I.Vorliegen einer Sachentscheidung
III.Einschränkungen des Strafklageverbrauchs
1.Nach Einstellung des Verfahrens, §§ 153 ff. StPO
2.Nach Verurteilung durch Strafbefehl
3.Nach Nichteröffnung des Hauptverfahrens
4.Nach Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit
B.Strafantrag bei absoluten Strafantragsdelikten
Dritter AbschnittBeweiswürdigung
B.Verwertbarkeit des Beweismittels
I.Ausdrückliche Beweisverwertungsverbote
1.Ausdrückliche Beweisverwertungsverbote in der StPO
2.Ausdrückliche Beweisverwertungsverbote außerhalb der StPO
II.Unselbstständige Beweisverwertungsverbote
1.Belehrungspflichten bei Vernehmung des Beschuldigten
a)Verwertbarkeit von Aussagen bei Vernehmung
aa)„Vernehmung“ (Abgrenzung zur Spontanäußerung)
bb)„Beschuldigter“ (Abgrenzung zur sog. informatorischen Befragung)
cc)Rechtsfolgen des Belehrungsverstoßes über das Schweigerecht
dd)Rechtsfolgen eines Belehrungsverstoßes über das Recht auf Verteidiger
ee)Rechtsfolgen des Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht gem. § 168c StPO
ff)Weitere Fallgruppen von Verstößen im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung
(1)Vorhalt unzulässig erlangter Beweismittel
(2)Verstoß gegen die Pflicht zur Videodokumentation
(3)Nicht rechtzeitig erfolgte Bestellung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren
b)Aussagen unmittelbar nach Verhaftung
aa)Rechtsfolgen des Belehrungsverstoßes nach einer Verhaftung (§ 114b StPO)
bb)Rechtsfolgen eines Belehrungsverstoßes über konsularische Hilfe
c)Schweigen des Beschuldigten nach ordnungsgemäßer Vernehmung