Die Mitglieder eines Ordens leben gemeinsam entweder in mehr oder weniger strenger Klausur, das heißt, abgeschieden von der Welt und im beständigen Wechsel von Gebet und Arbeit in der Stille. Man spricht dann von kontemplativen Orden. Oder aber sie nehmen aktiv am sozialen Leben teil, indem die unterschiedlichsten Berufe ausüben. Diese nennt man dann apostolische Orden. Ein Beispiel für eine apostolische Ordensgemeinschaft sind die Salvatorianer.
Streng klausurierte Orden sind zum Beispiel die Trappisten, die Kartäuser, die Klarissen und Karmelitinnen. Die Bezeichnung Nonne (weibliche Form von griechisch und lateinisch nonnus, Mönch) umfasst kirchenrechtlich nur die in sogenannter päpstli-cher Klausur lebenden Ordensfrauen monastischer Orden, die nicht klausurierten sind Ordensschwestern.
Ordensgemeinschaften haben ihre eigenen Bestimmungen für die Mitglieder, die sich nach langer Erfahrung mit dem Leben in Gemeinschaft zum Eremitentum berufen fühlen, sodass sie − mit Genehmigung − diesen Schritt unternehmen können, ohne ihre Zugehörigkeit zur Ordensgemeinschaft aufgeben zu müssen. Manche Nonnen und Ordensschwestern, in deren Orden dies nach altem Brauch üblich ist, empfangen bei der feierlichen Profess auch die Jungfrauenweihe. Für beide Fälle sind Can. 603 beziehungsweise Can. 604 des CIC nicht anwendbar, da diese kirchenrechtlichen Regelungen lediglich solche Eremiten und geweihte Jungfrauen betreffen, die in das geweihte Leben eintreten, ohne Mitglieder einer Ordensgemeinschaft zu sein oder zu werden.
Oblaten und Drittordensmitglieder Männer und Frauen können als sogenannte Oblaten an der Erfüllung der Aufgaben von Ordensgemeinschaften mitwirken und die spirituellen Impulse der Ordensgemeinschaft in die Welt hinaustragen, ohne in die Gemeinschaft einzutreten. Besonders bei den Orden, die nach der Benediktsregel leben, gibt es viele Oblaten, die nach einer Probezeit ihren Profess ablegen können. Andere Orden - etwa die Franziskaner, Karmeliten und Dominikaner haben einen Dritten Orden gegründet. In apostolischen Ordensgemeinschaften nimmt diese Stellung die so genannte Öffentliche Vereinigung von Gläubigen wahr, zum Beispiel im Rahmen der Don-Bosco-Familie die Salesianischen Mitarbeiter Don Boscos.
Ordensgemeinschaften in den Kirchen der Reformation
Die Reformatoren waren dem Ordenswesen gegenüber überwiegend ablehnend eingestellt, so dass es durch die Reformation zum Erliegen des Ordenslebens in den evangelischen Konfessionen kam. In den evangelischen Landeskirchen gibt es heute nur sehr wenige ordensähnliche Gemeinschaften. Nach der Reformation haben verschiedene evangelische Stifte die Tradition ihrer Klöster und Konvente in erneuerter Form fortgeführt.
Ordensgemeinschaften im eigentlichen Sinne waren sie aber nicht. Hier sind beispielsweise die Lüneklöster (Kloster Lüne, Kloster Wennigsen u.a.) zu nennen, die von der Klosterkammer Hannover verwaltet werden. Bis heute leben im 1529 reformierten Kloster Ebstorf evangelische Frauen unter der Leitung einer evangelischen Äbtissin. Eine Sonderstellung nimmt das Kloster Loccum ein, das 1585 evangelisch wurde und seitdem keinen residierenden Konvent, aber nach wie vor einen Abt und Konventualen hat.
Die Diakonissenhäuser boten und bieten Frauen einen Zusammenhalt und eine religiöse Lebensgemeinschaft, wie sie auch aus katholischen Ordensgemeinschaften mit stark karitativer und diakonischer Ausrichtung bekannt ist. Solche Gemeinschaften entstanden vornehmlich im 19. Jahrhundert.
Neugründungen, zumeist im 20. Jahrhundert, wie die Communität Casteller Ring und die Communität Christusbruderschaft Selbitz, führen die christliche Tradition des Ordenslebens heute auch in der Evangelischen Kirche weiter. Andere Gemeinschaften wie etwa die Michaelsbruderschaft haben sich zwar ordensähnliche Regeln gegeben, leben aber im Alltag nicht zusammen.
All diese Entwicklungen sind zumeist in den lutherisch geprägten Kirchen aufgekommen. Die reformierte Kirche kennt hingegen keine Ordensgemeinschaften und lehnt diese Lebensformweiterhin insgesamt ab. Auch pietistische und freikirchliche Gemeinschaften wie die Herrnhuter Brüdergemeine, die mitunter durchaus ein kloster- oder ordensähnliches Gemeinschaftsleben praktizieren, stehen ihrem Selbstbild zufolge grundsätzlich nicht in der Tradition der Ordensgemeinschaften.
