7 Handlungsempfehlungen für einen optimalen Baumschutz
Bei der Durchführung von Leitungsbauarbeiten im Bereich von Bäumen kommt der baumgerechten Planung, speziell der Trassenführung und der Wahl der Verlegetechnik, eine maßgebliche Rolle zu. In jedem Fall ist es wichtig, dass die entsprechenden Normen und Regelwerke Bestandteil der Ausschreibungen und Verträge sind, da nur so die darin enthaltenen Vorgaben zum Schutz wertvoller Baumbestände auf der Baustelle durchgeführt werden. Weiterhin hat die Praxis gezeigt, dass es zudem ebenso wichtig ist, dass die vertraglich vereinbarten Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Durchführung kontrolliert werden.
Empfehlungen für die Vorgehensweise bei der Planung und Durchführung von Leitungsbaumaßnahmen im Bereich von Bäumen:
Korrekte Planungsunterlagen müssen erstellt werden im Hinblick auf Standort und Kronenausdehnung der betroffenen Bäume sowie auf die Trassenführung.
Die Trassen für die Leitungsverlegung sollen möglichst außerhalb der Wurzelbereiche verlaufen.
Ist dies nicht möglich, muss geprüft werden, ob die Leitungen grabenlos verlegt werden können. Hierbei wird der Wurzelbereich unterfahren und eine Schädigung des Baumbestandes somit vermieden. Weitere Vorteile der grabenlosen Verlegetechnik sind, dass z. B. Oberflächen nicht wiederherstellt werden müssen und Kosten für die Verkehrsleitung und Absperrung eingespart werden.
Ist ein grabenloses Arbeiten nicht möglich, z. B. aufgrund kreuzender Leitungen oder weil Hausanschlüsse erstellt werden müssen, muss in offener Bauweise gearbeitet werden. Zuvor sind dann Suchschachtungen an exemplarischen oder besonders kritischen Bäumen durchzuführen. Beachte: Im Wurzelbereich von Bäumen muss gemäß DIN 18920 stets in Handschachtung oder mit Absaugtechnik gearbeitet werden.
Werden Wurzeln bei der Suchschachtung gefunden, so ist zu klären, ob die geplante Baumaßnahme bei Erhalt der Wurzeln erfolgen kann. Gegebenenfalls muss die Trassenführung geändert werden. Alle Wurzeln mit Durchmessern von über 2 cm dürfen gemäß DIN 18 920 und RAS-LP4 nicht durchtrennt werden und nach der Freilegung sind die Wurzeln vor Frost und Austrocknung zu schützen.
Können die Wurzeln nicht erhalten werden, da z. B. eine Spundwand oder ein anderer Verbau der Grube notwendig ist, müssen die Wurzeln fachgerecht mit Säge oder Rosenschere glatt abgeschnitten werden (ZTV-Baumpflege 2001). Die Schnittstellen sind dann mit Wundverschlussmitteln zu behandeln. Nach Möglichkeit sollte eine Vegetationsperiode vor Baubeginn ein Wurzelvorhang erstellt werden (DIN 18 920).
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