4. Kundenstruktur
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Es hat sodann die Beschreibung der Kundenstruktur des Instituts zu erfolgen. In jedem Fall sollte in diesem Zusammenhang, soweit vorhanden, zwischen Privat- und Unternehmens- bzw. Firmenkunden unterschieden werden. Im Übrigen kann bei der Darstellung auf die vom einzelnen Institut gewählte Segmentierung zurückgegriffen werden. Die Erläuterung der Kundensegmente sollte in jedem Falle eine quantitative Aufgliederung nach folgenden Kriterien enthalten:
– | Privatkunden: Anzahl der Kunden, Nationalität und Sitzland; sowie |
– | Firmenkunden: Anzahl der Kunden, Branche, Sitzland und Umsatzvolumen.[42] |
2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › I. Schritt 1: Bestandsaufnahme der institutsspezifischen Situation › 5. Vertriebsstruktur
5. Vertriebsstruktur
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Im Rahmen der Beschreibung der Vertriebsstruktur des Instituts sollten die vorhandenen Vertriebswege erläutert werden. Gerade bei größeren Instituten mit einem breiten Kunden- und Produktspektrum unterscheiden sich diese oft erheblich zwischen einzelnen Kundensegmenten bzw. Produktkategorien.
2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › I. Schritt 1: Bestandsaufnahme der institutsspezifischen Situation › 6. Transaktionsstruktur (sofern einschlägig)
6. Transaktionsstruktur (sofern einschlägig)
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Im Rahmen der Beschreibung der Transaktionsstruktur hat eine Erläuterung des ggf. vom Institut abgewickelten in- und ausländischen Zahlungsverkehrs zu erfolgen. Es bietet sich z.B. an, die Darstellung pro Land nach Anzahl (der Transaktionen) und Volumen (z.B. in EUR) des im vorangegangenen Jahr abgewickelten Zahlungsverkehrs aufzugliedern.
2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › I. Schritt 1: Bestandsaufnahme der institutsspezifischen Situation › 7. Korrespondenzbankbeziehungen (sofern einschlägig)
7. Korrespondenzbankbeziehungen (sofern einschlägig)
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Im Rahmen der Beschreibung der ggf. vorhandenen Korrespondenzbankbeziehungen des Instituts sollten folgende Angaben gemacht werden:
– | Anzahl der Korrespondenzbankbeziehungen; |
– | Aufteilung der Korrespondenzbankbeziehungen auf relevante Länder; und |
– | Anzahl bzw. Volumen (z.B. in EUR) der im Rahmen von Korrespondenzbankbeziehungen abgewickelten Transaktionen. |
2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › I. Schritt 1: Bestandsaufnahme der institutsspezifischen Situation › 8. Kriminalitätslage im Geschäftsgebiet
8. Kriminalitätslage im Geschäftsgebiet
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Abschließend bietet es sich an, auf die Kriminalitätslage im Geschäftsgebiet des Instituts einzugehen. Hierbei liegt der Fokus, wie auch in der gesamten Risikoanalyse, auf Straftaten, die im Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen, wie zum Beispiel Betrug, stehen. Mögliche Quellen hierfür sind die Jahresberichte und Lagebilder des Bundes-, sowie der Landeskriminalämter.
2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › II. Schritt 2a: Risikoerfassung und -identifizierung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
II. Schritt 2a: Risikoerfassung und -identifizierung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
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Im zweiten Schritt der Risikoanalyse erfolgt die institutsspezifische Erfassung und Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen. In Abhängigkeit des Geschäftsmodells und ggf. weiterer Faktoren kann es sich anbieten, diesen Schritt aufzuteilen und die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einerseits und der sonstigen strafbaren Handlungen andererseits separat zu betrachten. Diesem Ansatz folgt das vorliegende Kapitel, die Ausführung zur Erfassung und Identifizierung der Risiken sonstiger strafbarer Handlungen finden sich weiter unten ab Rn. 170.
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Im Rahmen der Risikoerfassung und -identifizierung werden für jede zu berücksichtigende Risikodimension jene Risikofaktoren identifiziert, anhand derer sich das Gesamtrisiko der Dimension bestimmen lässt.
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Dieses Kapitel beschränkt sich auf die für die meisten Institute gängigsten Risikodimensionen: Kunde, Produkt, Transaktion und Vertrieb. Es steht jedoch jedem Institut frei, zusätzliche Dimensionen zu wählen.
2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › II. Schritt 2a: Risikoerfassung und -identifizierung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung › 1. Zu berücksichtigende Risikofaktoren
1. Zu berücksichtigende Risikofaktoren
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Das Gesamtrisiko jeder der genannten Risikodimensionen lässt sich von unterschiedlichen Risikofaktoren ableiten. So können z.B. zur Bewertung der Risikodimension „Kunde“ folgende Faktoren berücksichtigt werden: Wohnsitz, Branche, Nationalität und Status als politisch exponierte Person.[43]
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Welche Faktoren berücksichtigt werden obliegt, gleich wie die Wahl der Risikodimensionen, dem jeweiligen Institut. Es ist wichtig zu beachten, dass die Faktoren, mit deren Hilfe Geldwäsche identifiziert wird, nicht zwangsläufig auch die Faktoren sind, die zur Identifizierung von Terrorismusfinanzierung geeignet sind. Lange Zeit lag der Fokus der Institute in erster Linie auf der Verhinderung von Geldwäsche. Mit den Terroranschlägen vom 11.9.2001 rückte die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung in den Fokus der Aufsicht und der Institute.