1.7 Definition der Bauteilachsen
(1) Die Bauteilachsen werden wie folgt definiert:
– x-x längs des Bauteils;
– y-y Querschnittsachse;
– z-z Querschnittsachse.
(2) Die Querschnittsachsen von Stahlbauteilen werden wie folgt definiert:
– Allgemein:y-y Querschnittsachse parallel zu den Flanschen;z-z Querschnittsachse rechtwinklig zu den Flanschen.
– für Winkelprofile:y-y Achse parallel zum kleineren Schenkel;z-z Achse rechtwinklig zum kleineren Schenkel.
– wenn erforderlich:u-u Hauptachse (wenn sie nicht mit der y-y-Achse übereinstimmt);v-v Nebenachse (wenn sie nicht mit der z-z-Achse übereinstimmt).
(3) Die Symbole für die Abmessungen und Achsen gewalzter Stahlprofile sind in Bild 1.1 angegeben.
(4) Die Vereinbarung für Indizes zur Bezeichnung der Achsen von Momenten lautet: „Es gilt die Achse, um die das Moment wirkt.“
Anmerkung: Alle Regeln dieses Eurocodes beziehen sich auf die Eigenschaften in den Hauptachsenrichtungen, welche im Allgemeinen als y-y-Achse und z-z-Achse für symmetrische Querschnitte und u-u-Achse und v-v-Achse für unsymmetrische Querschnitte, wie z. B. Winkel, festgelegt sind.
Bild 1.1. Abmessungen und Achsen von Profilquerschnitten
2 Grundlagen für die Tragwerksplanung
2.1 Anforderungen
2.1.1 Grundlegende Anforderungen
(1) P Für die Tragwerksplanung von Stahlbauten gelten die Grundlagen von EN 1990.
(2) Für Stahlbauten gelten darüber hinaus in der Regel die in diesem Abschnitt angegebenen Regelungen.
(3) Die grundlegenden Anforderungen von EN 1990, Abschnitt 2 gelten in der Regel als erfüllt, wenn der Entwurf, die Berechnung und die Bemessung mit Grenzzuständen in Verbindung mit Einwirkungen nach EN 1991 und Teilsicherheitsbeiwerten und Lastkombinationen entsprechend EN 1990 durchgeführt wird.
(4) Die Bemessungsregeln für die Grenzzustände der Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und für die Dauerhaftigkeit in den verschiedenen Teilen von EN 1993 sind in der Regel für die jeweiligen Anwendungsbereiche maßgebend.
2.1.2 Behandlung der Zuverlässigkeit
(1) P In Bezug auf die Anwendung von EN 1090-1 und EN 1090-2 sind die Ausführungsklassen nach Anhang C dieser Norm zu wählen.
(2) Falls eine andere als die in dieser Norm empfohlene Zuverlässigkeit gefordert wird, sollte diese vorzugsweise durch entsprechende Gütesicherung bei der Tragwerksplanung und der Ausführung nach EN 1990:2010, Anhang B und Anhang C, sowie EN 1090 erreicht werden.
2.1.3 Nutzungsdauer, Dauerhaftigkeit und Robustheit
2.1.3.1 Allgemeines
(1)P Abhängig von der Art der Einwirkungen, die die Dauerhaftigkeit und Nutzungsdauer (siehe EN 1990) beeinflussen, ist bei Stahltragwerken in der Regel Folgendes zu beachten:
– Korrosionsgerechte Gestaltung gegebenenfalls mit:• geeignetem Schutz der Oberfläche (siehe EN ISO 12944);• Einsatz von wetterfestem Stahl;• Einsatz von nichtrostendem Stahl (siehe EN 1993-1-4).
– Konstruktive Gestaltung im Hinblick auf ausreichende Ermüdungssicherheit (siehe EN 1993-1-9);
– Berücksichtigung der Auswirkung von Verschleiß beim Entwurf;
– Bemessung für außergewöhnliche Einwirkungen (siehe EN 1991-1-7);
– Sicherstellung von Inspektions- und Wartungsmaßnahmen.
2.1.3.2 Nutzungsdauer bei Hochbauten
(1) P,B Als Nutzungsdauer ist in der Regel der Zeitraum festzulegen, in der ein Hochbau nach seiner vorgesehenen Funktion genutzt werden soll.
(2) B Zur Festlegung der Lebensdauer von Hochbauten siehe EN 1990, Tabelle 2.1.
(3) B Für Bauteile, die nicht für die gesamte Nutzungsdauer von Hochbauten bemessen werden können, siehe 2.1.3.3(3)B.
2.1.3.3 Dauerhaftigkeit von Hochbauten
(1) P,B Um die Dauerhaftigkeit von Hochbauten zu sichern, sind in der Regel die Tragwerke entweder gegen schädliche Umwelteinwirkungen und, wo notwendig, auf Ermüdungseinwirkungen zu bemessen oder auf andere Art vor diesen zu schützen.
(2) P,B Können Materialverschleiß, Korrosion oder Ermüdung maßgebend werden, müssen geeignete Werkstoffwahl, nach EN 1993-1-4 und EN 1993-1-10, geeignete Gestaltung der Konstruktion nach EN 1993-1-9, strukturelle Redundanz (z. B. statische Unbestimmtheit des Systems) und geeigneter Korrosionsschutz berücksichtigt werden.
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