Wasserspringen. Thomas Meyer. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Thomas Meyer
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Сделай Сам
Год издания: 0
isbn: 9783767920729
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Breite 0,60 m, Länge 5,0 m

      2,6- bis 3,0-m-Plattform: Breite 0,60 m (vorzugsweise 1,50 m), Länge 5,0 m

      5,0-m-Plattform: Breite 1,5 m, Länge 6,0 m

      7,5-m-Plattform: Breite 1,5 m, Länge 6,0 m

      10,0-m-Plattform: Breite 2,0 m, Länge 6,0 m (…)

      Auf 10-m-Plattformen, die weniger als 3 m breit sind, können die Geländer auf beiden Seiten, mindestens auf einer Länge von 3 m von der vorderen Kante an gerechnet, seitlich ausragend montiert werden. Vorzugsweise wird für den normalen Gebrauch der Anlage ein leicht entfernbares Zusatzgeländer angebracht. Für das Synchronspringen sind zwei nebeneinanderliegende 10-m-Plattformen zulässig.

      3.Die Stärke der Turmvorderkante muss maximal 0,2 m betragen und kann senkrecht verlaufen oder einen nach innen geneigten Winkel – nicht größer als 10° – aufweisen.

      4.Die Oberfläche und die Turmvorderkante müssen gänzlich mit einer elastischen und rutschsicheren Auflage versehen sein.

      5.Die 10-m- und die 7,5-m-Turmkanten müssen mindestens 1,50 m über die Beckenkante hinausragen. Für 2,6-m bis 3,0-m- und 5,0-m-Plattformen wird ein Vorragen von 1,25 m akzeptiert. Bei 0,6-m bis 1,0-m-Plattformen ist ein Vorsprung von 0,75 m zulässig.

      6.Wenn sich eine Plattform direkt unter einer anderen Plattform befindet, muss die obere Plattform mindestens 0,75 m (vorzugsweise 1,25 m) über die untere Plattform hinausragen.

      7.Die Rück- und Längsseiten der Plattformen (mit Ausnahme der 1-m-Plattform) müssen mit Geländern mit mindestens zwei Horizontalstreben umgeben sein. Diese müssen außerhalb der eigentlichen Plattformen befestigt werden, 0,8 m hinter der Vorderkante der Plattform entfernt beginnen, mindestens 1,8 m Abstand zwischen den senkrechten Geländerpfosten aufweisen und mindestens 1,0 m hoch sein.

      8.Jede Plattform muss durch Treppen (nicht durch Leitern) zugänglich sein.

      9.Eine Plattform darf nicht direkt unter einer anderen Plattform errichtet werden.

      Als Sprungbretter kommen weltweit Bretter aus Duraluminium der Firma Flister zum Einsatz. Diese müssen ebenfalls genaueste Anforderungen erfüllen:

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      Die 1- und 3-m-Anlage in der Sprunghalle Leipzig

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      Sprudelanlage im Fächerbad Karlsruhe: Das durch Luftblasen bewegte Wasser ermöglicht ein deutliches Erkennen der Wasseroberfläche beim Eintauchen.

       Auszug aus den Richtlinien für Sprunganlagen Kunstspringen9

      1.Die Sprungbretter müssen mindestens 4,80 m lang und 0,50 m breit sein.

      2.Sie müssen in ihrer ganzen Länge mit einer ausreichend rutschsicheren Auflage versehen sein.

      3.Sie müssen mit verstellbaren Walzen, die vom Springer leicht einstellbar sind, ausgestattet sein.

      6.Die Sprungbretter müssen in Nulllage montiert sein, wenn sich die Walze in mittlerer Einstellung befindet.

      7.Die Sprungbretter sollten entweder auf einer oder auf beiden Seiten der Turmplattform angebracht sein.

      8.Für das Synchronspringen sollen mindestens zwei Bretter gleicher Höhe nebeneinander installiert werden, sodass während des ganzen Sprunges die Sicht der Springer durch kein Hindernis zwischen den Brettern behindert wird.

      9.Die Wassertemperatur sollte nicht weniger als 26 +/-1° C betragen.

