II. Subjektiver Tatbestand
III. Minder schwerer Fall und Erfolgsqualifikation (§ 316a Abs. 2 und 3)
C. Täterschaft und Teilnahme, Versuch sowie Konkurrenzen
§ 43. Sachbeschädigung (§§ 303 und 304)
B. Tatbestände
I. Sachbeschädigung (§ 303)
1. Objektiver Tatbestand des § 303 Abs. 1
2. Objektiver Tatbestand des § 303 Abs. 2
4. Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Konkurrenzen sowie Verfolgbarkeit
II. Gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304)
1. Objektiver Tatbestand des § 304 Abs. 1
2. Objektiver Tatbestand des § 304 Abs. 2
4. Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Konkurrenzen sowie Verfolgbarkeit
Kapitel 14. Betrug und Erschleichen von Leistungen
§ 44. Betrug (§ 263)
I. Objektiver Tatbestand
1. Täuschung über Tatsachen (Täuschungshandlung)
b) Intensität der Fehlvorstellung
c) Kausalität zwischen Täuschung und Irrtum
d) Subjektive Beziehung des Verfügenden zu seinem Verhalten
e) Person des Verfügenden – „Dreiecksbetrug“
f) Kausalität von Irrtum und Vermögensverfügung