57
Im Idealfall können sich Innenrevision und Compliance also gut ergänzen. Auch hier sind im Rahmen der Mitarbeiterentwicklung attraktive Karrierewege mit Rotationen, Personaltausch und gegenseitiger Weiterbildung denkbar.
8. Wirtschaftsprüfer
58
Im Gegensatz zu den anderen besonders compliance-relevanten Unternehmensfunktionen sind Wirtschaftsprüfer „Unternehmensexterne“. Sie sollen hier dennoch Erwähnung finden, weil die Zusammenarbeit mit ihnen für Compliance-Verantwortliche im Unternehmen von besonderer Bedeutung sein kann.30
59
Hauptaufgabe der Wirtschaftsprüfer ist die Durchführung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen, insbesondere von Jahresabschlüssen und Lageberichten. Bei Regelkonformität wird der Bestätigungsvermerk erteilt. Wirtschaftsprüfer kommen außerdem bei Sonderprüfungen oder bei den sogleich zu erwähnenden Zertifizierungen von Compliance-Management-Systemen zum Einsatz. Auch können sie da oder dort bei Compliance-Untersuchungen helfen, wenn etwa die Innenrevision, gefangen im Korsett ihres Jahresprüfplans an Grenzen stößt.
60
Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit und Verschwiegenheit gehören zu den gesetzlichen Berufspflichten der Wirtschaftsprüfer. Dazu gesellen sich in aller Regel eine eingehende, manchmal jahrelange Kenntnis des zu prüfenden Unternehmens und nicht selten ein eingespieltes Netzwerk kompetenter, flexibler und teamfähiger Mitarbeiter im In- und Ausland.
61
Die meisten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und ihre einem bestimmten Unternehmen zugeordneten Teams sind personell und materiell zufriedenstellend, manchmal vielleicht sogar beneidenswert üppig aufgestellt und verfügen über angestammte Akzeptanz bei Geschäftsleitung und Aufsichtsorganen. Schließlich ist erwähnenswert, dass die Wirtschaftsprüfer – ähnlich wie die oft aus ihren Reihen stammenden Repräsentanten der unternehmensinternen Finanzfunktion und der Innenrevision – über ein ausgeprägtes Verständnis finanzieller und anderer Risiken verfügen. Mehr noch: Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland hat, etwa in Gestalt des Prüfungsstandards 980, maßgeblich die inhaltlichen Anforderungen mitgeprägt, die an ein Compliance-Management-System (CMS) zu stellen sind.31 Ein derartiges CMS kann in bis zu drei Stufen auf Konzeption, Angemessenheit und Implementierung und schließlich auch Wirksamkeit untersucht werden. Im Falle eines positiven Befundes erfolgt eine entsprechende Zertifizierung, die, auch im Hinblick auf das nun möglicherweise in absehbarer Zeit32 in Kraft tretende Verbandssanktionengesetz, das Haftungsrisiko für Geschäftsleitung und Aufsichtsorgane reduzieren helfen kann. Insofern haben die Wirtschaftsprüfer auch in dieser Hinsicht eine inzwischen anerkannte und stark nachgefragte Risikomanagement- und Absicherungsfunktion.
62
Oft werden die Wirtschaftsprüfer von sich auf den neuen CCO zugehen. Diese ihm entgegengestreckte Hand sollte er freudig ergreifen. Er wird rasch feststellen, dass man eine gemeinsame Sprache spricht und eine gemeinsame Aufgabe hat. Regelmäßige Treffen zum Informationsaustausch und zur Risikoeinschätzung sollten folgen. Man wird sich in Aufsichtsratssitzungen und Tagungen eines etwa bestehenden Compliance Committee treffen. Das Netzwerk der Wirtschaftsprüfer wird oft, zusätzlich zu anderen Informationsquellen, wertvolle Informationen oder Ergänzungen zur Sachverhaltsaufklärung liefern.
63
Von der Methodologie der Wirtschaftsprüfer, ihrer Fähigkeit zum Prozess-Management und ihrem wachen, forschenden und nüchternen Blick auf das Unternehmen können viele Compliance-Organisationen lernen. Umgekehrt werden „die WPs“ eine kompetente Compliance-Funktion nach Kräften unterstützen und mit ihr partnerschaftlich zusammenarbeiten.
