Ann H. Mary
Selbstschutz - Handbuch der Vorsorge für den Katastrophenfall
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Inhaltsverzeichnis
Häufig unterscheidet man zwischen:
Verhaltensregeln für den Katastrophenfall:
Sollte ich Notvorräte bereit halten?
Persönlicher Schutz vor Gewalt
Vorwort
Kann ich mich auf den Notfall vorbereiten?
Ja, meist betrifft der eintretende Katastrophenfall zwar die anderen, doch schnell ist man auch selbst Opfer von Hochwasser, Brand, Stromausfall und anderen Gefahren.
Meist sind die ersten Minuten entscheidend, die über Menschenleben und den Erhalt von Sachwerten entscheiden – die Zeit, bevor die Rettungsdienste vor Ort sind.
In diesen Momenten die richtigen Schritte einleiten, das ist wichtig und muss erlernt werden. Das überlegte Verhalten im und die Vorbereitung auf den Katastrophenfall nennen Experten „Selbstschutz“.
Wenn es zu einem Notfall gekommen ist, ist es für Vorsorgemaßnahmen in der Regel zu spät. Das richtige Verhalten im Brandfall, bei schweren Unfällen oder starken Unwettern kann man nicht erst lernen, wenn es benötigt wird.
Um bei Verletzungen und Bränden instinktiv das Richtige zu tun, ist eine Vorbereitung unumgänglich.
Nur wer richtig vorbereitet ist, kann im Notfall sich und anderen helfen und so eventuell sogar Leben retten.
Katastrophen
Nachrichten über Unfälle und Katastrophen gehören zum täglichen Leben. Jeder kann von Großbränden, Hochwasser, Chemieunfällen, Stromausfall oder anderen plötzlich auftretenden Gefahren betroffen sein. Für eine umfassende Gefahrenabwehr steht der Bevölkerung ein umfangreiches Hilfeleistungssystem zur Seite. Während Feuerwehr und Rettungsdienst zur alltäglichen Hilfeleistung bereitstehen, unterhalten die Länder den Katastrophenschutz, um Katastrophen und Gefahren unserer technisierten Umwelt begegnen zu können.
Ein Notfall ist eine die Allgemeinheit betreffende Situation, die neben Selbsthilfemaßnahmen des Einzelnen staatlich organisierte Hilfeleistung erforderlich macht.
Eine Gefahrenlage sind Faktoren wie örtliche, zeitliche und klimatisch bedingte Verhältnisse, die auf einen bestimmten Raum zu einer bestimmten Zeit einwirken und aus denen sich ein Zustand, Umstand oder Vorgang ergeben kann, durch dessen Einwirkung ein Schaden an einem Schutzgut entstehen kann.
Eine Katastrophe ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in so ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden, dass die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung und Leitung durch die Katastrophenschutzbehörde zur Gefahrenabwehr tätig werden.
Der Katastrophenfall ist sowohl eine Bezeichnung im staatlichen Katastrophenschutz als auch allgemein bei Sicherheitsbetrachtungen technischer Anlagen und Gebäude von Industrie und Wirtschaft. Erst formalisierte Beschreibungen von Katastrophen erlauben die Planung von wirksamen Alarm- und Sicherheitsmaßnahmen. Durch das Ausrufen eines Katastrophenfalles finden im betroffenen Gebiet die entsprechenden Vorschriften über die Rechte, Pflichten und Einsatzpläne während einer Katastrophe ihre volle Anwendung. Vielfach wird im Fachjargon wie auch in Dokumentationen die Abkürzung K-Fall verwendet.
Das Erklären des Katastrophenfalles ist in Deutschland eine politische Entscheidung und obliegt dem Hauptverwaltungsbeamten (in der Regel der Landrat oder Oberbürgermeister in kreisfreien Städten). Mit Erklärung der Katastrophe gehen die Einsatzleitung und die Kostentragungspflicht auf dessen Behörde über. Ab diesem Zeitpunkt kann von den Ermächtigungen der jeweiligen Landeskatastrophenschutzgesetze Gebrauch gemacht werden.
Die Entscheidung hat immer auch erhebliche finanzielle Folgen. Die Erklärung oder Nicht-Erklärung des Katastrophenfalls kann weitreichende juristische Konsequenzen haben.
Katastrophenschutz
Katastrophenschutz (KatS, KatSchutz) bezeichnet Maßnahmen, die getroffen werden, um Leben, Gesundheit oder die Umwelt in oder vor der Entstehung einer Katastrophe zu schützen.
Dazu gehören vorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel die Aufstellung entsprechender Hilfseinrichtungen und -pläne oder das Festlegen von Standard-Einsatz-Regeln (SER) zur schnellen Reaktion bei gleichen Lagen, die Abwehr von Schäden im Katastrophenfall und die Beseitigung von Katastrophenschäden.
Gefahrenabwehr im Katastrophenfall ist gemäß Artikel 70 des Grundgesetzes Aufgabe der Länder. Eine starre Unterscheidung von Zivilschutz und Katastrophenschutz findet heute jedoch nicht mehr statt. Die Innenminister und Innensenatoren der Länder haben sich zusammen mit dem Bundesminister des Innern auf ein Integriertes Gefahrenabwehrsystem geeinigt. Das bedeutet, dass Bund und Länder ihre Kompetenzen und Fähigkeiten in einen Bevölkerungsschutz einbringen, der alle Schadensursachen berücksichtigt. Beraten werden sie dabei von der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern.
Für Zwecke des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe stellt der Bund den Ländern Mittel bereit, die diese in ihren