B.Unternehmenskriminalität – Begriffliche und theoretische Probleme
C.Probleme für das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Teil 2 Die rechtliche Bewältigung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Unternehmenskontext
A.Straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Haftung von Personen auf Leitungsebene
I.Haftung im Horizontalverhältnis
1.Aktives Tun, insbesondere die Beteiligung an Gremienentscheidungen
a)Beschlussfassung nur einstimmig möglich
b)Beschlussfassung erfolgt mit einer Mehrheit von einer Stimme
c)Beschlussfassung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Stimmen
II.Haftung im Vertikalverhältnis
a)Konstruktion über die mittelbare Täterschaft nach § 25 Abs. 1 Var. 2 StGB
aa)Konstellationen eines Strafbarkeitsdefizits bei der Ausführungsperson
bb)Konstellationen eines fehlenden Strafbarkeitsdefizits bei der Ausführungsperson
(1)Vermeidbarer Verbots- oder Erlaubnisirrtum
(2)Irrtum über den konkreten Handlungssinn
(3)Zwang unterhalb der Schwelle des § 35 StGB
(4)Tatausführung unter Ausnutzung organisatorischer Machtapparate
b)Konstruktion über die Mittäterschaft nach § 25 Abs. 2 StGB
c)Konstruktion über die Anstiftung nach § 26 StGB
a)Haftung für Personengefahren
bb)Überwachergarantenstellung (Geschäftsherrenhaftung)
cc)Sonderfall der Überwachergarantenstellung: Compliance-Officer
dd)Sonderfall der Überwachergarantenstellung: Betriebsbeauftragter
ff)Haftung für die Verletzung der Aufsichtspflicht nach § 130 OWiG