Zu Hintergrund des Eurocode-Programms
Die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG aus dem Jahr 1989 wurde inzwischen überarbeitet und im Jahr 2013 vollumfänglich durch die Europäische Bauproduktenverordnung BauPVO ersetzt.
Der Nationale Anhang darf nur Hinweise zu den Parametern geben, die im Eurocode für nationale Entscheidungen offen gelassen wurden. Diese national festzulegenden Parameter (NDP) gelten für die Tragwerksplanung von Hochbauten und Ingenieurbauten in dem Land, in dem sie erstellt werden. Sie umfassen:
– Zahlenwerte für γ-Faktoren und/oder Klassen, wo die Eurocodes Alternativen eröffnen;
– Zahlenwerte, wo die Eurocodes nur Symbole angeben;
– landesspezifische, geographische und klimatische Daten, die nur für ein Mitgliedsland gelten, z. B. Schneekarten;
– Vorgehensweise, wenn die Eurocodes mehrere zur Wahl anbieten;
– Verweise zur Anwendung des Eurocodes, soweit diese ergänzen und nicht widersprechen.
Verbindung zwischen den Eurocodes und den harmonisierten Technischen Spezifikationen für Bauprodukte (EN und ETAZ)
Die harmonisierten Technischen Spezifikationen für Bauprodukte und die technischen Regelungen für die Tragwerksplanung4) müssen konsistent sein. Insbesondere sollten die Hinweise, die mit den CE-Zeichen an den Bauprodukten verbunden sind und die die Eurocodes in Bezug nehmen, klar erkennen lassen, welche national festzulegenden Parameter (NDP) zugrunde liegen.
Besondere Hinweise zu EN 1993-1
Es ist vorgesehen, EN 1993 gemeinsam mit den Eurocodes EN 1990, Grundlagen der Tragwerksplanung, EN 1991, Einwirkungen auf Tragwerke sowie EN 1992 bis EN 1999, soweit hierin auf Tragwerke aus Stahl oder Bauteile aus Stahl Bezug genommen wird, anzuwenden.
EN 1993-1 ist der erste von insgesamt sechs Teilen von EN 1993, Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten. In diesem ersten Teil sind Grundregeln für Stabtragwerke und zusätzliche Anwendungsregeln für den Hochbau enthalten. Die Grundregeln finden auch gemeinsam mit den weiteren Teilen EN 1993-2 bis EN 1993-6 Anwendung.
EN 1993-1 besteht aus zwölf Teilen EN 1993-1-1 bis EN 1993-1-12, die jeweils spezielle Stahlbauteile, Grenzzustände oder Werkstoffe behandeln.
EN 1993-1 darf auch für Bemessungssituationen außerhalb des Geltungsbereichs der Eurocodes angewendet werden (andere Tragwerke, andere Belastungen, andere Werkstoffe). EN 1993-1 kann dann als Bezugsdokument für andere CEN/TCs (Technische Komitees), die mit Tragwerksbemessung befasst sind, dienen.
Die Anwendung von EN 1993-1 ist gedacht für:
– Komitees zur Erstellung von Spezifikationen für Bauprodukte, Normen für Prüfverfahren sowie Normen für die Bauausführung;
– Auftraggeber (z. B. zur Formulierung spezieller Anforderungen);
– Tragwerksplaner und Bauausführende;
– zuständige Behörden.
Die Zahlenwerte für γ-Faktoren und andere Parameter, die die Zuverlässigkeit festlegen, gelten als Empfehlungen, mit denen ein akzeptables Zuverlässigkeitsniveau erreicht werden soll. Bei ihrer Festlegung wurde vorausgesetzt, dass ein angemessenes Niveau der Ausführungsqualität und Qualitätsprüfung vorhanden ist.
Nationaler Anhang zu EN 1993-1-1
Diese Norm enthält alternative Methoden, Zahlenangaben und Empfehlungen in Verbindung mit Anmerkungen, die darauf hinweisen, wo nationale Festlegungen getroffen werden können. EN 1993-1-1 wird bei der nationalen Einführung einen Nationalen Anhang enthalten, der alle national festzulegenden Parameter enthält, die für die Bemessung und Konstruktion von Stahl- und Tiefbauten im jeweiligen Land erforderlich sind.
Nationale Festlegungen sind bei folgenden Regelungen vorgesehen:
– 2.3.1(1);
– 3.1(2);
– 3.2.1(1);
– 3.2.2(1);
– 3.2.3(1)P;
– 3.2.3(3)B;
– 3.2.4(1);
– 5.2.1(3);
– 5.2.2(8);
– 5.3.2(3);
– 5.3.2(11);
– 5.3.4(3);
– 6.1(1);
– 6.3.2.2(2);
– 6.3.2.3(1);
– 6.3.2.3(2);
– 6.3.2.4(1)B;
– 6.3.2.4(2)B;
– 6.3.3(5);
– 6.3.4(1);
– 7.2.1(1)B;
– 7.2.2(1)B;
– 7.2.3(1)B;
– BB.1.3(3)B;
– C.2.2(3);
– C.2.2(4).
Darüber hinaus enthält NA 2.2 ergänzende, nicht widersprechende Angaben zur Anwendung von DIN EN 1993-1-1:2010-12 und DIN EN 1993-1-1/A1:2014-07. Diese sind durch ein vorangestelltes „NCI“ (en: non-contradictory complementary information) gekennzeichnet.
1 Allgemeines
1.1 Anwendungsbereich
1.1.1 Anwendungsbereich von Eurocode 3
(1) Eurocode 3 gilt für den Entwurf, die Berechnung und die Bemessung von Bauwerken aus Stahl. Eurocode 3 entspricht den Grundsätzen und Anforderungen an die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von Tragwerken sowie den Grundlagen für ihre Bemessung und Nachweise, die in EN 1990, Grundlagen der Tragwerksplanung, enthalten sind.
(2) Eurocode 3 behandelt ausschließlich Anforderungen an die Tragfähigkeit, die Gebrauchstauglichkeit, die Dauerhaftigkeit und den Feuerwiderstand von Tragwerken aus Stahl. Andere Anforderungen, wie z. B. Wärmeschutz oder Schallschutz, werden nicht berücksichtigt.
(3) Eurocode 3 gilt in Verbindung mit folgenden Regelwerken:
– EN 1990, Grundlagen der Tragwerksplanung;
– EN 1991, Einwirkungen auf Tragwerke;
– ENs, ETAGs und ETAs für Bauprodukte, die für Stahlbauten Verwendung finden;
– EN 1090-1, Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken – Teil 1: Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile
– EN 1090-2, Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken – Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken
– EN 1992 bis EN 1999, soweit auf Stahltragwerke oder Stahlbaukomponenten Bezug genommen wird.
NCI DIN EN 1993-1-1/NA
zu 1.1.1(3)
DIN EN 1990:2010-12, Eurocode: