Tabelle 1
Buchstabe b
9.3
um mehr als 25 km/h innerorts oder 30 km/h
außerorts mit anderen als den in Nummer 9.1
oder 9.2 genannten Kraftfahrzeugen
Tabelle 1
Buchstabe c
10
Beim Führen eines Fahrzeugs ein Kind, einen
Hilfsbedürftigen oder älteren Menschen gefährdet,
insbesondere durch nicht ausreichend verminderte
Geschwindigkeit, mangelnde Bremsbereitschaft oder
unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren
oder Überholen
§ 3 Absatz 2a
§ 49 Absatz 1 Nummer 3
80 €
11
Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit
§ 3 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4
§ 49 Absatz 1 Nummer 3
§ 18 Absatz 5 Satz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 18
§ 20 Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 Satz 1, 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 19
Buchstabe b
§ 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 16, 17 (Zeichen 237, 238) Spalte 3 Nummer 3, lfd. Nr. 18
(Zeichen 239) Spalte 3 Nummer 2, lfd. Nr. 19
(Zeichen 240) Spalte 3 Nummer 3, lfd. Nr. 20
(Zeichen 241) Spalte 3 Nummer 4, lfd. Nr. 21
(Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt) Spalte 3 Nummer 2 oder
lfd. Nr. 23 (Zeichen 244.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt) Spalte 3 Nummer 2,
lfd. Nr. 49 (Zeichen 274),
lfd. Nr. 50 (Zeichen 274.1, 274.2)
§ 49 Absatz 3 Nummer 4
§ 42 Absatz 2 i. V. m.
Anlage 3 lfd. Nr. 12
(Zeichen 325.1, 325.2)
Spalte 3 Nummer 1
§ 49 Absatz 3 Nummer 5
11.1
Kraftfahrzeugen der in § 3 Absatz 3 Nummer 2
Buchstabe a oder b StVO genannten Art
Tabelle 1
Buchstabe a
11.2
kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen der in Nummer 11.1 genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibussen mit Fahrgästen
Tabelle 1
Buchstabe b
11.3
anderen als den in Nummer 11.1 oder 11.2
genannten Kraftfahrzeugen
Tabelle 1
Buchstabe c
Abstand
12
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten
§ 4 Absatz 1 Satz 1
§ 49 Absatz 1 Nummer 4
12.1
bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h
25 €
12.2
— mit Gefährdung
§ 4 Absatz 1 Satz 1
§ 1 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 1, 4
30 €
12.3
— mit Sachbeschädigung
35 €
12.4
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h,
sofern der Abstand in Metern nicht weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug
§ 4 Absatz 1 Satz 1
§ 49 Absatz 1 Nummer 4
35 €
12.5
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h,
sofern der Abstand in Metern weniger als ein Viertel
des Tachowertes betrug
Tabelle 2
Buchstabe a
12.6
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, sofern der Abstand in Metern weniger als ein Viertel
des Tachowertes betrug
Tabelle 2
Buchstabe b
13
Vorausgefahren und ohne zwingenden Grund stark
gebremst
13.1
— mit Gefährdung
§ 4 Absatz 1 Satz 2
§ 1 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 1, 4
20 €
13.2
— mit Sachbeschädigung
30 €
14
Den zum Einscheren erforderlichen Abstand von dem vorausfahrenden Fahrzeug außerhalb geschlossener
Ortschaften nicht eingehalten
§ 4 Absatz 2 Satz 1
§ 49 Absatz 1 Nummer 4
25 €
15
Mit Lastkraftwagen (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t) oder Kraftomnibus bei einer Geschwindigkeit von mehr
als 50 km/h auf einer Autobahn Mindestabstand von
50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten