Auch Frauen und Kinder von Vatikanbürgern können die vatikanische Staatsbürgerschaft erhalten. Frauen verlieren diese jedoch bei Trennung, männliche Nachkommen im Alter von 25 Jahren, weibliche eher, falls sie heiraten und ihr Ehepartner nicht ebenfalls die vatikanische Staatsbürgerschaft hat.
Neben dem Papst leben in der Vatikanstadt unter anderem dessen enge Mitarbeiter im päpstlichen Haushalt, Leiter der Römischen Kurie, die Schweizergardisten und das Gendarmeriekorps. Von den 3000 Angestellten wohnen nur wenige im Vatikan selbst. Die meisten Angestellten sind die Regierungsmitglieder, Zeremonienmeister, Verkäufer, Restauratoren, Köche, Büroarbeiter, Drucker, Angestellte der Bank des Heiligen Stuhls (Istituto per le Opere di Religione, IOR, „Vatikanbank“) oder Reinigungspersonal. Die Angestellten sind grob in fünf Gruppen zu unterteilen:
Hauspersonal: Köche, Reinigungskräfte, Kammerdiener etc.
Geistlichkeit: Priester, die einen Großteil der Verwaltungs- und kunsthistorischen Aufgaben übernehmen.
Sicherheit: Päpstliche Schweizergarde, Gendarmeriekorps und Aufsichtspersonal für Kirchen und Museen.
Rundfunk und Presse: Herausgeber des L’Osservatore Romano sowie des Radio Vatikan und des Centro Televisivo Vaticano.
Lehrpersonal für die dem Vatikan angeschlossenen Universitäten und Lehrstühle.
Alle Beschäftigten sind zu absoluter Dienstverschwiegenheit verpflichtet. Wer für die Kurie arbeiten möchte, muss vorher in einer Kapelle an den Altar treten, vor zwei Priestern die Hand auf die Bibel legen und in lateinischer Sprache schwören, Schweigen zu bewahren. Wer den Eid bricht, wird fristlos entlassen.
Geschichte
Der Amtssitz der Päpste war bis ins 14. Jahrhundert nicht der Vatikan, sondern der Lateranpalast. „Vatikan“ bezeichnete zunächst einen am rechten Tiberufer gelegenen Hügel (lateinisch mons vaticanus). Dort befand sich in der Antike der Zirkus des Kaisers Nero, in dem Martyrien und Hinrichtungen zahlreicher Christen und Juden stattgefunden haben sollen. Nördlich des Zirkus befand sich ein kleiner Friedhof, auf dem angeblich der Apostel Petrus begraben wurde. Schon wenig später wurde dort ein Erinnerungsmal gebaut, und im 4. Jahrhundert ließ Kaiser Konstantin an seiner Stelle eine große Grabeskirche errichten – die erste Peterskirche. Der Vatikan wurde damit zum zentralen Wallfahrtsort der Petrusverehrung. In den folgenden Jahrhunderten entstanden weitere Gebäude auf dem Hügel, vor allem so genannte scholae, die Wallfahrern verschiedener Nationalitäten Unterkünfte, Kapellen und Friedhöfe boten, aber auch über Wehranlagen verfügten. Unter Leo IV. wurden in der Mitte des 9. Jahrhunderts größere Befestigungen um den gesamten Wallfahrtsort errichtet (Leostadt).
Der Bischof von Rom konnte im Verlauf der Spätantike seinen Anspruch auf Vorrang innerhalb der Christenheit weitgehend durchsetzen und kann spätestens seit Gregor dem Großen (um 600) als „Papst“ bezeichnet werden. Nach dem Zerfall des Römischen Reiches beanspruchten die Päpste unter Berufung auf die so genannte, im 15. Jahrhundert als Fälschung enttarnte Konstantinische Schenkung die weltliche Herrschaft über das Territorium um Rom, welches somit zur Keimzelle des künftigen Kirchenstaats wurde. Im Jahre 751 wurde ihnen dieser Staat durch die Pippinische Schenkung endgültig garantiert, nachdem die Päpste einige Jahre zuvor aufgehört hatten, die Oberhoheit des oströmisch-byzantinischen Kaisers anzuerkennen. Die Päpste residierten jedoch zunächst nicht im Vatikan, sondern im Lateranpalast; die Kathedrale des Papstes als Bischof von Rom ist bis heute die Lateranbasilika außerhalb der Vatikanstadt.
