5 vor Geschäftsvorfälle erfassen und zu Abschlüssen führen. Martin Weber. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Martin Weber
Издательство: Автор
Серия:
Жанр произведения: Зарубежная деловая литература
Год издания: 0
isbn: 9783482006029
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      Buchung 2019:

      Die Erträge sind zu 40 % steuerfrei (§ 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d i. V. mit Nr. 40 Satz 2 EStG). Außerhalb der Bilanz erfolgt eine Abrechnung von 22.400 € (40 % von 56.000 €).

      Beispiel

53 Transaktionskreis Anlagenbuchhaltung – Beispiel

      Der Landmaschinenhändler KK hat am 25. 9. 2018 gegen Barzahlung einen fabrikneuen Kleintraktor zum Preis von 20.000 € zzgl. 3.800 € USt erworben. Dieser wird ab dem Erwerbszeitpunkt circa ein bis zwei Jahre für Vorführzwecke eingesetzt und dann zum Verkauf angeboten. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Traktors beträgt acht Jahre.

      Der Traktor des KK stellt als notwendiges Betriebsvermögen (R 4.2 Abs. 1 Satz 1 EStR) bewegliches, abnutzbares Anlagevermögen dar, da er (noch) nicht zum Verkauf bestimmt ist (§ 247 Abs. 2 HGB, H 6.1 „Vorführ- und Dienstwagen“ EStH). Der Ausweis erfolgt unter „Andere Anlagen, BGA“ (§ 266 Abs. 2 A. II. 3. HGB). Die Bewertung wird mit den fortgeführten Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Sätze 1 und 2 HGB bzw. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG) vorgenommen. Die Anschaffungskosten i. S. des § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB, H 6.2 „Anschaffungskosten“ EStH sind nach § 9b Abs. 1 EStG mit dem Nettowert anzusetzen, da KK vorsteuerabzugs­berechtigt ist. Die AfA wird nach § 7 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG vorgenommen und aufgrund der Vereinfachungsregel (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG) für vier Monate berechnet:

      Beispiel

54 Leasing – Beispiel

      Die Buchungssätze beziehen sich auf das Beispiel in Tz. 101.

      Anschaffung:

      Zahlung der Leasingrate:

      Begleichung der Sonderzahlung und der Überführungskosten:

      Bilanzstichtag (31. 12. 2018):

      Beispiel

55 Eigenkapitalveränderung – Beispiel

      Die Hinterbichler AG, eine mittelgroße Kapitalgesellschaft mit Sitz in Regensburg, weist in ihrer Schlussbilanz zum 31. 12. 2017 folgendes Eigenkapital aus:

      Aus dem Anhang erfahren Sie, dass das Grundkapital aus 4.000.000 Aktien zu 1 € besteht. Die Kapitalrücklage besteht aus Zahlungen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.

      Die AG hat einen neuen Investor ausfindig gemacht, der sich mit 2.400.000 € in bar beteiligen möchte. Der Investor soll nach der Kapitalerhöhung, an der sich die Altaktionäre nicht beteiligen, mit einem Drittel an der AG beteiligt sein. Der entsprechende Beschluss wird am 30. 11. 2018 notariell beurkundet. Der Zahlungseingang erfolgte vereinbarungsgemäß zum 20. 12. 2018.

      Der Investor soll nach der Kapitalerhöhung zu einem Drittel beteiligt sein. Somit berechnet sich die Kapitalerhöhung wie folgt:

      Da insgesamt 2.400.000 € eingezahlt werden, liegt ein Agio von 400.000 € vor, das gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in die Kapitalrücklage einzustellen ist.

      Beispiel

56 Gewinnausschüttung – Beispiel

      An der X-GmbH ist u. a. die Y-GmbH zu 25 % beteiligt. Die X-GmbH hat im Wirtschaftsjahr 2018 einen Jahresüberschuss i. H. von 400.000 € erwirtschaftet. Vom Jahresergebnis werden aufgrund gesellschaftsrechtlicher Bestimmungen 10 % den satzungsmäßigen Rücklagen zugeführt. Hierbei wird eine Aufrundung auf volle 100 € vorgenommen.

      Auf der im Jahr 2019 stattfindenden Gesellschafterversammlung wird der Beschluss gefasst, vom Jahresüberschuss 2018 250.000 € auszuschütten. Die Kapitalertragsteuer beträgt hieraus 62.500 €, der Solidaritätszuschlag 3.437,50 €.

      X-GmbH

      Buchungen in 2018:

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      Buchungen in 2019:

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      Y-GmbH

      Bei der Y-GmbH bleiben die Brutto-Gewinnanteile gemäß § 8b Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 KStG bei der Einkommensermittlung i. H. von 95 % außer Ansatz. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag sind nach § 10 Nr. 2 KStG nicht abziehbar. Da die Y-GmbH zu mehr als 20 % am Vermögen der X-GmbH beteiligt ist, gilt die Beteiligungsvermutung des § 271 Abs. 1 Satz 3 HGB.

      Buchungen in 2019:

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      Es ergeben sich folgende Korrekturen außerhalb der Bilanz:

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      Fragen

1.)Ist ein eingetragener Kaufmann, der kontinuierlich Jahresumsätze von rund 400.000 € und Jahresüberschüsse von rund 40.000 € erzielt, verpflichtet, nach HGB zu bilanzieren?

       Da die Größenmerkmale des § 241a HGB nicht überschritten werden, besteht keine diesbezügliche Verpflichtung (Tz. 2).

2.)Was versteht man steuerlich unter der derivativen Buchführungspflicht und wo ist diese normiert?

       Hier leitet sich die Buchführungspflicht aus anderen Gesetzen ab, § 140 AO (Tz. 4).

3.)Wann beginnt die Buchführungspflicht nach § 141 AO?

       Diese beginnt in dem Jahr, das der Aufforderung durch das Finanzamt folgt (Tz. 7).

4.)In welche Bereiche teilt sich das betriebliche Rechnungswesen auf?