      10.Eine mechanische Vorrichtung zur Erzeugung einer bewegten Wasseroberfläche ist unterhalb der Sprunganlage anzubringen. Diese soll den Springern das leichte Erkennen der Wasseroberfläche ermöglichen (Kräuselanlage). In Bädern mit »Bubble«-Anlagen (Vorrichtung zur Erzeugung eines »Luftkissens« unter der Absprungstelle) darf diese Anlage nur zur Erzeugung einer bewegten Wasseroberfläche verwendet werden, falls sie mit sehr geringem Druck betrieben werden kann. Falls dies nicht möglich ist, soll ein horizontales Berieselungssystem (Schlauch) verwendet werden.

      Für die Nutzung der Sprunganlagen sollten aus Sicherheitsgründen bestimmte Regeln eingehalten werden. Ich unterscheide hier Regeln des allgemeinen Badebetriebes unter Aufsicht eines oder mehrerer Schwimmmeister und von Regeln, die im Trainingsbetrieb gelten.

      Grundsätzlich gilt für alle:

      •Nie zur Seite springen, immer geradeaus springen!

      •Rückwärts nicht mehrfach an der Brettspitze hüpfen, du könntest abrutschen oder unkontrolliert zur Seite katapultiert werden.

      •Nicht springen oder wippen, wenn sich noch jemand unter dem Brett oder Plattform befindet.

      •Springst du von einem Brett oder einer Plattform, die sich unmittelbar am Beckenrand befindet, schwimmst du sofort nach dem Auftauchen an diesen Beckenrand und steigst aus dem Becken.

      •Springst du von einem Brett oder einer Plattform, die sich nicht direkt am Beckenrand befindet, sondern sich zwischen deinem Brett/Plattform und Beckenrand noch irgendeine andere Sprungmöglichkeit befindet, schwimmst du nach dem Auftauchen sehr zügig genau unter deiner Absprungplattform/Brett zurück an den Beckenrand in Richtung Brett/Turmaufstieg.

      •Wird während des Trainings beispielsweise von mehreren Brettern und Plattformen gesprungen, geben die Trainer die Plattform oder das Brett durch lautes Rufen der Höhe und deuten der Zahl mit den Händen frei.

      •Niemals vom Beckenrand wieder ins Wasser neben der Sprunganlage springen.

      Das Springerbecken sollte immer komplett geräumt sein, d. h.: keine weiteren Badegäste oder Sportler, die im Becken schwimmen.

      Je höher die Türme, um so mehr Aufsichtspersonal sollte am Beckenrand stehen. Im Badebetrieb sollte immer nur eine Plattform oder Absprungmöglichkeit geöffnet sein. Zum Beispiel empfiehlt es sich bei Sprüngen von der 10-m-Plattform eine Aufsichtsperson auf dem Turm stehen zu haben, die in Blickkontakt mit einer weiteren unten am Beckenrand befindlichen Person die Absprünge regelt. Die untere Person kontrolliert das Eintauchen und herausschwimmen, die obere den Absprung.

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      Benutzungsordnung der Sprunganlage im Fächerbad für Badegäste

       Interview mit Bettina Dürrbeck, seit 40 Jahren Schwimmmeisterin in Karlsruhe in Bädern mit Sprunganlagen

       Bettina, wie ist die Aufsichtspflicht an Sprunganlagen in öffentlichen Bädern genau festgelegt?

      Es gibt keine allgemeinen verbindlichen Regeln, die Aufsicht wird individuell in den Bädern unterschiedlich geregelt. Wir haben hier im Fächerbad für die Badegäste ein 1-m- und ein 3-m-Brett zur Verfügung, von denen immer nur eines geöffnet ist.

      Unsere allgemeinen Sprungregeln hängen am Sprungturm. Ist das 1-m-Brett geöffnet, genügt es, wenn der Schwimmmeister das Geschehen auch mit etwas räumlichem Abstand beaufsichtigt.

      Wenn wir das 3-m-Brett öffnen, steht eine Aufsichtsperson direkt neben dem Beckenrand und beobachtet bzw. organisiert das Springen der Badegäste.

      Aber nicht nur beim Springen müssen die Badegäste aufpassen, auch beim Besteigen des Sprungturmes. Ich habe schon erlebt, wie jemand – es war sogar ein Wasserspringer – beim schnellen Hochklettern abgerutscht ist und rücklings mit dem Kopf auf den Boden geknallt ist.

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