vorstehen wollte, gleichzeitig ihrem minderjährigen Sohn die Herrschaft weiterhin sichern musste, setzte sie ihren wichtigsten Ratgeber, Bischof Heinrich von Augsburg, als Leiter der Staatsgeschäfte ein.
Die Mehrheit der Fürsten war mit dieser herausgehobenen Position für den Augsburger Bischof nicht einverstanden. Es kursierten sogar Gerüchte über ein angeblich zu intimes Verhältnis zwischen dem Bischof und der kaiserlichen Witwe. Für Missfallen sorgte bei Adel und Klerus außerdem, dass unfreie königliche Dienstleute, Ministeriale, am Hof an Bedeutung gewannen. Generelle Kritik am Regiment einer Frau kam auf. Anfang April 1062 wurde der junge König Heinrich IV. aus der Pfalz Kaiserswerth von Erzbischof Anno II. von Köln und seinen fürstlichen Mitverschwörern staatsstreichartig entführt. Vorsorglich wurden auch die Reichsinsignien geraubt. Die Kaiserin, der damit die Regentschaft sinnfällig entzogen worden war, nahm das Geschehen wohl als Gottesurteil hin und ging nicht mit kriegerischen Mitteln dagegen an. Die Regierungsverantwortung lag nun bei dem Kölner Erzbischof Anno, Erzbischof Siegfried I. von Mainz und später auch bei Erzbischof Adalbert von Bremen. Nachdem sie sich vorübergehend nach Regensburg