9. Unternehmenskommunikation
64
Der gute Ruf eines Unternehmens ist ein ebenso zentraler wie verletzlicher Vermögensgegenstand. Dies gilt umso mehr in einer durch Informationsflut, Kurzatmigkeit, Globalisierung und Skandalisierung geprägten, rund um die Uhr aktiven Kommunikationslandschaft, zu der in den letzten Jahren vor allem die sozialen Netzwerke hinzugetreten sind. Ein dem amerikanischen Unternehmer und Investor Warren Buffett zugesprochenes Zitat bringt die daraus resultierende Verletzlichkeit der Unternehmensreputation auf den Punkt: „Für einen guten Ruf muss man 20 Jahre arbeiten, zerstören kann man ihn jedoch in 5 Minuten. Wer das bedenkt, wird bestimmte Dinge etwas anders angehen.“
65
Eine professionelle interne wie externe Unternehmenskommunikation ist daher heutzutage wichtiger denn je, um das kostbare Gut des guten Rufs eines Unternehmens pflegen und schützen zu helfen.33 Gleichzeitig kann sie auch entscheidend dazu beitragen, dass ein Unternehmen, das sich die Compliance besonders deutlich auf die Fahnen geschrieben hat, als Vorreiter der Compliance im Markt und in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Daraus können sich dann sogar Wettbewerbsvorteile ergeben.
66
Nach innen „in das Unternehmen hinein“ werden Unternehmenskommunikation und Compliance, zum Beispiel bei der Konzipierung, Formulierung und Verbreitung eines Verhaltenskodex (Code of Conduct), zusammenkommen – und hoffentlich ihre jeweilige Expertise zu bündeln wissen. Im Idealfall paaren sich dann juristisch geschulte Präzision und Prägnanz mit redaktioneller Erfahrung, Augenmaß und adressatengerechter Sprache.
67
Der Grundsatz: „Viel hilft viel“ gilt hier gerade nicht, eher „Weniger ist mehr“. Verständlichkeit, Einprägsamkeit und Knappheit zeichnen gute Verhaltenskodizes oder andere, an die breite Unternehmensöffentlichkeit oder externe Vertragspartner gerichtete Veröffentlichungen aus. Dabei sollten die handelnden Personen konsequent der Versuchung widerstehen, einfach mehrere, tatsächlich oder vermeintlich „bewährte“ Verhaltenskodizes anderer Unternehmen aufeinanderzuhäufen oder sich in ausufernden perfektionistisch-ausgeklügelten Formulierungen zu ergehen.
68
Eine weitere wichtige Facette der compliance-orientierten Unternehmenskommunikation besteht in der Beförderung, Verstärkung und Wiederholung von Bekenntnissen der Unternehmensleitung zur Compliance, dem bereits oben beschriebenen „Tone at the Top“.
69
In dem Maße, in dem die Unternehmenskommunikation ihr eigenes Verständnis für die Möglichkeiten aber auch die Grenzen der Compliance vertieft, kann ihr auch eine Art zusätzlicher Wächterfunktion bei der Formulierung von Compliance-Zielen und bei der Sensibilisierung wichtiger Unternehmens-Multiplikatoren zuwachsen. Vollmundige oder sogar gefährliche34 Verlautbarungsversuche („brutalstmögliche Aufklärung“, „Null Toleranz“) können so noch rechtzeitig eingefangen werden und auch im nie enden wollenden Sisyphus-Kampf um das Begrenzen ebenso markiger wie teilweise rechtswidriger interner Anspruchsziele oder mehr oder weniger gern gehörter missglückter Ehrgeizbekundungen („Wettbewerber vernichten“) ist die Unternehmenskommunikation ein höchst willkommener Mitstreiter.
70
Die Außendarstellung des Unternehmens und seiner Compliance-Aktivitäten nimmt eine weitere und heutzutage immer wichtigere Rolle der Unternehmenskommunikation ein. Das betrifft die Kommunikation auf der Website des Unternehmens ebenso wie die Vorbereitung und Moderation von Äußerungen des Führungspersonals in der Öffentlichkeit: Ob es nun darum geht, Gesellschafter oder Aktionäre zu informieren, kritische Fragen von Medien oder Nichtregierungsorganisationen zu beantworten oder – im Zusammenwirken mit HR – auf Jobmessen das Compliance-Profil des Unternehmens als attraktiven Arbeitgebers des 21. Jahrhunderts zu schärfen, bei sämtlichen derartigen Aktivitäten sollte Compliance mit der Unternehmenskommunikation „auf Ballhöhe sein“, damit neben überzeugender Präsentation auch Inhalt und Substanz der Information stets einer kritischen Prüfung standhalten, und zwar auch dann, wenn sie verkürzt, zugespitzt oder aus dem Zusammenhang gerissen werden.
71