I.Bedeutung der besonderen Organisationspflichten nach § 25a Abs. 1 KWG
II.Keine abschließende Regelung der Organisationspflichten
B.Entwicklung besonderer prinzipienorientierter Organisationsanforderungen für Institute
I.Basler Ausschuss für Bankenaufsicht
1.Veröffentlichungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht zur Governance und Compliance von Banken
III.Umsetzung in deutsches Recht
1.Prinzipienorientierte Regulierung und qualitative Bankenaufsicht
2.§ 25a KWG als prinzipienorientierte Regulierung
3.MaRisk als prinzipienorientierte Regulierung
c)Faktische Bindungswirkung der MaRisk
d)Verankerung von Anforderungen der MaRisk im KWG
C.Organisationspflichten nach § 25a Abs. 1 KWG („Compliance-Organisation“)
II.Pflichten auf Ebene des Einzelinstituts und der Gruppe
1.Institute als Normadressaten
3.Pflicht zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation
a)Gewährleistung von Gesetzeskonformität als Ziel ordnungsgemäßer Geschäftsorganisation
b)Einrichtung einer Compliance-Organisation
4.Pflicht zur Einrichtung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements
a)Sicherstellung der Risikotragfähigkeit als Ziel des Risikomanagements
b)Grundsatz der doppelten Proportionalität
c)Mindestelemente des Risikomanagements
5.Pflicht zur Einrichtung einer Compliance-Funktion und einer Risikocontrolling-Funktion
6.Sonstige Anforderungen nach § 25a Abs. 1 S. 6 KWG
III.Gesamtverantwortung der Geschäftsleiter für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation