(4)Bedeutung situationsgerechten Verhaltens
IV.Schwere andere seelische Abartigkeit
1.Grundlegendes
a)„Erhebliche“ Verminderung der Schuldfähigkeit als Regelfall
b)Ungestörtes Leistungsverhalten
b)Zusammenwirken mit Persönlichkeitsstörung
c)Tötungsdelikte von Suizidenten
b)Borderline-Persönlichkeitsstörung
c)Persönlichkeitsstörung mit Eifersuchtswahn
d)Persönlichkeitsstörung in Verbindung mit alkoholischer Beeinflussung
e)Persönlichkeitsstörung in Verbindung mit Drogenabhängigkeit
b)Hinzuziehung eines weiteren Sachverständigen bei sexueller Hörigkeit
c)Tat nach Abbruch einer medizinischen Behandlung
C.Fakultative Strafrahmenverschiebung gem. §§ 21, 49 Abs. 1 StGB
I.Grundsatz der Strafrahmenmilderung
1.Ermessensentscheidung aufgrund einer Gesamtwürdigung
2.Zur Schuldminderung nach Zweifelsgrundsätzen
3.Eingeschränkte Revisibilität
II.Verwehrung der Strafrahmenverschiebung
1.Gesamtabwägung aller schuldrelevanten Umstände
a)Über die Schuldverminderung hinausgehende entlastende Umstände
b)Für Verneinung niedriger Beweggründe „verbrauchte“ Milderungsgründe
d)Strafrahmenmilderung bei lebenslanger Haftstrafe
2.Das Sonderproblem des Vorverschuldens
3.Meinungsspektrum zur selbstverschuldeten Trunkenheit
a)Milde gegenüber Alkoholkranken oder Alkoholüberempfindlichen