- Wirtschaftswachstum;
- Angebotene Produkte / Dienstleistungen;
- Gründungsjahr;
- Ziele des Unternehmens;
Wie detailliert die Unternehmensdaten ausgearbeitet werden sollen, ist auch immer abhängig von der Position für die Sie sich beworben haben. Weitere Daten erhalten Sie auch in diversen Unternehmensbroschüren, Katalogen, Zeitungen, Medien und Zeitschriften.
Vielleicht kennen Sie einen bereits angestellten Mitarbeiter?
In dieser Phase des Gesprächs können Sie auch die laut Ausschreibung geforderten Kompetenzen und Anforderungen einbringen und hervorheben. Der Gesprächspartner sollte in keinem Teil des Gesprächs das Gefühl bekommen, dass Sie über das Unternehmen für welches Sie zukünftig arbeiten wollen, unzureichend informiert sind.
Durch eine ausführliche Recherche erhalten Sie darüber hinaus einen ersten Einblick in das Unternehmen, wodurch ein erster Eindruck gewonnen wird. Dies kann Ihnen dabei helfen, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob dieser Arbeitgeber auch Ihren Vorstellungen und Anforderungen entspricht und ein zukünftiges Arbeitsverhältnis vorstellbar ist.
Im Anschluss an das Gespräch wird Sie der Gesprächspartner bitten Ihre offenen Fragen zu stellen. Formulieren und notieren Sie daher im Vorhinein Ihre Fragen die Sie an das Unternehmen stellen wollen. Diese vorbereiteten Fragen lassen Sie interessiert am Unternehmen wirken und vermitteln den Eindruck, dass Sie sich bereits mit Ihrer Aufgabe auseinandergesetzt haben.
Dies sollte aber natürlich auch so sein und ist daher nicht nur in der Vorstellungsphase relevant. Wurden keine Fragen vorbereitet, lässt dies den Unternehmer wissen, dass Ihre Vorbereitungen zu wenig intensiv waren. Denn offene Fragen gibt es nach jedem ersten Gespräch.
Soziale Eigenschaften richtig darstellen
Eine weitere Frage die häufig gestellt wird ist folgende:
- Wie kamen Sie mit Ihren bisherigen Kollegen und Vorgesetzten zurecht?
- Warum wollen Sie das aktuelle Unternehmen verlassen?
Nennen Sie hier positive und negative Seiten des ehemaligen Unternehmens für das Sie tätig waren.
Negative Seiten können z.B. fehlende Aufstiegschancen oder Fortbildungsmöglichkeiten sein. So wirken Sie ehrgeizig und motivierend für den neuen Arbeitgeber, da der Wille „Karriere“ zu machen erkennbar ist.
Positiv erwähnen können Sie z.B. die gute Zusammenarbeit mit Ihren Kollegen und das gute berufliche Verhältnis mit den Vorgesetzten. Somit wird soziale Kompetenz und die Teamfähigkeit unterstrichen. Dies ist in jedem Unternehmen eine der wichtigsten Voraussetzungen.
Machen Sie sich aber auch ausreichend Gedanken darüber, warum Sie sich genau für dieses Unternehmen beworben haben! Welche Gründe veranlassen Sie das derzeitige Unternehmen zu verlassen?
ACHTUNG: Achten Sie bei den „negativen“ Aussagen gegenüber Ihres aktuellen Arbeitgebers darauf, dass Sie das Unternehmen nicht negativ darstellen oder vertrauliche interne Informationen nach außen tragen.
Unerlaubte Fragen des Arbeitgebers
Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen solche „unangenehmen“ Fragen gestellt werden ist äußerst gering. Dennoch möchte ich dieses Thema kurz ansprechen um Ihnen eine Übersicht über die Fragen zu geben, auf die Sie nicht antworten müssen.
Unerlaubte Fragen sind z.B.:
- Religiöser Hintergrund;*
- Politischer Hintergrund;*
- Schwangerschaften;*
- Aktuelle Vermögensverhältnisse (Ausnahme: Lohnpfändungen);
- Vorausgegangene Vorstrafen;*
- Detaillierte Familienverhältnisse bzw. Beziehungsauskünfte;
- Sexuelle Neigung;
- Zukünftige Familienplanung;
* müssen beantwortet werden wenn dies für die Arbeitsstelle relevant ist. Sehen Sie diese Fragen gelassen und bleiben Sie höflich. Daher können solche Fragen nicht allgemein als unerlaubt eingestuft werden.
Werden Sie z.B. nach Ihrer sexuellen Neigung, religiösen Hintergrund, Vermögensverhältnisse (nur Lohnpfändungen müssen erwähnt werden), politischen Einstellung, Vorstrafen, Daten von Angehörigen, Familienverhältnisse oder Beziehungen befragt, dann ist die Gegenfrage ob dies eine Voraussetzung für die Arbeitsstelle ist, durchaus berechtigt und legitim.
All diese Fragen sind im Vorstellungsgespräch unzulässig. Allerdings gibt es auch bestimmte geregelte Ausnahmen. Die politische Einstellung z.B. ist bei einer Bewerbung bei einer Partei oder Gewerkschaft natürlich von Bedeutung und in einem solchen Fall zulässig. Abhängig davon, für welche Position Sie sich bewerben, können die soeben genannten Punkte für den Arbeitgeber tatsächlich relevant sein und daher eine Nachfrage rechtfertigen.
Die jeweils aktuelle Rechtslage, welche Fragen als unerlaubt gelten, erfahren Sie bei den zuständigen Ämtern wie z.B. Arbeitsamt, Arbeiterkammer oder Gewerkschaften.
EMPFEHLUNG: Beantworten Sie auch diese Fragen bis zu einem bestimmten Punkt, auch wenn diese nicht wirklich berechtigt sind. Gegenfragen werden in vielen Fällen als kritisch und unangebracht eingestuft. Gehen Sie daher mit solchen Fragen gelassen um.
Können Sie mit Kritik umgehen?
Eine plausible und berechtigte Frage des Gesprächspartners. Die Antwort darauf sollte in jedem Fall ein „JA“ sein. Führen Sie die Antwort jedoch etwas detaillierter aus. Ein Beispiel: Ja, solange die Kritik berechtigt, sachlich und nicht persönlich wird. Konstruktive Kritik sehe ich als etwas sehr positives und bin dafür auch dankbar. Denn nur so kann ich mich ständig verändern und verbessern.
Ohne konstruktive Kritik können wir uns nicht verbessern und auch unser zukünftiges handeln nicht positiv verändern. Deshalb sehen Sie diese positive Form von Kritik nicht als Angriff auf Ihre Person, sondern vielmehr als nützlichen Hinweis dafür, um Ihre Handlungen und Verhaltensweisen zukünftig positiv verändern zu können.
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