Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg. Uwe Umbach. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Uwe Umbach
Издательство: Bookwire
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Жанр произведения:
Год издания: 0
isbn: 9783811443495
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von 2004, das die Hochschulreform erheblich weiter vorangetrieben, die vorherigen Hochschulartengesetze zu einem einheitlichen Landeshochschulgesetz verbunden und eine erhebliche Deregulierung des Hochschulrechts gebracht hat. Außerdem verarbeitet die zweite Auflage das Erste und das Zweite Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich (EHFRUG von 2007 und ZHFRUG von 2008). Mit Letzterem wurde u.a. bundesweit bis heute einmalig mit der Dualen Hochschule eine neue Hochschulart geschaffen. Damit beschreibt die Vorauflage den Hochschulrechtsstand der Ära von Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg.

      Die mit diesem Buch nun vorliegende dritte Auflage verarbeitet die weitere Rechtsentwicklung, wie sie sich nach dem Regierungswechsel von 2011 und in der bisherigen Amtszeit von Ministerin Theresia Bauer darstellt. Diese Hochschulrechtsepoche ist im Gegensatz zu den beiden vorherigen weniger von einer umfassenden Reformkonzeption geprägt. Im Vordergrund stehen eine Konsolidierung und eine teilweise Rücknahme von als zu weitgehend empfundenen Reformmaßnahmen (z.B. die Abschaffung allgemeiner Studiengebühren oder die behutsame Re-Akademisierung der Hochschulverfassung) einerseits und eine gezielte Bedienung von Sonderinteressen (z.B. Einführung der Verfassten Studierendenschaft) andererseits. Nicht zuletzt aber hat auch die Verfassungsrechtsprechung – insbesondere durch den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg – einen erheblichen Einordnungs- und Klärungsbedarf verursacht, der in diesem Buch intensiv aufgearbeitet wird. Somit haben alle drei Epochen dazu geführt, dass das aktuelle baden-württembergische Hochschulrecht einen spezifisch-singulären Charakter hat, der eine Fortführung der rechtssystematischen Behandlung und Erläuterung dieses Rechtsgebietes mehr denn je notwendig macht.

      Auch wenn seit der Vorauflage zwei qualitativ gute Kommentarwerke hinzugekommen sind, darf dieses Buch unverändert den Anspruch erheben, die einzige umfassende, systematische Darstellung des baden-württembergischen Hochschulrechts zu bieten. Aufbau und Themen der Vorauflage sind nahezu unverändert übernommen und durch ein Teilkapitel zum KIT ergänzt worden. Dennoch sind weite Teile des Werkes umfassend überarbeitet, ja teilweise sogar vollständig neu gefasst worden. Bei dieser Gelegenheit möchten wir auch um Verständnis dafür bitten, dass wir – anders als das LHG, das seit 2014 „gegendert“ ist – zur Wahrung der flüssigen Lesbarkeit auf Paarformeln verzichtet haben. Soweit keine anerkannten geschlechtsneutralen Begriffe verfügbar waren, sind hier mit dem generischen Maskulinum stets Menschen aller Geschlechter angesprochen. Außerdem weisen wir – wie in den Vorauflagen auch – mit aller gebotenen Deutlichkeit darauf hin, dass dieses außerdienstlich entstandene Buch keinerlei Anspruch auf einen amtlichen Charakter erheben will und kann. Selbst dann, wenn ein Mitglied des Autorenteams für die von ihm erläuterten Rechtsfragen im Wissenschaftsministerium zuständig ist oder darauf Einfluss hat, vertreten alle Autorinnen und Autoren hier ausschließlich ihre ganz persönlichen Meinungen, die mit dem Standpunkt des Ministeriums oder der Landesregierung nicht übereinstimmen müssen.

      Unser abschließender Dank geht an den Verlag, der sich mit mehreren Werken dem wirtschaftlich-quantitativ kleinen, aber feinen Themenfeld des Hochschulrechts widmet und deshalb auch den Anstoß zur Weiterführung dieses Werks gegeben hat. Besonders danken wir unserer Lektorin Claudia Wester für die große Nachsicht für Verzögerungen und die gute Betreuung. Last not least danken wir unseren Familien für die gezeigte Geduld, wenn so mancher Abend und Wochenendtag diesem Werk zum Opfer gefallen ist.

Ludwigsburg, im Januar 2020 Für das Autorenteam:Volker M. Haug

      Lutz Bölke Leitender Ministerialrat und Referatsleiter beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

      Prof. Dr. Claus Eiselstein Ministerialdirigent und Abteilungsleiter beim Staatsministerium Baden-Württemberg; Honorarprofessor der Universität Hohenheim

      Dr. Sabine Faisst Regierungsdirektorin und Referentin beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

      Prof. Dr. Volker M. Haug Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Staats-, Europa- und Medienrecht, sowie Direktor des Instituts für Parlamentsrecht und Normsetzung an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg; Honorarprofessor der Universität Stuttgart

      Dr. Klaus Herberger Leitender Ministerialrat a.D., vormals beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

      Dr. Angela Kalous Kanzlerin der Universität Heidelberg a.D., Abteilungsleiterin bei der Baden-Württemberg Stiftung

      Dr. Helmut Messer Ministerialrat und Referatsleiter beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

      Prof. Dr. Arne Pautsch Professor für Öffentliches Recht und Kommunalwissenschaften, Direktor des Instituts für Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie sowie Dekan der Fakultät I an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg

      Prof. Dr. Dr. h.c. Georg Sandberger Kanzler der Universität Tübingen a.D., Honorarprofessor der Universität Tübingen

      Dr. Karin Schiller Ministerialrätin und Referatsleiterin beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

      Dr. Uwe Umbach Kanzler der Pädagogischen Hochschule Weingarten

      Inhaltsverzeichnis

       Geleitwort

       Vorwort

       Autorenverzeichnis

       Abkürzungsverzeichnis

       Literaturverzeichnis

       Einführung

       I.Reform und Aufbau

       II.Ausschöpfung der Landeshoheit nach der Föderalismusreform

       III.Feinjustierung und Ausdifferenzierung

       1. Kapitel Rechtsgrundlagen für die Hochschulen in Baden-Württemberg

       A.Europarecht und Völkerrecht

       B.Bundesrecht

       C.Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern

       D.Landesrecht

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