Kompetenzen:
> Aufgaben und Verantwortungsbereiche der an der Ausbildung Mitwirkenden bestimmen.
> Funktion und Aufgaben des Ausbilders im Spannungsfeld unterschiedlicher Erwartungen darstellen.
> Aufgaben mitwirkender Fachkräfte klären und deren Einbindung in die Ausbildung abstimmen.
1.7.1 Abgrenzung: Ausbildender, Ausbilder, Ausbildungsbeauftragter
1.7.1.1 Ausbildender
Ausbildender
Ausbildender im Sinne des Gesetzes ist, wer Lehrlinge einstellt.
Dies kann auch eine juristische Person (z. B. GmbH) sein. Der Ausbildende ist Vertragspartner des Lehrlings. Ihm obliegen alle Pflichten zur ordnungsgemäßen Ausbildung des Lehrlings. Im kleinen Handwerksbetrieb führt er meist die Ausbildung selbst durch, d. h., er ist auch zugleich der Ausbilder. Voraussetzung ist, dass er die persönliche und fachliche Eignung für die Ausbildung besitzt.
1.7.1.2 Ausbilder, gegebenenfalls als Ausbildungsbeauftragter
Der Ausbilder führt die Ausbildung durch. Er vermittelt die Ausbildungsinhalte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang.
Führt der Ausbildende die Ausbildung nicht selbst durch, muss er einen Ausbilder als Ausbildungsbeauftragten bestellen.
1.7.2 Funktion und Aufgaben des Ausbilders
1.7.2.1 Qualifikationsprofil des Ausbilders
Der Ausbilder muss eine Reihe von Voraussetzungen für seine Qualifikation erfüllen.
1.7.2.2 Pädagogische Aufgaben des Ausbilders
Auf diesem Gebiet gliedern sich die Aufgaben des Ausbilders wie folgt:
>Vermittlung der Ausbildungsinhalte nach der Ausbildungsordnung
>Fertigkeits-, Kenntnis- und Fähigkeitsvermittlung gemäß betrieblichem Ausbildungsplan
>Lehren und Erziehen
>Bewerten und Beurteilen
>Überwachen
>Beraten
>Innovieren.
Lehren, Lernen organisieren
Lehren heißt Lernen bewirken. Das bedeutet für den Ausbilder vor allem, durch Lehren die Fertigkeiten und Kenntnisse nach der Ausbildungsordnung und die erforderlichen Handlungskompetenzen und Verhaltensformen zu vermitteln.
Erziehen
Das Erziehen ist auf die körperliche, geistige, seelische und charakterliche Formung der Menschen ausgerichtet.
Bewerten und Beurteilen
Im Rahmen der Ausbildungserfolgskontrollen, die während des gesamten Ausbildungsprozesses notwendig sind, kommen den Bereichen Beurteilen und Bewerten wichtige Aufgaben zu. Sie beziehen sich ausbildungsbegleitend auf erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Verhaltensweisen.
Die Ergebnisse von planmäßigem Beurteilen und Bewerten ermöglichen rechtzeitig erforderliche Verbesserungen im gesamten Lernprozess.
Überwachen
Prüfung und Steuerung
Der Ausbilder hat den gesamten Ausbildungsprozess zu überwachen. Dabei sind die einzelnen Unterweisungsvorgänge sachlich wie zeitlich nach den im betrieblichen Ausbildungsplan festgelegten Zielen zu prüfen, und bei auftretenden Abweichungen ist einzugreifen, um die Planung und Steuerung der Ausbildung neu auszurichten.
Überwachungsaufgaben
Die Überwachungsaufgabe des Ausbilders erstreckt sich u. a. auf:
>Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen (Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung, Jugendarbeitsschutzgesetz und andere)
>Beachtung der Anordnungen der Handwerkskammer und der Innung
>Anmeldung zur Zwischenprüfung und zur Gesellenprüfung
>Teilnahme der Lehrlinge an überbetrieblichen Unterweisungskursen und am Berufsschulunterricht
>Führung der Ausbildungsnachweise der Lehrlinge
>Ausbildungsmaßnahmen, die an betriebliches Ausbildungspersonal übertragen sind.
Beraten
Beratungsbereiche
Beraten durch den Ausbilder bedeutet Handlungsempfehlungen für die nachfolgend dargestellten Bereiche geben, also:
>Aneignung von Fertigkeiten, Kenntnissen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen des Lehrlings
>Einsatz von Ausbildungsmitteln
>fehlende Lernmotivation
>mangelhafte Leistungen im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule
>zu geringe Leistungen in Ausbildungserfolgskontrollen
>persönliches Fehlverhalten des Lehrlings
>Probleme im Umgang mit Arbeitskollegen oder Lieferanten und Kunden
>Auseinandersetzung mit neuen Techniken
>finanzielle Förderung des Lehrlings
>entwicklungsbedingte Schwierigkeiten des Jugendalters
>Lösung von Konflikten
>gesundheitliche Probleme
>Probleme im privaten Bereich, sofern der Betreffende dies wünscht.
Innovieren
Innovieren bedeutet, die Einführung von Neuem zum Ziel zu haben.
Durch die rasche technologische Entwicklung in fast allen Berufsbereichen des Handwerks (z. B. Digitalisierung, Kommunikationstechnologien, neue Werkstoffe, neue Arbeitsverfahren) ändern sich die Berufsinhalte und somit auch die Ausbildungsinhalte und Ausbildungsmethoden.
Anpassung der Ausbildungsinhalte
Die Ausbilder haben dabei die wichtige Aufgabe, diese Änderungen laufend in den Ausbildungsprozess einfließen zu lassen und die Neuerungen bei der Vermittlung von Fertigkeiten, Kenntnissen und Handlungsfähigkeiten umzusetzen. Sie haben sich selbst ununterbrochen fortzubilden (zum Beispiel durch Kurse und Fachzeitschriften). Wichtige Aufgaben des Ausbilders sind dabei im Einzelnen:
1.7.2.3 Besondere Bedeutung der Vorbildfunktion des Ausbilders
Wertmaßstäbe
Jeder junge Mensch sucht Vorbilder, denen er nacheifern kann. Der Ausbilder muss daher sein gesamtes Handeln auf ein einwandfreies Verhalten im persönlichen und im beruflichen Lebensbereich ausrichten. Vorbildliches Verhalten setzt beim jungen Menschen besondere Wertmaßstäbe.
Die Auswahl der richtigen Persönlichkeit als Ausbilder für einen Betrieb ist eine wesentliche Voraussetzung für den Ausbildungserfolg.
Menschliche Eigenschaften
Neben den fachlichen Voraussetzungen kommt es vor allem auf menschliche Eigenschaften an wie u. a.:
>Menschenkenntnis, Fähigkeit zur Menschenbeurteilung