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Online-Wissens-Check
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Der Online-Wissens-Check und die Lernfortschrittskontrolle stehen Ihnen für die Dauer von 24 Monaten zur Verfügung. Die Frist beginnt erst, wenn Sie sich mit Hilfe des Zugangscodes in den Online-Wissens-Check zu diesem Skript eingeloggt haben. Den Starttermin haben Sie also selbst in der Hand.
Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: [email protected].
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Inhaltsverzeichnis
2. Teil Straßenverkehrsdelikte
B.Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b
1.Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b Abs. 1 Nr. 1–3
e)Verkehrsfeindliche Einwirkungen aus dem Straßenverkehr heraus
2.Beeinträchtigung der Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs
3.Konkrete Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen oder eine fremde Sache von bedeutendem Wert
III.Subjektiver Tatbestand
1.Subjektiver Tatbestand des § 315b Abs. 1
2.Qualifikation gemäß § 315b Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1a und b
V.Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination gem. § 315b Abs. 1 i.V.m. Abs. 4
VI.Fahrlässigkeits-Fahrlässigkeits-Kombination gemäß § 315b Abs. 1 i.V.m. Abs. 5
VII.Erfolgsqualifikation gemäß § 315b Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 2
C.Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c
3.Konkrete Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen oder eine fremde Sache von bedeutendem Wert