(219.) Sie werden dich befragen nach dem Wein und dem Spiel. Sprich: »In beiden liegt große Sünde und Nutzen für die Menschen. Die Sünde in ihnen ist jedoch größer als ihr Nutzen.« Und sie werden dich befragen, was sie ausgeben sollen (als Almosen). Sprich: »Den Überfluß.« So macht euch Allah die Zeichen klar. Vielleicht denkt ihr nach (220.) über die irdische Welt und das Jenseits. Und sie werden dich nach den Waisen befragen. Sprich: »Ihnen förderlich sein ist gut.« Und macht ihr euch mit ihnen zu schaffen, so sind sie eure Brüder; und Allah unterscheidet den Missetäter vom Gerechten; und, wenn Allah wollte, wahrlich, er stürzte euch in Bedrängnis! Siehe, Allah ist mächtig und weise. (221.) Und heiratet nicht eher Heidinnen, als sie gläubig geworden sind; wahrlich, eine gläubige Sklavin ist besser als eine Heidin, auch wenn sie euch gefällt. Und verheiratet (eure Töchter) nicht eher an Heiden, als sie gläubig wurden; und wahrlich, ein gläubiger Sklave ist besser als ein Heide, auch wenn er euch gefällt. Sie laden ein zum Feuer, Allah aber ladet ein zum Paradies und zur Verzeihung, wenn er will, und macht seine Zeichen den Menschen klar; vielleicht nehmen sie’s zu Herzen.
(222.) Und sie werden dich über die Reinigung befragen. Sprich: »Sie ist ein Schaden.« Enthaltet euch daher eurer Frauen während der Reinigung und nahet ihnen nicht eher, als bis sie rein sind. Sind sie jedoch rein, so suchet sie heim, wie Allah es euch geboten hat. Siehe, Allah liebt die sich Bekehrenden und liebt die sich Reinigenden. (223.) Eure Frauen sind euch ein Acker. Gehet zu euerm Acker, von wannen ihr wollt; aber schicket (etwas) zuvor für eure Seelen und fürchtet Allah und wisset, daß ihr ihm begegnen werdet. Und verkünde Freude den Gläubigen.
(224.) Und machet Allah nicht zum Ziel für eure Schwüre, daß ihr fromm und gottesfürchtig sein wollt und Frieden stiftend unter den Menschen. Allah ist hörend und wissend. (225.) Allah wird euch nicht strafen für ein Unbedachtes in euern Schwüren; jedoch wird er euch bestrafen für eurer Herzen Absicht. Allah ist verzeihend und milde.
(226.) Für die, welche schwören, sich von ihren Frauen zu trennen, seien vier Monate Wartezeit festgesetzt. Geben sie dann ihr Vorhaben auf, siehe, so ist Allah verzeihend und barmherzig. (227.) Und so sie zur Scheidung entschlossen sind, siehe, so ist Allah hörend und wissend. (228.) Und die geschiedenen Frauen sollen warten, bis sie dreimal die Reinigung gehabt haben, und es ist ihnen nicht erlaubt, zu verheimlichen, was Allah in ihren Schößen erschaffen hat, so sie an Allah glauben und an den Jüngsten Tag. Und geziemender ist es für ihre Eheherren, sie in diesem Zustande zurückzunehmen, so sie sich aussöhnen wollen. Und sie sollen (gegen ihre Gatten) verfahren, wie (jene) gegen sie in Güte; doch haben die Männer den Vorrang vor ihnen; und Allah ist mächtig und weise. (229.) Die Scheidung ist zweimal (erlaubt); dann aber müßt ihr sie in Güte behalten oder mit Gut entlassen. Und es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen gabt, zu nehmen, außer es fürchteten beide, nicht Allahs Gebote halten zu können. Und so ihr fürchtet, daß beide Allahs Gebote nicht halten können, so begehen beide keine Sünde, wenn sie sich mit etwas loskauft. Dies sind Allahs Gebote; übertretet sie daher nicht; denn wer Allahs Gebote übertritt, das sind Ungerechte. (230.) Und so er sie (ein drittes Mal) entläßt, so ist sie ihm nicht mehr erlaubt, ehe sie nicht einen andern Gatten geheiratet hat.
Wenn dieser sie entläßt, so begehen beide keine Sünde, wenn sie wieder zueinander zurückkehren, im Glauben, Allahs Gebote erfüllen zu können. Und dies sind die Gebote Allahs, die er verständigen Leuten klarmacht. (231.) Und so ihr euch von euern Frauen scheidet und sie ihre Frist erreicht haben, so haltet sie fest in Güte oder entlasset sie in Güte; und haltet sie nicht fest mit Gewalt, so daß ihr euch vergeht. Wer dieses tut, der sündigt wider sich. Und treibt nicht Spott mit Allahs Zeichen und gedenket der Gnade Allahs gegen euch und des Buches und der Weisheit, die er zu euch hinabsandte, euch damit zu ermahnen. Und fürchtet Allah, und wisset, daß Allah jedes Ding weiß. (232.) Wenn ihr euch von euern Frauen scheidet und sie ihre Frist erreicht haben, so hindert sie nicht, ihre Gatten zu heiraten, so sie sich in Billigkeit geeinigt haben. Dies ist eine Mahnung für denjenigen unter euch, der an Allah glaubt und an den Jüngsten Tag. Dies ist das Lauterste und Reinste für euch. Und Allah weiß, doch ihr wisset nicht.
