VII.Überlegungen zur Nichtverwertbarkeit von belastenden Zeugenaussagen
1.Angaben Zeugnisverweigerungsberechtigter (§§ 52, 252 StPO)
a)Angehörigenstatus i.S.v. § 52 Abs. 1 StPO
aa)Aussagen außerehelicher Intimpartner
b)Zeugnisverweigerungsberechtigte Minderjährige
d)Die Regelung des § 252 StPO
aa)Angaben gegenüber Polizei und StA
bb)Bei nichtrichterlicher Vernehmung überreichte Schriftstücke
cc)Aussagen zu Protokoll eines Richters
dd)Aussagen des Zeugnisverweigerungsberechtigten als Beschuldigter
ee)Angaben des Angehörigen gegenüber dem Verteidiger
ff)Befragung eines Angehörigen durch die Jugendgerichtshilfe
gg)Äußerungen Angehöriger gegenüber Psycho-Sachverständigen
hh)Äußerungen von Angehörigen eines Mitbeschuldigten
ii)Nachträgliche Zustimmung zur Verwertung
jj)Durchsetzung des Schweigerechts
2.Angaben Auskunftsverweigerungsberechtigter (§ 55 StPO)
b)Auskunftsverweigerung in der Hauptverhandlung
c)Das „verdichtete“ Auskunftsverweigerungsrecht
d)Voraberklärung über totale Auskunftsverweigerung
3.Versäumte Benachrichtigung bei Zeugenvernehmung, § 168c StPO
4.Zeugenvernehmungen ohne Möglichkeit zur konfrontativen Befragung
5.Vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung
6.Unbestätigte Vorhalte von Zeugenprotokollen
VIII.Verwertbarkeit ärztlicher Befunde
2.Ungünstige Befunde eines befangenen Sachverständigen
IX.Unverwertbarkeit sonstiger Beweismittel
1.Blutentnahme unter Verletzung des Richtervorbehalts
2.Beschlagnahme anlässlich rechtswidriger Durchsuchung
X.Verteidigungstaktik zur Durchsetzung von Verwertungsverboten
1.Absicherung von polizeilichen Ermittlungsgeständnissen
2.Vorkehrungen der Verteidigung gegen Zeugenabsprachen