Die onlinebasierte Anbahnung des sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Thomas-Gabriel Rüdiger. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Thomas-Gabriel Rüdiger
Издательство: Bookwire
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Жанр произведения:
Год издания: 0
isbn: 9783866766464
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Medien Kontakt mit Kindern aufnehmen können. Die digitale Gesellschaft ist davon geprägt sich im Netz zu präsentieren. Diese Selbstdarstellung wird Kindern bereits frühzeitig vermittelt und kann einerseits zu einer vulnerablen und offenherzigen Darstellung führen, wie zu Musical.ly beschrieben. Andererseits lässt dies Kinder schneller auf Kontaktanfragen eingehen. Dies ist im Bereich der Onlinespiele etwas anders gelagert, da man sich hier nicht in Form von Selfies selbst präsentiert, auch wenn die Relevanz der Darstellung über einen eventuell vorhandenen Avatar nicht unterschätzt werden sollte. In Onlinespielen hat der Täter die Möglichkeit, durch das gemeinsame Spielerlebnis Vertrauen aufzubauen und entsprechend Kontakt mit dem Kind aufzunehmen. Bei allen Plattformen kommt der Aspekt der relativen Anonymität im Internet hinzu. Diese ist davon geprägt, dass einige Nutzer sich anonym bewegen und beispielsweise über ihre Identität täuschen. Andere tun dies gerade nicht, da sie für ihre Identität im Sinne des digitalen Narzissmus Rückmeldungen erhalten wollen. Diese Unsicherheit über die Identifizierbarkeit der Identität des Gegenübers scheint einerseits ein großer Risikofaktor für Kinder bei der Begegnung mit Cybergrooming zu sein. Andererseits greifen diese Faktoren nicht, wenn es sich nicht um Cybergrooming durch einen physisch unbekannten Täter, sondern um Gewalt durch Gleichaltrige handelt. Es erscheint daher notwendig, dass kriminalpolitische Strategien bei den unterschiedlichen Täterprofilen und Modi Operandi ansetzen müssen, um effektiv zu sein.

      194 Hafner/Lyon 2008, Arpa Kadabra oder die Anfänge des Internets, S. 31.

      195 Hafner/Lyon 2008, Arpa Kadabra oder die Anfänge des Internets, S. 31.

      196 Hafner/Lyon 2008, Arpa Kadabra oder die Anfänge des Internets, S. 305.

      197 Paramonova 2013, Internationales Strafrecht im Cyberspace, S. 1.

      198 Robertz/Rüdiger 2012, Die Hacktivisten von Anonymous, S. 81.

      199 Schmidt 2011, Das neue Netz, S. 13 ff.

      200 Schmidt 2011, Das neue Netz, S. 13 ff.

      201 Schmidt 2011, Das neue Netz, S. 13 ff.

      202 Münker 2009, Emergenz digitaler Öffentlichkeiten, S. 15.

      203 Bauer 2011, User Generated Content, S. 8.

      204 Schmidt/Taddicken 2017, Handbuch soziale Medien, S. 4.

      205 Pöllmann 2018, Kulturmarketing, S. 172.

      206 Schmidt/Taddicken 2017, Handbuch soziale Medien, S. 4.

      207 Pöllmann 2018, Kulturmarketing, S. 172.

      208 Statista 2018, Anzahl der monatlich aktiven Nutzer von WhatsApp weltweit in ausgewählten Monaten von April 2013 bis Januar 2018.

      209 Götzl/Pfeiffer/Primus 2008, MMORPGS 360°, S. 40.; Wimmer 2013, Massenphänomen Computerspiele, S. 20.

      210 Schmidt/Taddicken 2017, Handbuch soziale Medien. S. 9 ff.

      211 Zu den unterschiedlichen Bezahlmodellen vor allem im Bereich der Onlinegames vgl. Köhler 2015, Free2Play and Pay2Win in der kritischen Würdigung, S. 213.; Wildt 2015, Digital Junkies: Internetabhängigkeit und ihre Folgen für unsere Kinder, Kapitel 3.2 (eBook).

