b)WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung
5.Weitere Rundschreiben der BaFin
6.Dokumente der Europäischen Aufsichtsbehörden
II.Abgrenzung der Anlageberatung im aufsichtsrechtlichen Sinne
1.Gesetzliche Definition der Anlageberatung
b)Rechtslage seit dem 3.1.2018
2.Abgrenzung der Anlageberatung zu anderen Geschäften
a)Abgrenzung zum beratungsfreien Geschäft
b)Abgrenzung zum Execution-Only-Geschäft
3.Sonderthema: „Die gefühlte Beratung“ des Anlegers
5.Besonderheit: Der Discount-Broker
III.Aufsichtsrechtlicher Anwendungsbereich der Anlageberatung
d)Die Umklassifizierung mit der Folge eines geänderten Schutzniveaus
2.Sachlicher Anwendungsbereich: Die Finanzinstrumente
c)Derivate bzw. derivative Geschäfte
d)Rechte auf Zeichnung von Wertpapieren
IV.Aufsichtsrechtliche Pflichten im Rahmen der Anlageberatung
1.Allgemeine Informationspflichten gegenüber dem Kunden als Anleger