KOSMETIKA
Inhaltsstoffe und Rezepturen
von Angelika Glauninger
Text Copyright © 2015 Mag. Angelika Glauninger
Alle Rechte vorbehalten, insbesondere das Recht der Übersetzung, des Vortrags, der Reproduktion und Vervielfältigung.
E-Mail: [email protected]
Cover Copyright © 2015 Christine Glauninger
Die Erkenntnisse über die einzelnen Rohstoffe wurden genauestens recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen wiedergegeben. Auch die Rezepte sind sorgfältig zusammengestellt und erprobt. Trotzdem kann die Autorin keinerlei Haftung für Fehler oder Schäden aus der Nutzung übernehmen oder irgendwelche Garantien abgeben.
Die Websites, auf die im Text und im Literaturverzeichnis verwiesen wird, wurden beim erstmaligen Aufruf der Seiten auf ihren Inhalt geprüft. Für den Inhalt dieser Websites sind jedoch ausschließlich deren Betreiber verantwortlich, sodass - vor allem auch bei nachträglich veränderten Inhalten - seitens der Autorin keine zivil- oder strafrechtliche Verantwortung übernommen wird. Die Autorin steht in keinerlei Abhängigkeits- oder Naheverhältnis zu den Inhabern dieser Websites.
Alle Waren- und Dienstleistungsmarken (Trade Marks) sind auch ohne besondere Kennzeichnung Eigentum ihrer rechtmäßigen Eigentümer und dienen hier nur der Beschreibung.
Die Rezepte dürfen nur im privaten Bereich verwendet werden. Eine kommerzielle Nutzung durch Verkauf der hergestellten Kosmetika ist nicht erlaubt.
Angelika Glauninger, Jahrgang 1965, Studium der Germanistik und Medienkunde, beschäftigt sich seit den 80er-Jahren mit den Inhaltsstoffen und der Herstellung von Kosmetika. Im Laufe der Jahre hat sie sich durch das Studium von Fachliteratur ein entsprechendes Wissen erarbeitet.
Vorwort
Dieses Buch wendet sich an KonsumentInnen, die sich für die Inhaltsstoffe von Kosmetika interessieren und das eine oder andere Mittel auf einfachem Wege selbst herstellen wollen.
Im ersten Teil des Buches werden die einzelnen kosmetischen Rohstoffe in Verwendungsgruppen zusammengefasst und ihre Herkunft, Wirkung, Verwendungsmöglichkeiten sowie Vor- und Nachteile erläutert. Weiters werden die entsprechenden INCI-Bezeichnungen angeführt.
Im zweiten Teil des Buches finden sich Rezeptvorschläge für die einfache Selbstherstellung von kosmetischen Mitteln. Dabei werden so viele natürliche Rohstoffe wie möglich und so wenige (halb)synthetische Substanzen wie nötig verwendet. Obwohl der Trend bei selbst gemachter Kosmetik in Richtung halbsynthetische Rohstoffe - wie sie auch die industrielle Naturkosmetik verwendet - geht, sollte der Vorteil von selbst gemachter Kosmetik doch gerade die Verwendung frischer, natürlicher Stoffe aus Küche und Garten sein. So bestehen z. B. die Gesichtsmasken und Haarpackungen im Grunde mehr oder minder aus Lebensmitteln und die Emulsionen beinhalten natürliches Wollwachs („Lanolin“) als Emulgator. Nur für Haut- und Haarreinigungsprodukte finden sich neben klassischer Seife auch synthetische Tenside. Daraus ergibt sich, dass die verwendeten Rohstoffe - mit Ausnahme der Tenside und Pigmente - einfach in Apotheken und Reformläden erhältlich sind.
Bei den Rezepten handelt es sich um Basisrezepte. Die Auswahl der Öle und der Wirkstoffe bleibt dem/der LeserIn überlassen und er/sie wird somit eingeladen, ganz persönliche, auf den individuellen Hautzustand konzipierte Mittel zu schaffen.
