8.3.4.1 Kompensationen von Werkzeugmaschinen
8.3.4.2 Beschichtungstechnik in der Fertigung von zivilen und militärischen Gütern
8.3.4.3 Beispiele der Ermittlung der Bewilligungspflicht
8.3.4.3.1 Fallbeispiel 1: Retrofitting Bearbeitungscenter
8.3.4.3.2 Fallbeispiel 2: Benutzerhandbuch Mehrspindel-Drehautomat I
8.3.4.3.3 Fallbeispiel 3: Benutzerhandbuch Mehrspindel-Drehautomat II
8.3.4.3.4 Fallbeispiel 4: Isostatische Presse
8.3.4.3.5 Fallbeispiel 5: Stosswellengenerator Lithotripter
8.3.5 Anhang III zur GKV: Besondere militärische Güter
8.3.6 Anhang IV zur GKV: Die Länderliste nach Art. 8 und 13 GKV
8.3.7 Anhang V zur GKV: Die Liste der international nicht kontrollierten Güter
8.3.8 Anhang VI zur GKV: Die Schengen-Assoziierungsabkommen
9. Praktische Fragen bei Verdacht auf Verletzung des Güterkontrollgesetzes
9.1.1 Vorsatz, Eventualvorsatz und Fahrlässigkeit
9.1.2 Eröffnung des Verfahrens gegenüber den Beteiligten: Zwangsmassnahmen
9.1.3.1 Verstärkung durch Arbeitsgemeinschaft
9.1.3.1.1 Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaft
9.1.3.1.2 Welcher Anwalt übernimmt welchen Klienten?
9.1.3.1.3 Führung der Arbeitsgemeinschaft
9.2 Taktische Überlegungen für das Vorgehen im Falle einer Strafuntersuchung
9.3.2 Grundlagen zur Aussageverweigerung des Beschuldigten
9.3.2.1.1 Zwei Hauptgründe für die Skepsis zur Aussageverweigerung
9.3.2.1.1.1 Aussageverweigerung ist nicht «geradlinig» und macht einen «schlechten Eindruck»
9.3.2.1.1.2 Falsche Vorstellung von einem «gerechten Staat»
9.3.3 Elemente der anwaltlichen Aufklärungspflicht bei der Aussageverweigerung
9.4.2 Erhebung von Beweisanträgen
9.5 Abschluss der Untersuchung: Einstellung des Verfahrens, Strafbefehl oder Überweisung an das Strafgericht
9.5.1 Einstellung der Untersuchung
9.5.2 Erlass eines Strafbefehls
9.5.3 Überweisung an das Strafgericht
9.5.4 Zur Frage nach einem Weiterzug eines Strafurteils
1. Einleitung
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Die wenigsten Bürger wissen, dass es ein Güterkontrollgesetz, genauer gesagt, ein «Bundesgesetz über die Kontrolle zivil und militärisch verwendbarer Güter sowie besonderer militärischer Güter» gibt. Noch weniger Menschen wissen, was das Güterkontrollgesetz überhaupt regelt – und in wie viele Bereiche des täglichen Lebens die durch diese Gesetzgebung geregelten Produkte hineinspielen. Angesichts der Normendichte in der westlichen Welt im Allgemeinen und der in der Schweiz im Besonderen ist dies nicht wirklich erstaunlich.
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Interessanterweise wissen auch Anwälte, die Unternehmen beraten, welche unmittelbar von den Regelungen des Güterkontrollgesetzes betroffen sind, bisweilen nicht, dass es dieses Gesetz überhaupt gibt. Einige wissen zwar von dessen Existenz, und auch, dass es die Tätigkeit ihrer Klientschaft unmittelbar beschlägt, gehen aber davon aus, dass der Klient selbst über dessen Anwendbarkeit Bescheid weiss.
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Die vorliegende Monografie entstand aus der Idee, die Rechtslage im Exportkontrollrecht mit Schwerpunkt im Güterkontrollrecht in der Schweiz einerseits so umfassend wie nötig und andererseits so knapp wie möglich darzustellen. Gleichzeitig sollte das Werk einen hohen Praxisbezug aufweisen, insbesondere im Bereich der Regelungen des für die schweizerische Industrie sehr wichtigen Zweigs der Maschinenindustrie.
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Die Komplexität des Güterkontrollrechts wirkt sich vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen, welche keine eigenen Rechtsabteilungen haben, bisweilen sehr problematisch aus. Diese Unternehmen haben zwar in aller Regel einen Verantwortlichen für die Exportkontrolle, werden jedoch in Rechtsfragen meistens durch Anwälte beraten, die zwar in irgendeiner Weise