Spanien:
Die Kennzeichnung wird ausschließlich durch Mikrochip akzeptiert.
Per Provinz gibt es unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Leinen- und Maulkorbpflicht für gefährliche Rassen. Für Hunde die zu den als potentiell gefährlich eingestuften Rassen mit Leinen- und Maulkorbpflicht zählen:
Akita, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Pitbull, Rottweiler, Tosa-Inu
Sowie alle Kreuzungen der genannten Rassen.
Ungarn:
Die Einreise mit so genannten Kampfhunden und all deren Kreuzungen ist verboten.
Zu den in Ungarn gefährlichen Rassen zählen:
American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Bondog, Bordeaux Dogge, Bullmastif, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Pitbull, Staffordshire Bull Terrier, Tosa-Inu.
Dobermann und Rottweiler zählen in Ungarn nicht zu den gefährlichen Hunderassen.
Auf öffentlich zugänglichen Plätzen besteht für alle Hunde Leinenpflicht sowie in bzw. auf öffentlichen Verkehrsmitteln auch zusätzlich Maulkorbpflicht.
Hunde dürfen auf Freistrandbäder nur mitgenommen werden wenn es dort nicht ausdrücklich verboten wurde.
Gelistete Drittländer
Hierzu gehören diejenigen Länder, die Bekämpfungsprogramme gegen Tollwut nachweisen können und deren Status bezüglich Tollwut zufrieden stellend ist.
Wer mit seinem Hund in eines dieser Länder einreisen möchte muss daran denken dass er bei seiner Rückkehr wieder in die EU einreist und sollte bereits vor der Abreise in das jeweilige Drittland sicherstellen dass nachfolgende Bedingungen für die EU erfüllt sind:
Gültige Tollwutimpfung ist erfolgt
Erforderliche Kennzeichnung, Mikrochip bzw. Tätowierung ist vorhanden
Vollständige Eintragungen im Heimtierausweis sind vorgenommen worden
Außerdem haben einzelne Länder darüber hinausgehende Anforderungen die ebenfalls einzuhalten sind.
Einige beliebte Urlaubsländer die zu dieser Kategorie zählen sind:
Australien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen, Russland, Schweiz, USA
Nicht gelistete Drittländer
Wer mit seinem Hund in eines dieser Länder einreisen möchte muss daran denken dass er bei seiner Rückkehr wieder in die EU einreist und sollte bereits vor der Abreise in das jeweilige Drittland sicherstellen dass nachfolgende Bedingungen für die EU erfüllt sind:
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis liegt vor
Gültige Tollwutimpfung und eine Blutuntersuchung auf Tollwutantikörper ist erfolgt
Erforderliche Kennzeichnung, Mikrochip bzw. Tätowierung ist vorhanden
Vollständige Eintragungen im Heimtierausweis sind vorgenommen worden
Außerdem haben einzelne Länder darüber hinausgehende Anforderungen die ebenfalls einzuhalten sind.
Für alle Einreisevorbereitungen mit Hund muss mindestens ein halbes Jahr eingeplant werden.
Einige beliebte Urlaubsländer die zu dieser Kategorie zählen sind:
Montenegro, Serbien, Türkei
Alle Angaben in diesem Kapitel, Regelungen für Reisen mit Hunden innerhalb der EU, sind ohne Gewähr. Kurzfristige Änderungen in den Länderregelungen sind immer möglich, weshalb vor einer festen Reisebuchung immer noch einmal die jeweilige Botschaft bzw. das jeweilige Konsulat kontaktiert werden sollte. Auch der Deutsche Tierschutzbund, der ADAC und Ihr Tierarzt können Ihnen diesbezüglich Auskünfte erteilen.
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