II.Eröffnung des Schutzbereichs des Freiheitsrechts
3.Grundrechtskonkurrenzen
III.Eingriff in den Schutzbereich des Freiheitsrechts
a)Klassischer Eingriffsbegriff
c)Besonderheit: Grundrechte mit normgeprägtem Schutzbereich und Grundrechte unter Regelungsvorbehalt
IV.Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs
1.Freiheitsrechte unter Gesetzesvorbehalt
a)Beschränkbarkeit des Freiheitsrechts („Schranke“)
b)Verfassungsrechtliche Grenzen der Beschränkung des Freiheitsrechts („Schranken-Schranken“)
2.Vorbehaltlos gewährleistete Freiheitsrechte
3.Maßnahme der Exekutive oder der Judikative
b)Verfassungsmäßige gesetzliche Grundlage für die Maßnahme der Exekutive oder der Judikative
c)Verfassungsmäßigkeit der Maßnahme der Exekutive oder der Judikative
A.Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)
I.Bedeutung und Grundrechtscharakter
b)Relevante Fallkonstellationen
III.Eingriff in den Schutzbereich