• | Erkundung der Fachliteratur auf diesem Gebiet, |
• | Erstellung einer Literaturliste, |
• | Materialsammlung = Bereitstellung von Kopien, Karteien, Skripten, Ausarbeitungen, |
• | Mündliche oder schriftliche Einführung in das Thema oder ein Kapitel durch Übersichtsreferate, |
• | Leitung der Fachdiskussionen. |
• | Tutorien: Bei Lernproblemen und Schwächen einzelner Gruppenmitglieder unterstützt er diese und erteilt Vertiefungshinweise. |
• | Stellen von Verständnisfragen zu Übungszwecken und Simulation von Prüfungsgesprächen. |
Über so genannte „Themenvorsitzende“ können sich alle aufeinander verlassen, gegenseitig entlasten und unterstützen. Der „Themenvorsitzende“ wird auf seinem Fachgebiet zunehmend kompetenter und wirkt damit stabilisierend für den Rest der Gruppe.
So könnte eine Arbeitsgruppe zur Prüfungsvorbereitung funktionieren!
• | Legen Sie gemeinsame Zeiträume und Termine für die Langzeitplanungsphasen (Wissensaneignung, Vertiefung, Überprüfung, Sicherheit, freie Tage vor der Prüfung) und die Kurzzeitplanung (Wochen- und Tagesplanung) fest. |
• | Stimmen Sie die Reihenfolge der einzelnen Lernfächer und -themen auch in ihrer Vernetzung und Abhängigkeit voneinander ab. |
• | Setzen Sie Termine fest, zu denen bestimmte Lernstoffe präsent sein müssen. |
• | Legen Sie wichtige Spielregeln für die Gruppe fest und verteilen Sie die Arbeit an „Themenvorsitzende“. |
• | Fragen Sie Inhalte möglichst reihum ab. Stellen Sie dabei Verständnis- und Vertiefungsfragen. |
• | Sprechen Sie über Vor- und Nachteile der gelernten Inhalte, Themen, Methoden – auch für die Anwendung und Praxis. |
• | Sprechen Sie über Nachbar- und Überschneidungsbereiche der Themen und ziehen Sie Querverbindungen. |
• | Wiederholen und vertiefen Sie die Lerninhalte. |
• | Falls möglich, simulieren Sie Prüfungssituationen. |
• | Unterstützen Sie sich gegenseitig inhaltlich, emotional und moralisch. |
Überprüfen und optimieren Sie Ihr Lernen und Ihre Zusammenarbeit.
Stellen Sie gemeinsame Regeln in der Gruppe auf, damit Sie mit evt. auftretenden Problemen besser umgehen bzw. die Zusammenarbeit optimieren können. Jeder von Ihnen ist für seine (Un-)Zufriedenheit verantwortlich. Folgende Problemstellungen und Themen können sich ergeben:
• | Konsequenzen: Was passiert, wenn ein Mitglied Termine nicht einhält oder unregelmäßig teilnimmt, unpünktlich ist? |
• | Zügiger Start: Was sollte man vereinbaren, um zielgerichtet und zügig mit der Arbeit zu beginnen? |
• | Verursachungen: Wodurch kommt es zu Lernverzögerungen? Wodurch hat die Unzufriedenheit zugenommen? Was lässt sich ändern, was nicht? |
• | Arbeitsmenge: Sind die Arbeitsanteile inhaltlich und mengenmäßig gleich verteilt? |
• | Qualität: Wie ist die Qualität der Ausarbeitungen? Werden die Dinge gleichwertig bearbeitet? |
• | Arbeitsverteilung: Gibt es „Themenvorsitzende“ oder Spezialaufgaben? Wie zufrieden sind alle mit der Aufgabenverteilung? |
• | Leistungsorientierung: Besteht ausreichend Leistungsdruck? Ist er gerechtfertigt? Wer übt ihn aus? Wie können Sie Druck rausnehmen oder erhöhen? |
• | Ist das Arbeitsklima: angenehm, hilfreich, bedrückend, über- oder unterfordernd, konkurrierend … und wodurch? |
• | Umsetzung der Regeln: Welche Regeln werden eingehalten, welche nicht? Von wem? Warum nicht? Was sollte verändert werden? |
• | Feedback und Kritikfähigkeit: Geben wir uns ausreichend und klar gegenseitig Rückmeldung? Wie gehen Einzelne mit Anerkennung und Kritik um? |
• | Belohnung: Womit können Einzelne, aber besonders die Gruppe belohnt werden, wenn Ziele erreicht wurden? |
1. Teil Die Entstehung des Asylrechts
1
Bevor wir vertieft in das Thema dieses Skripts, dem Asyl- und Aufenthaltsrecht einsteigen empfiehlt es sich, die Entstehung des Asylrechts näher zu betrachten. Nur mit dem Wissen um die historische Entwicklung kann das heutige Regelungssystem in seiner Gänze verstanden werden. In diesem kurzen Kapitel soll daher zunächst untersucht werden, woher das Rechtsinstitut Asylkommt und wie es sich im Laufe der Jahrhunderte entwickelt hat. Dabei sollen lediglich die wesentlichen Meilensteine näher betrachtet werden.
2
Der Begriff Asyl geht auf die griechische Antike zurück. Dort bedeutete er in etwa soviel wie „Zufluchtsstätte“.[1] Asyl wurde zu dieser Zeit nicht, wie heutzutage, als ein subjektives Recht einer schutzsuchenden Person verstanden, sondern als ein objektives, an einen tatsächlichen Ort gebundenes Recht einer Person dort befristet Schutz zu erhalten.[2] Auf Grund dieser Objektbezogenheit des Asyls hatte der Einzelne auch keinen Anspruch auf Asylgewährung. Es existierten über die Schutzgewährung an Zufluchtsstätten hinaus auch kaum Regelungen zur Einreise und dem Aufenthalt von Ausländern. Vielmehr war das Asyl geprägt durch die sogenannte Territorialhoheit, nachdem die Staaten über ihr Territorium und die darauf befindlichen Personen unabhängig entscheiden können.[3]
3
Die Territorialhoheit steht allerdings in einem Spannungsverhältnis zur sogenannten Personalhoheit, nach der die Staaten über ihre Bürger die Verfügungsgewalt haben und zwar unabhängig von deren Aufenthaltsort.[4] Zur Zeit der Antike überwog die Idee der Territorialhoheit, sodass Auslieferungen nur in den seltensten Fällen stattfanden. Die Landesgrenzen der benachbarten Staaten wurden respektiert, sodass eine Verfolgung über diese hinweg nicht erfolgte. Dies änderte sich mit der Entstehung des römischen Reichs. Dieses beachtete die Territorialhoheit anderer Staaten grundsätzlich nicht und verfolgte seine flüchtigen Bürger auch über die Staatsgrenzen hinweg auf fremdes Territorium. Die Entwicklung zurück, zur heute wieder vorrangig beachteten Territorialhoheit, begann erst in