Historische europäische Entwicklungen der Gerichtspraxis
Die Enthauptung wurde früher meist mit einem Schwert oder einer speziellen Axt (Richtbeil) durchgeführt. Seit der Französischen Revolution wurde meist ein Fallbeil eingesetzt, die sogenannte Guillotine |4|. Sie galt im Verhältnis zur Enthauptung durch einen Henker als zuverlässiger und sollte sicherstellen, dass der Tod schnell und sicher eintritt, um unnötige Qualen beim Opfer zu verhindern. Beide Arten wurden auch öffentlich auf dem Schafott vollzogen.
Im Mittelalter galt die Enthauptung im Gegensatz zum Erhängen am Galgen nicht als ehrenrührige Todesstrafe und war dem Adel vorbehalten. In der Französischen Revolution wurde diese Todesart dann auf alle Verurteilten ausgeweitet. Sie wurde auch „Richten mit blutiger Hand“ genannt, im Gegensatz zum Erhängen, dem „Richten mit trockener Hand“.
Zeitweilig war in England den Hochadeligen die Enthauptung in aufrecht kniender Haltung mit dem Schwert vorbehalten, während niedere Ränge auf einem hölzernen Richtblock mit dem Beil enthauptet wurden. Die Enthauptung des knienden Todeskandidaten mit dem Schwert stellt eine erheblich schwierigere Methode dar, die nur von wenigen Scharfrichtern beherrscht wurde.
In Schweden wurden von 1800 bis 1866 644 Menschen enthauptet, darunter fast 200 Frauen. Danach bis zur Einführung der Guillotine 1903 erlitten noch 14 Menschen das Schicksal der Enthauptung. Die letzte öffentliche Hinrichtung in Schweden datiert vom 17. Mai 1876. Die beiden Verbrecher, Gustav Erikson Hjert und Konrad Lundqvist Petterson Tector, wurden wegen zweifachen Mordes im Zuge eines Raubüberfalls auf eine Postkutsche (Fahrer und Passagier) hingerichtet. Hjert wurde von Johan Fredrik Hjort, dem Stockholmer Scharfrichter der Jahre 1862–1882, in Lida Malm hingerichtet. Tectors Hinrichtung erfolgte zeitgleich in Gotland durch Peter Steineck. Der Upsalaer Physiologe Frithiof Holmgren (1831–1897) publizierte seine Beobachtungen als Augenzeuge von Hjerts Hinrichtung.
In Deutschland war das Enthaupten seit 1871 die gesetzlich vorgesehene Exekutionsmethode bei Verfahren der „Zivil“-Justiz (bei Militärstrafverfahren gab es die gesetzliche Regelung, dass Todesurteile durch Erschießen zu vollstrecken waren). Bei besonders verhassten politischen Gegnern Hitlers (Rote Kapelle, Verschwörer des 20. Juli) wurde ab dem 22. Dezember 1942 als Hinrichtungsmethode das Strangulieren angeordnet, da dies eine besonders entwürdigende Todesart war, die mit einem mehrminütigen Todeskampf verbunden war. Zur Zeit des Nationalsozialismus starben etwa 10.000 Menschen durch die Guillotine.
Beim traditionellen rituellen Selbstmord der japanischen Samurai-Kriegerkaste (Seppuku) wurde der Kopf durch den Kaishaku-Nin mit einem Katana oder Wakizashi vom Rumpf getrennt. Hier musste der Schlag so perfekt ausgeführt werden, dass der Kopf erst durch den Fall des Torsos auf den Boden endgültig abgetrennt wurde.
Enthauptungen in der Bibel und in den Apokryphen
Johannes der Täufer soll enthauptet worden sein, nachdem Salome seinen Kopf als Belohnung für einen Tanz gefordert habe.
Im Buch Judit enthauptet diese Holofernes mit dessen eigenem Schwert.
Todeseintritt nach Abtrennung des Kopfes
Es sind zahlreiche Geschichten von Enthaupteten bekannt, die nach ihrer Exekution noch eine Zeit lang weitergelebt haben sollen. So soll der Pirat Klaus Störtebeker nach seiner Hinrichtung noch ohne Kopf an elf Matrosen seiner versammelten Mannschaft vorbeigelaufen sein, um sie damit (der Sage nach) vor der Hinrichtung zu retten.
Giovanni Aldini, der Neffe von Luigi Galvani, führte auch öffentlich galvanische Experimente an Enthaupteten durch.
Auch aus der Zeit der Französischen Revolution sind Aussagen z. B. über vermeintliche Sprechversuche abgetrennter Köpfe überliefert. Der deutsche Arzt Johannes Wendt und der Franzose Séguret stellten Versuche an, um die Reaktionen der Köpfe zu erforschen. Danach sollten sie beispielsweise noch reflexartig die Augen schließen, wenn eine Hand schnell auf das Gesicht zubewegt oder der Kopf hellem Licht ausgesetzt wurde. Nach einem Bericht des französischen Arztes Gabriel Beaurieux von 1905 hatte der Kopf eines guillotinierten Verbrechers sogar noch etwa 30 Sekunden auf Zurufe reagiert. Ähnliches wird über Hamida Djandoubi berichtet, die letzte in Frankreich enthauptete Person (1977).
Der forensische Pathologe Ron Wright ging davon aus, dass nach der Abtrennung des Kopfes das Gehirn für etwa 13 Sekunden weiterleben könne, zumindest seien Augenbewegungen usw. innerhalb dieses Zeitraums möglich. Die genaue Spanne, die das unversorgte Gehirn überlebe, sei von chemischen Faktoren abhängig wie z. B. von der verfügbaren Sauerstoffmenge zum Zeitpunkt der Enthauptung.
In den USA gab es einen bekannten, wissenschaftlich bestätigten Fall, in dem der Hahn Mike nach einer unvollständigen Enthauptung noch 18 Monate weiterlebte.
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