      212 Feierabend/Plankenhorn/Rathgeb 2017, Jugend, Information, (Multi-)Media, S. 35.

      213 Heintze 2017, Nutzer-Erosion – Facebook hat ein Generationen-Problem, Abbildung F4.

      214 Heintze 2017, Nutzer-Erosion – Facebook hat ein Generationen-Problem, Abbildung F4.

      215 Heintze 2017, Nutzer-Erosion – Facebook hat ein Generationen-Problem, Abbildung F4.

      216 Henning 2018, Digital und vernetzt, S. 107 ff.

      217 Schmidt/Taddicken 2017, Handbuch soziale Medien, S. 10.

      218 Facebook 2011, Einführung der „Abonnieren“-Schaltfläche.

      219 Facebook 2018, Abonnieren - Verbinde dich mit anderen Facebook-Nutzern.

      220 Twitter wird typischerweise auch als ein Microblogging-Dienst bezeichnet, da es die Anzahl der Zeichen von Postings „Tweets“ durch die Nutzer beschränkt. Vgl. Kreutzer 2018, Praxisorientiertes Online-Marketing, S. 4.

      221 Hilker 2012, Social Media für Unternehmer, S. 38.

      222 Vogt 2018, Digital Trump-Card?, S. 163.

      223 Zu Google+ sind keine verlässlichen Daten auffindbar, da jeder Mensch der einen Account bei Google – beispielhaft für YouTube hat – automatisch auch als Nutzer bei Google+ registriert wird. Google+ soll im Laufe des Jahres 2019 eingestellt werden. Vgl. Kontor4 2018, Social Media.

      224 Koch/Frees 2017, ARD/ZDF-Onlinestudie, S. 444 Tab. 11.

      225 Facebook 2017, Company Info.

      226 Statista 2018, Anzahl der monatlich aktiven Nutzer von Twitter.

      227 Moravek 2018, Das 1x1 der Internet-Akquise, S. 196.

      228 Hahn 2012, Soziale Netzwerke, Selbstinszenierung und das Ende der Privatsphäre, S. 31.

      229 Hahn 2012, Soziale Netzwerke, Selbstinszenierung und das Ende der Privatsphäre, S. 31.

      230 In Deutschland sollen lediglich zwei Prozent der Gesamtbevölkerung zumindest wöchentlich Xing nutzen. Vgl. Koch/Frees 2017, ARD/ZDF-Onlinestudie S. 444 Tab. 11.

      231 LinkedIn soll in der Dach Region – Deutschland, Österreich und der Schweiz – im Jahr 2017 elf Mio. Nutzer gehabt haben. Vgl. Statista 2017, Anzahl der Mitglieder von LinkedIn in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

      232 Ortega 2016, Social network sites for scientists, S. 102.

      233 Ortega 2016, Social network sites for scientists, S. 127.

      234 Faltesek 2018, Selling social media, S. 49; Ziegler, 2015, Sicher in sozialen Netzwerken, S. 86.

      235 Ziegler, 2015, Sicher in sozialen Netzwerken, S. 90.

      236 Das VG Meiningen verhandelte die Entlassung eines thüringischen Polizeibeamten der über Facebook Kontakt zu einem 13-jährigen Jungen aufgenommen und diesen „diverse SMS mit sexualbezogenen Inhalten“ zugesandt hat. VG Meiningen Beschl. V. 17.12.2013 – 1 E 455/13 Me, RN. 3; Auch im bereits angesprochenen Verfahren des VG Cottbus in Bezug auf den Brandenburger Polizisten, nutzte dieser Facebook um zu dem Kind Kontakt aufzunehmen. VG Cottbus Beschl. v. 14.02.2018 – 3 L 95/18, RN. 1.

      237 Feierabend/Plankenhorn/Rathgeb 2017, JIM 2017, S. 33.

      238 Feierabend/Plankenhorn/Rathgeb 2017, JIM 2017, S. 33.

      239 Feierabend/Plankenhorn/ Rathgeb 2017, KIM 2016, S. 36

      240 Röhrich 2018, Cyber-Grooming; Scheerhout 2016, Paedophiles using Clash of Clans and Instagram to groom children as young as seven; Schwandner/Braun 2017, Sexueller Missbrauch im Netz.

      241 Der Täter gab den Opfern gegenüber vor, sich hässlich zu finden. Zur Untermauerung dieser Aussage übersandte er den Kindern kinderpornografische Medien und animierte so bundesweit Kinder ihm Bilder von sich selbst zu senden. Insgesamt wurden 138 einzelne Fälle abgeurteilt. Vgl. Witt 2018, Landgericht verurteilt 41jährigen wegen Cyber-Grooming.

      242 Schmidt/Taddicken 2017, Handbuch soziale Medien, S. 145.

      243 Rieber 2017, Mobile Marketing: Grundlagen,