Rainer Bartelt
Mobilfunk kommt, der Rechtsstaat geht
Strafsache Netzagentur: Wie eine obere Bundesbehörde sich selbst ins Zwielicht rückt
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Inhaltsverzeichnis
Zwielicht, TEIL 1: Antworten en gros
Die Antwort der Bundesnetzagentur
Ein Rechtsvertreter der Bundesnetzagentur
Das Göttinger Verwaltungsgericht
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Zwielicht, TEIL 2: Strafsache Netzagentur
1.4 Der Sicherheitsabstand,...
2 Nachweis der uneidlichen Falschaussage
Zwielicht, TEIL 3: Die Anlagen
Das Göttinger Urteil 4 A 345/17
Die Standortbescheinigung vom 10. Mai 2016
Fachaufsichtsbeschwerde vom 21. Juni 2020
Die 26. BImSchV vom 14. August 2013
Zwielicht, TEIL 4: Empfehlungen
Warum lügt die Behörde vor Gericht?
Deutschland = rote Laterne bei der Sicherheit?
Warum es der Netzagentur egal war
Mobilfunk kommt
Mobilfunk-Anwohner und Allgemeinheit sollten vor starker Verstrahlung geschützt sein. Eigentlich. Auch da, wo sie sich nur vorübergehend aufhalten. So das deutsche Recht, so die Beteuerungen der Politik. Doch vor Gericht kommt plötzlich alles anders: Das Verwaltungsgericht hintergeht den Kläger, Netzbetreiber und Agentur belügen das Gericht, und zu guter Letzt betrügen sie alle drei gemeinsam auch noch die übrigen bundesdeutschen Mobilfunk-Anwohner um wichtige Schutzrechte. Ebenso wie alle sonstigen Personen, die sich zum Beispiel als Handwerker in der Nähe von Funkanlagen aufhalten müssen. Alles das, indem sich Richter und beklagte Behörde sowohl das Recht, als auch die unverrückbaren Fakten ganz nach Belieben im Sinne der Netzbetreiber zurechtbiegen.
Die Göttinger Staatsanwaltschaft wird aufmerksam und hakt nach. Ausgang ungewiss, gewiss ist nur: Weil es beim Mobilfunk nicht nur um ein bisschen, sondern in Wahrheit um ziemlich viel Geld geht, sollten die Anwohner im Genehmigungsverfahren eigentlich so weit wie möglich außen vor bleiben, auch und nicht zuletzt in Sicherheitsfragen. Denn Netzbetreiber, Behörde und Politik gehen nicht ganz zu Unrecht davon aus, dass der normale bundesdeutsche Anwohner sowieso mit so gut wie nichts einverstanden wäre, was Hochleistungs-Funkantennen angeht, die seiner eigenen Wohnstätte allzu sehr auf den Pelz rücken – vorausgesetzt den Fall, man würde ihm dazu überhaupt eine Stimme geben.
Der