Robert Blum: Ein Zeit- und Charakterbild für das deutsche Volk. Blum Hans. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Blum Hans
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Языкознание
Год издания: 0
isbn: 4064066114466
Скачать книгу
die mageren, einförmigen Sandflächen vor sich sieht.“ Bei einem Besuche in Charlottenburg spricht er gerührt von dem Grabmal „der verewigten Königin Louise“.

      Zu dieser Freude an den Kunstschöpfungen, die seinen in München gebildeten Schönheitssinn vollauf befriedigten, trat nun hinzu die Wahrnehmung, daß der Volkscharakter der Berliner weit entgegenkommender, redelustiger, in Vielem mit seinem eigenen Naturell weit übereinstimmender sich erwies, als der Münchener. Den energischen Fleiß, den durch keine Widerwärtigkeit zu störenden fröhlichen, immer zu einem Scherz bereiten Gleichmuth, die durchaus realistische, immer kritische und vorsichtige Beobachtungsgabe des Berliners gewahrte er mit Vergnügen an dem Völkchen der Hauptstadt. Er fühlte sich wohl da, wie zu Hause, denn er fand hervorragende Eigenthümlichkeiten seines Wesens hier allgemein verbreitet. Daß er alle Bildungselemente, die Berlin bot, so vollständig und segensreich in sich aufnahm, verdankt er außerdem der Länge seines dortigen Aufenthaltes. In München hatte er nicht ein halbes Jahr zugebracht. In Berlin blieb er mit kurzen Unterbrechungen fast zwanzig Monate, bis zum 9. August 1830.

      Den allerbedeutendsten Einfluß aber dankte er der Berliner Hochschule. Sie war in den schlimmsten Jahrzehnten, welche die Reaction über Deutschland gebracht hat, immer der Freistuhl der deutschen Wissenschaft und Forschung geblieben. Kein Censor und kein Demagogenriecher durfte es wagen, das freie Wort des Katheders in Fesseln zu schlagen. Die Redefreiheit, die heute für die deutschen parlamentarischen Versammlungen gewährleistet ist, bestand damals eigentlich nur für die Lehrstühle der Hochschulen, gewiß für die Berliner. In allen Facultäten lehrten die gefeiertsten Namen deutscher Wissenschaft. Im Jahre 1829 hatte man in Berlin auch formell gebrochen mit dem System argwöhnischer Ueberwachung, welches die unseligen Karlsbader Beschlüsse seit einem Jahrzehnt auch Preußen scheinbar zur Pflicht gemacht hatten. Von da ab übten Rector und Universitätsrichter die Ueberwachung, die bis dahin einem Regierungsbeamten übertragen war. Von 1830 an wurde auch Nichtstudenten der Besuch der Vorlesungen gestattet: vierhundertsechsundfünfzig machten sofort davon Gebrauch, unter ihnen Robert Blum. Die systematische und rein wissenschaftliche Behandlung der Lehrfächer, zu denen Robert sich besonders hingezogen fühlte, machten seine fleißigen nächtlichen Studien erst wahrhaft fruchtbar.

      In dieses über alle Erwartung glückliche Leben schlug plötzlich wie ein Wetterstrahl aus heiterem Himmel die Ordre, Robert solle sich unverzüglich zur Ableistung seiner Militärpflicht in Prenzlau beim vierundzwanzigsten Infanterieregiment stellen. Selbstverständlich mußte er Ordre pariren, obwohl dieser Gehorsam voraussichtlich gleichbedeutend war mit dem Verluste seiner Stellung und dadurch auch mit der plötzlichen Vernichtung seiner schönsten Fortbildungshoffnungen. Damals, auf der Fußwanderung von Berlin nach Prenzlau (30. März 1830) schrieb er das „traurig und einförmig, kurz preußisch“ in sein Reisejournal. In Prenzlau erging es ihm weit besser, als er erwartet hatte — denn er sehnte sich niemals darnach, zu untersuchen, ob er einen Marschallsstab im Tornister trage — nach sechs Wochen schon (15. Mai 1830) hatte man sich überzeugt, daß der Rekrut Blum zu schwache Augen habe, um einen ordentlichen Vierundzwanziger abzugeben, und entließ ihn daher zur Reserve. Er hat des Königs Rock nie wieder angezogen.