Das Ziel des Buches ist somit, es dem/r LeserIn zu ermöglichen, Fertigkosmetika kritisch auszuwählen bzw. diverse Produkte einfach selbst herzustellen.
Die EU-Kosmetik-Verordnung
Die Europäische Union hatte bereits mit ihrer Kosmetik-Richtlinie (76/768/EWG) vom 27. Juli 1976 und den nachfolgenden Ergänzungen auf Gemeinschaftsebene Vorschriften für die Zusammensetzung, Etikettierung und Verpackung von kosmetischen Mitteln festgelegt. In den folgenden Jahren wurde sie vielfach ergänzt und verändert, sodass ein zerstückelter Text entstanden war.
Mit der neuen Kosmetik-Verordnung (EG) 1223/2009 vom 30. November 2009 wurde die Kosmetik-Richtlinie neu geordnet und aktualisiert und ist EU-weit seit Juli 2013 anzuwenden. Bisher mussten die Regelungen der Kosmetik-Richtlinie erst in die nationalen Rechte umgesetzt werden - die Kosmetik-Verordnung gilt nun unmittelbar.
Gemäß Kosmetik-Verordnung sind kosmetische Mittel „Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen.“
Die Kosmetik-Verordnung ist folgendermaßen aufgebaut:
Kapitel I: Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
Kapitel II: Sicherheit, Verantwortung, freier Warenverkehr
Kapitel III: Sicherheitsbewertung, Produktinformationsdatei, Notifizierung
Kapitel IV: Einschränkungen für bestimmte Stoffe
Kapitel V: Tierversuche
Kapitel VI: Informationen für die Verbraucher
Kapitel VII: Marktüberwachung
Kapitel VIII: Nichteinhaltung, Schutzklausel
Kapitel IX: Zusammenarbeit der Verwaltungen
Kapitel X: Durchführungsmaßnahmen, Schlussbestimmungen
ANHANG I: Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel
ANHANG II: Liste der Stoffe, die in kosmetischen Mitteln verboten sind
ANHANG III: Liste der Stoffe, die kosmetische Mittel nur unter Einhaltung der angegebenen Einschränkungen enthalten dürfen
ANHANG IV: Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen Farbstoffe
ANHANG V: Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen Konservierungsstoffe
ANHANG VI: Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen UV-Filter
ANHANG VII: Auf Verpackungen/Behältern verwendete Symbole
ANHANG VIII: Verzeichnis der validierten Alternativmethoden zu Tierversuchen
ANHANG IX: Aufgehobene Richtlinie und ihre späteren Änderungen, Verzeichnis der Fristen für die Umsetzung in nationales Recht und die Anwendung
ANHANG X: Entsprechungstabelle
Deklarationspflicht nach INCI
In den Staaten der Europäischen Union dürfen seit 1997 keine kosmetischen Produkte ohne Deklaration ihrer Bestandteile im Umlauf sein. Die Inhaltsstoffe müssen nach dem INCI (International Nomenclature Cosmetic Ingredients)-System gekennzeichnet sein.
Im Jahr 1996 hat die Europäische Union diese europäische Bestandsliste und Nomenklatur möglicher kosmetischer Rohstoffe veröffentlicht, die laufend aktualisiert wird. Das einige tausend Rohstoffe enthaltende Werk weist jeder Substanz eine Bezeichnung zu, die weltweit akzeptiert wird. Wenn diese noch nicht vorhanden ist, kann die chemische Bezeichnung, die Bezeichnung des Europäischen Arzneibuchs, der von der Weltgesundheitsorganisation WHO empfohlene, nicht geschützte Name (INN) oder eine sonstige Bezeichnung zur Identität der Substanz verwendet werden. Die Liste ist als CosIng (Cosmetic Ingredients and Substances)-Datenbank auf http://ec.europa.eu/consumers/cosmetics/cosing/ zugänglich.
Neue INCI-Bezeichnungen werden kostenpflichtig beim Personal Care Products Council PCPC (vormals CTFA), dem US-amerikanischen Fachverband der Kosmetikindustrie registriert.
Wenn ein Kosmetikhersteller