Der Vatikanische Hügel wurde erst am Ende des 14. Jahrhunderts mit der Rückkehr der Päpste aus Avignon (1377) und dem Ende des Schismas (1417) zum päpstlichen Regierungssitz, Standort der römischen Kurie und damit zum Zentrum des Kirchenstaats sowie der katholischen Kirche insgesamt. Nach dem Schisma sollte die neu gewonnene Einheit der Kirche durch große Bauprojekte verdeutlicht werden. Der vor den Toren Roms befindliche Vatikan bot dafür neben der Nähe zu den vermuteten Gebeinen Petrus’ ausreichend unbebauten Raum. Vor allem Nikolaus V. entwarf Mitte des 15. Jahrhunderts gewaltige Baupläne, die unter ihm und seinen Nachfolgern nur zum Teil umgesetzt wurden. Teils planvoll, teils aus pragmatischen Gründen entstanden in den folgenden Jahrhunderten Kirchen, Kapellen, Verwaltungsgebäude, Wehranlagen, Unterkünfte und andere Bauwerke auf dem Vatikanischen Hügel. Im Jahre 1506 begannen die Bauarbeiten am Petersdom. 1589 gab Sixtus V. den Bau des Apostolischen Palastes in Auftrag, der noch heute die Wohnung des Papstes und wichtige Verwaltungsorgane enthält. Im Jahre 1626 wurde der Petersdom eingeweiht, der Endausbau dauerte bis 1650. Kurz darauf erhielt der Petersplatz seine heutige Form.
Parallel zum Ausbau des Vatikans weitete sich das Territorium des Kirchenstaats aus. Bis ins 19. Jahrhundert erstreckte es sich über das heutige Mittelitalien zwischen Rom im Südwesten bis Bologna im Nordosten – mit den Regionen Latium, den Marken, Umbrien und der Romagna. Allerdings wurde 1798 im Zuge der Französischen Revolution das Gebiet zur Römischen Republik erklärt, 1808 wurden die Territorien dem Königreich Italien einverleibt. Der Wiener Kongress stellte den Kirchenstaat jedoch wieder her.
Im Zuge der italienischen Einigung wurde der Kirchenstaat in den ersten Jahren des Pontifikats von Papst Pius IX. im europaweiten bürgerlichen Revolutionsjahr 1848/49 (vergleiche Deutsche Revolution 1848/49 und Februarrevolution 1848) erneut durch radikaldemokratische Aufstände erschüttert. Diese führten zur Flucht des Papstes und zu einer weiteren Republik im Kirchenstaat, die lediglich knapp fünf Monate (Februar bis Juli 1849) Bestand hatte, bis sie durch französische und spanische Interventionstruppen niedergeschlagen wurde (vergleiche Römische Republik (1849)). Der Staatspräsident Frankreichs und spätere (ab 1852) französische Kaiser Napoléon III. beließ einige Truppen als Schutzmacht des Papstes, der nach der Niederschlagung der Revolution wieder polizeistaatliche Verhältnisse im Kirchenstaat etablierte, bis 1870 in Rom. Nach dem Sardinischen Krieg zwischen dem Königreich Sardinien-Piemont und Frankreich einerseits und Österreich andererseits fiel ein Teil des Kirchenstaats bereits 1861 an das neu ausgerufene Königreich Italien. Als Frankreich seine Schutztruppen aufgrund des Deutsch-Französischen Krieges aus Rom abzog, wurde der Restkirchenstaat (Latium mit Rom) durch Truppen unter König Viktor Emanuel II. im Jahre 1870 besetzt. Der Status der Vatikanstadt war zunächst ungeklärt (so genannte Römische Frage), jedoch blieb in ihr de facto die Herrschaft der katholischen Kirche bestehen, so dass sich ab 1870 die kirchlichen Verwaltungsorgane aus dem restlichen Kirchenstaat in der Vatikanstadt konzentrierten. In dieser Zeit entwickelte sich die bauliche und institutionelle Abschottung vom Rest Roms. Erst durch die Lateranverträge von 1929 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Königreich Italien unter der Diktatur des faschistischen Ministerpräsidenten Benito Mussolini wurde der Kirchenstaat wieder als souveräner Staat festgeschrieben. Danach umfasst er nur noch das von einer Mauer begrenzte Gelände um den Petersdom.
Recht
Rechtsquellen
Im Gesetz über Rechtsquellen (Legge sulle fonti del diritto) vom 1. Oktober 2008 (in Kraft seit 1. Januar 2009) wird als erste Rechtsquelle und Bezugspunkt für die Auslegung das kanonische Recht festgelegt. Weitere Hauptquellen sind die vom Vatikanstaat erlassenen Gesetze, Dekrete, Reglemente und internationalen Abkommen (Art. 1). Braucht man Regelungen für Bereiche, welche in den bisherigen Rechtsquellen keine Beachtung finden, so greift man subsidiär auf italienische Gesetze und Rechtserlasse zurück. Einige wenige, für einen Staat grundlegende subsidiäre Übernahmen (etwa Zivil- und Strafrechtsbuch) sind seit der Staatsgründung explizit festgelegt und teilweise auf den Übernahmezeitpunkt eingefroren. Änderungen gibt es durch explizite Novellen. Andere Übernahmen geschahen bis 2008 quasi automatisch, seit 2009 müssen nun die vatikanischen Behörden die anwendbaren Rechtsquellen zuerst ausdrücklich billigen. Dies soll einen zusätzlichen Schutz bieten, dass mit den katholischen Doktrin gar nicht vereinbare Rechtsvorschriften liberaler Regierungen zur Anwendung kommen können. Für diese allgemeinen Übernahmen