II.Betriebsänderungen i.S.d. § 111 BetrVG
1.Allgemeine Voraussetzungen einer Betriebsänderung
b)Wesentliche Nachteile für die Arbeitnehmer
c)Belegschaft oder erheblicher Teil der Belegschaft
2.Tatbestände des § 111 Satz 3 Nrn. 1 bis 5 BetrVG
b)Stilllegung wesentlicher Betriebsteile
c)Einschränkung des Betriebs oder eines wesentlichen Betriebsteils
d)Betriebseinschränkung durch bloßen Personalabbau
f)Zusammenschluss und Spaltung von Betrieben
g)Grundlegende Änderung der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen
h)Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren
i)Sonderfall: Betriebsübergang und Betriebsänderung
3.Beteiligung des Betriebsrates gemäß §§ 111 ff. BetrVG
bb)Inhalt, Form und Umfang der Unterrichtung
c)Zuständiger Verhandlungspartner
e)Interessenausgleichsverfahren
aa)Gegenstand, Inhalt und Form des Interessenausgleichs
f)Sozialplan
aa)Gegenstand, Erzwingbarkeit, Form
dd)Der Sozialplan in der Einigungsstelle
(1)Gegebenheiten des Einzelfalles
(2)Aussichten auf dem Arbeitsmarkt
(4)Bemessung des Gesamtvolumens