Ritual
Ein Ritual (von lateinisch ritualis = „den Ritus betreffend“) ist eine nach vorgegebenen Regeln ablaufende, feierlich-festliche Handlung mit hohem Symbolgehalt. Sie wird häufig von bestimmten Wortformeln und festgelegten Gesten begleitet und kann religiöser oder weltlicher Art sein (z. B. Gottesdienst, Begrüßung, Hochzeit, Begräbnis, Aufnahmefeier usw.). Ein festgelegtes Zeremoniell (Ordnung) von Ritualen oder rituellen Handlungen bezeichnet man als Ritus.
Rituale sind ein allgemeines Phänomen der Interaktion mit der Umwelt. Sie finden sowohl auf der Ebene des individuellen Verhaltens (persönliche Rituale, autistische Rituale, Zwangshandlungen) als auch im menschlichen Miteinander (Rituale im Familienleben, geregelte Kommunikationsabläufe, Feste und gesellschaftliche Veranstaltungen, Gepflogenheiten und Konventionen, religiöse Riten und Zeremonien) statt.
Ein Ritual ist normalerweise kulturell eingebunden oder bedingt. Es bedient sich strukturierter Mittel, um die Bedeutung einer Handlung sichtbar oder nachvollziehbar zu machen oder über deren profane Alltagsbedeutung hinaus weisende Bedeutungs-oder Sinnzusammenhänge symbolisch darzustellen oder auf sie zu verweisen.
Indem Rituale auf vorgefertigte Handlungsabläufe und altbekannte Symbole zurückgreifen, vermitteln sie Halt und Orientierung. Das Ritual vereinfacht die Bewältigung komplexer lebensweltlicher Situationen, indem es „durch Repetition hoch-aufgeladene, krisenhafte Ereignisse in routinierte Abläufe überführt“. Auf diese Weise erleichtern Rituale den Umgang mit der Welt, das Treffen von Entscheidungen und die Kommunikation. Durch den gemeinschaftlichen Vollzug besitzen viele Rituale auch einheitsstiftenden und einbindenden Charakter und fördern den Gruppenzusammenhalt und die intersubjektive Verständigung.
Rituale dienen insbesondere auch der Rhythmisierung zeitlicher und sozialer Abläufe. So gibt es
• zyklische Rituale, die dem tageszeitlichen, wöchentlichen, monatlichen oder jährlichen Kalender folgen (z. B. das Weckritual, die Sonnenwendfeier usw.);
• lebenszyklische Rituale, z. B. Initiationsrituale (bei Geburt, Mannbarkeit usw.);
• ereignisbezogene Rituale, die z. B. bei bestimmten Krisen Anwendung finden (z. B. der Tod, eine Hungersnot u. a. m.);
• Interaktionsrituale, die im Rahmen bestimmter Interaktionsmuster zum Tragen kommen, wie z. B. das Grußritual, Rituale des Körperabstandes oder das Ritual des Teetrinkens.
Rituale ermöglichen darüber hinaus die symbolische Auseinandersetzung mit Grundfragen der menschlichen Existenz, etwa dem Bedürfnis nach zwischenmenschlicher Beziehung, dem Streben nach Sicherheit und Ordnung, dem Wissen um die eigene Sterblichkeit oder dem Glauben an eine transzendente Wirklichkeit (z. B. durch Freundschaftsrituale, Staatsrituale, Begräbnisrituale, Grabbeigaben). Derartige Rituale sind daher Ausdruck der Conditio humana, des menschlichen Selbstbewusstseins, der symbolischen Verfasstheit menschlichen Handelns und nach Auffassung einiger anthropologischer Denkereiner Art „Veranlagung“ (grob vereinfachend ausgedrückt) des Menschen zur Religiosität.
Manchmal verkehren sich ihre Wirkungen aber auch ins Negative, Rituale werden als abgegriffen, überholt, sinnentleert oderkontraproduktiv empfunden und einer Ritualkritik unterzogen.
Rituale, die nur von „Eingeweihten“ verstanden oder praktiziert werden können, können auch der Ausgrenzung oder Beherrschung „Unwissender“ dienen. Von derlei elitären oder geheimnisvollen Ritualen besonders stark geprägt sind magische Riten und Kulte oder Geheimlehren. Auch die in vielen Kulturen praktizierten schamanistischen Rituale, die der Anrufung oder Beschwörung der Geister von Tieren, Pflanzen oder Verstorbenen dienen sollen, sind in der Regel nur ausgewählten Schamanen oder Heilern bekannt.
Medizinisch relevant sind Rituale auch als Zwangshandlungen (Zwangsrituale), die im Zusammenhang mit Zwangsstörungen von den Betroffenen gegen ihren Willen praktiziert werden.
Das Menschenopfer und der Ritualmord sind Formen der rituellen Tötung eines Menschen.