(233.) Und die (geschiedenen) Mütter sollen ihre Kinder zwei volle Jahre stillen, so jemand will, daß die Stillung vollständig sei; und dem Vater soll ihre Versorgung und Kleidung nach Billigkeit obliegen. Niemand soll über Vermögen bemüht werden. Eine Mutter soll nicht wegen ihres Kindes bedrängt werden und ebenso auch der Vater nicht wegen seines Kindes; und dasselbe gilt für den Erben. Wenn sie jedoch beide nach gegenseitigem Einvernehmen und Beratung das Kind entwöhnen wollen, so begehen sie keine Sünde. Und so ihr euer Kind stillen lassen wollt, so begeht ihr keine Sünde, wofern ihr den ausbedungenen Lohn nach Billigkeit gebt. Und fürchtet Allah und wisset, daß Allah euer Tun schaut.
(234.) Und diejenigen von euch, welche verscheiden und Gattinnen hinterlassen – so müssen diese vier Monate und zehn Tage warten. Haben sie aber ihre Frist erreicht, so trifft euch keine Sünde für das, was sie mit sich selber nach Billigkeit tun; und Allah weiß euer Tun. (235.) Und ihr begeht keine Sünde, wenn ihr den Frauen den Vorschlag zur Verlobung macht oder euch (diese Absicht) vornehmt. Gott weiß, daß ihr ihrer gedenken werdet. Jedoch versprechet euch nicht heimlich mit ihnen, es sei denn, ihr sprächet geziemende Worte. Und beschließet den Ehebund nicht eher als nach Ablauf der bestimmten Frist; und wisset, daß Allah weiß, was in euern Herzen ist; hütet euch deshalb vor ihm und wisset, daß Allah verzeihend und mild ist.
(236.) Ihr begeht keine Sünde, wenn ihr euch von euern Frauen scheidet, bevor ihr sie berührt oder ihnen eine Mitgift festgesetzt habt. Und sorget für sie – der Bemittelte nach Vermögen und der Unbemittelte nach Vermögen – in Billigkeit; dies ist Pflicht für die Rechtschaffenen. (237.) Scheidet ihr euch jedoch von ihnen, bevor ihr sie berührt habt, und habt ihnen bereits eine Mitgift festgesetzt, so sei es die Hälfte von dem, was ihr festsetztet, es sei denn, sie ließen ab, oder er, in dessen Hand das Eheband ist, ließe ab. Und Ablassen steht der Gottesfurcht näher. Und vergesset nicht der Güte gegeneinander; siehe, Allah schaut euer Tun.
(238.) Beobachtet das Gebet und (besonders) das mittlere Gebet und steht vor Gott in Ehrfurcht. (239.) Und so ihr in Furcht seid, (betet) zu Fuß oder Pferd; und so ihr sicher seid, so gedenket Allahs, wie er euch lehrte, was ihr nicht wußtet. (240.) Und diejenigen von euch, welche verscheiden und Gattinnen hinterlassen, sollen ihren Gattinnen Versorgung für ein Jahr testieren, ohne sie aus (dem Hause) zu weisen. Gehen sie aber hinaus, so trifft euch keine Schuld für das, was sie mit sich selber nach Billigkeit tun. Und Allah ist mächtig und weise. (241.) Und den Geschiedenen sei eine Versorgung nach Billigkeit festgesetzt; dies ist eine Pflicht für die Gottesfürchtigen. (242.) So macht euch Allah seine Zeichen klar, auf daß ihr verstehet.
(243.) Sahest du nicht auf die, welche ihre Wohnungen verließen, ihrer Tausende, aus Todesfurcht? Und es sprach Allah zu ihnen: »Sterbet!« Alsdann machte er sie lebendig.
Siehe, Allah ist wahrlich voll Güte gegen die Menschen; jedoch danken ihm die meisten Menschen nicht. (244.) Und kämpfet in Allahs Weg und wisset, daß Allah hörend und wissend ist. (245.) Wer ist’s, der Allah ein schönes Darlehen leiht? Er wird’s ihm verdoppeln um viele Male. Und Allah schließt und öffnet (die Hand), und zu ihm müßt ihr zurück.
(246.) Schautest du nicht auf die Angesehenen der Kinder Israel nach Moses (Tod), als sie zu ihrem Propheten sprachen: »Erwecke uns einen König; wir wollen kämpfen in Allahs Weg.« Er sprach: »Ist’s nicht vielleicht, wenn euch vorgeschrieben wird zu kämpfen, kämpfet ihr nicht?« Sie sprachen: »Und warum sollten wir nicht kämpfen in Allahs Weg, wo wir aus unsern Wohnungen vertrieben sind und von unsern Kindern?« Und als ihnen nun der Kampf vorgeschrieben ward, kehrten sie den Rücken mit Ausnahme weniger von ihnen. Und Allah kennt die Ungerechten. (247.) Und es sprach zu ihnen ihr Prophet: »Siehe, Allah hat euch den Saul zum König erweckt.« Sie sprachen: »Woher soll ihm sein das Königreich über uns, wo wir würdiger sind des Königreiches denn er, und ihm nicht Fülle des Gutes gegeben ward?« Er sprach: »Siehe, Allah hat ihn erwählt