      Am 17. Mai schon traf er wieder in Berlin ein. Er hoffte Schmitz so vernünftig zu finden, ihn nicht für die allgemeine Wehrpflicht — die einem holländischen Gemüth allerdings ein Gräuel war und heute noch ist — verantwortlich zu machen. Aber Schmitz war in Geschäften eben in Holland und Frankreich abwesend. Seine Geschäfte gingen schlechter und schlechter. So beging er die Ruchlosigkeit, seinen treuesten Mitarbeiter gänzlich mittellos in Berlin zu lassen, ohne auf seine Briefe zu antworten. Robert wußte freilich von der mißlichen Lage des Principals nichts. Alles, was der treue Mensch eingenommen, hatte er, selbstlos denkend, und Anderen vertrauend wie immer, dem Principal vorher eingesendet. Endlich, nachdem in zwei Briefen Schmitz’ die dringende Bitte Robert’s um Geld ganz unberücksichtigt gelassen, schrieb Robert am 1. Juli 1830 unter Anderem: „Es wird überflüssig sein, Ihnen eine Schilderung von meinen jetzigen Umständen zu entwerfen, da Sie sich selbst leicht vorstellen können, wie dem zu Muthe ist, der bei einem, wie Sie selbst wissen, impertinenten Wirthe eine Zeit lang seine Bedürfnisse borgte, und nun am Ende des Monats nicht im Stande ist zu zahlen. Außerdem daß ich schlechtes Essen für einen zu theueren Preis“ — er zahlte für Kost und Logis elf Groschen pro Tag — „nehmen muß, wird mir nun jede Mahlzeit mit verächtlichen und mißtrauischen Blicken vorgesetzt und Spottreden und Sticheleien als Gewürze aufgetragen. Denn ohne Geld ist es unmöglich auszuziehen. — Hätten Sie die Güte gehabt, mir nach Prenzlau zu melden, daß Sie hier mit Niemandem wegen meines Unterhaltes ausdrücklich gesprochen hatten, so hätte ich mir die mich hier erwartenden Unannehmlichkeiten eher vorstellen können und würde auf militärische Kosten meine Reise nach Köln gemacht haben; ich hatte alsdann pro Meile einen Groschen, und wenn auch Dürftigkeit mich auf der Reise drückte, so war ich doch jetzt der Gefahr nicht ausgesetzt, die mich nun bedroht, nämlich: daß mein Wirth mir den ferneren Unterhalt verweigert und mir die Thür weist. Wenn ich durch Ausschweifungen in Vorschuß gerathen wäre oder durch Nachlässigkeit der Gesellschaft einen Schaden von einigen tausend Thalern verursacht hätte, so würde ich das jetzige Verfahren als eine Vorsichtsmaßregel von Ihrer Seite und als Strafe für meine Fehler betrachten; da ich mir aber nichts dergleichen vorzuwerfen habe, &c.“

      Darauf antwortete Schmitz von Köln am 18. Juli: „Lieber Blum. Ihre Klagen vom 1. dieses thun mir sehr leid und sind gegründet. Ihr früheres Schreiben schien mir Vorwürfe oder einen der Sache nicht angemessenen Ton zu enthalten, und da ich Sie übrigens gern habe und Sie selten zurecht zu weisen habe, zerriß ich es lieber, als es zu beantworten. Verlieren Sie den Muth nicht, ich habe manche Schwierigkeit überstiegen.... Ich konnte bis jetzt weder Kleinigkeiten noch große Summen berichtigen. Jetzt werden Sie nicht lange mehr warten und alle Bedürfnisse erhalten.... Ich hoffe nur, Ihr jetziger Müßiggang wird auf Ihr ferneres Betragen keine nachtheilige Wirkung haben und daß ich Sie wie zuvor zurückfinden werde.“

      Noch ehe Blum diese Antwort besitzen konnte, schrieb er am 20. Juli 1830, daß er sich wundere und erstaunt sei, daß Schmitz auf einen Brief von Blum’s Eltern „ganz kaltblütig einige Bemerkungen niedergeschrieben habe, ohne es der Mühe werth zu halten, über meine Erhaltung nur ein Wort zu erwähnen, und man braucht doch gewiß keine großen logischen Kenntnisse zu haben, um zu wissen, daß der Lebensunterhalt, den Sie als eine nicht bemerkenswerthe Nebensache zu betrachten scheinen, zum Fortbestehen durchaus nothwendig ist.... Es scheint mir die Pflicht eines jeden Mannes zu sein, für die in seinen Diensten stehenden Leute zu sorgen ... und ich glaube, daß es gewiß gegen die Billigkeit ist, einen Menschen mit in der Welt herumzuführen und ihn dann plötzlich an einem fremden Ort brod- und hoffnungslos sitzen zu lassen, wenn er sich keines Fehlers schuldig machte, der solches Verfahren rechtfertigen könnte.“

      Um diese Rechtsdeductionen zu würdigen, muß auf Grund der mir vorliegenden Abrechnung Blum’s für die Jahre 1828 bis 1830, die Schmitz später anerkannte, constatirt werden, daß Blum schon am 30. März 1830 ein Guthaben von acht Thaler elf Silbergroschen zwei Pfennig an Schmitz hatte, welches neuerdings auf fast siebenundzwanzig Thaler gestiegen war, wie Schmitz später gleichfalls anerkannte. Der Gehalt, den Blum bescheiden immer „Lohn“ nennt, war am 30. März 1830 seit sechszehn ein viertel Monaten nicht mehr baar gezahlt worden! Daher war das weitere Verlangen Blum’s in diesem Briefe, in Zukunft möge pünktlicher gezahlt werden, gewiß gerechtfertigt; „sonst müsse er seine Stelle aufgeben, da er gar nichts besitze, um zuzusetzen.“ Er verlangte deshalb schriftlichen Vertrag und betonte, daß er Arbeitsüberstunden bisher nie berechnet habe.

      Die Antwort (etwa vom 28. Juli) auf diesen Brief war überschrieben: „N. für R. Blum“ und lautete: „Wenn man Leute zu ernähren hat, die nichts verdienen, und von denen, die man für schönen Vortheil betheiligt, hinterrücks verlassen wird, bis man ihnen mit eignem Fond wieder Courage macht, so bieten sich leicht viele Schwierigkeiten.... Sie sind eben aus dem Dienst entlassen worden. Ich erneuere Ihnen Solches hierbei.... Ich finde es auch nicht für gut, für die Dienste, die Sie mir bis heran zu leisten fähig waren, mehr als das nothwendige Unterhalt zu geben. Auch bin ich weit entfernt, Ihnen einen schriftlichen Vertrag als Sinecure zu geben.“ Wenn Blum für Ueberstunden keine besondere Vergütung gefordert habe, „so mögen Sie dies gegen Monate müßig