B. Tatbestand und objektive Strafbarkeitsbedingung
1. Schlägerei (§ 231 Abs. 1 1. Alt.)
2. Von mehreren verübter Angriff (§ 231 Abs. 1 2. Alt.)
3. Vorwerfbarkeit der Beteiligung (§ 231 Abs. 2)
III. Objektive Bedingung der Strafbarkeit
C. Täterschaft und Teilnahme, Versuch sowie Konkurrenzen
§ 10. Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c)
B. Tatbestand
I. Objektiver Tatbestand
1. Begründung der Hilfspflicht
C. Täterschaft und Teilnahme, Versuch sowie Konkurrenzen
Kapitel 3. Freiheitsberaubung, Nötigung und Hausfriedensbruch
§ 11. Freiheitsberaubung (§ 239)
I. Objektiver Tatbestand
III. Qualifikation, Erfolgsqualifikationen und minder schwerer Fall der Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 3, 4 und 5)
C. Täterschaft und Teilnahme, Begehung durch Unterlassen, Versuch sowie Konkurrenzen
§ 12. Nötigung (§ 240)
I. Objektiver Tatbestand