b)Stellungnahme des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer (HFA), 1/89
aa)Ausweis des Leasingvermögens
bb)Bewertung des Leasingvermögens
cc)Ergebniswirksame Vereinnahmung von Leasingentgelten
3.Auswirkungen des § 39 AO
b)Maßgeblichkeit der tatsächlichen Sachherrschaft
II.Die Abgrenzungskriterien des BFH
III.Die Zuordnungskriterien der Finanzverwaltung
2.Die Systematik und Zurechnungsgrundlagen der Leasingerlasse
f)Bedeutung des typischen Geschehensablaufs
aa)Vertragserfüllung durch den Leasingnehmer
bb)Bedeutung von Optionsrechten
cc)Nichtbeachtung bürgerlich-rechtlicher Formvorschriften
IV.Die Leasingerlasse im Einzelnen
1.Mobilien-Leasing
a)Ertragsteuerliche Zurechnung bei Vollamortisationsverträgen
bb)Zurechnung bei einer Grundmietzeit von mehr als 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
cc)Zurechnung bei einer Grundmietzeit von weniger als 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
dd)Zurechnung bei einer Grundmietzeit von mindestens 40 % und höchstens 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
ee)Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
ff)Zurechnung beim Spezialleasing
b)Ertragsteuerliche Zurechnung bei Teilamortisationsverträgen
2.Immobilien-Leasing
a)Ertragsteuerliche Zurechnung bei Vollamortisationsverträgen
aa)Bestellung eines Erbbaurechts
bb)Praktische Bedeutung des Immobilien-Leasing-Erlasses
b)Ertragsteuerliche Zurechnung bei Teilamortisationsverträgen
aa)Teilamortisationsverträge ohne Optionsrecht