OnePlus setzt dagegen mit seinem OxygenOS, einem unabhängigen Android-Ableger, auf eine möglichst unverfälschte Android-Oberfläche, die aber um Zusatzfunktionen zur freien Belegung von Tasten, Gestensteuerung, Einschränkung von App-Berechtigungen sowie einen systemweit nutzbaren Equalizer erweitert ist.
Xiaomi nimmt mit seiner Android-Variante MIUI die größten Veränderungen gegenüber dem von Google vorgegebenen Standard vor. Über Themen ist die Oberfläche vielfältig personalisierbar. Einige nützliche Funktionen, die im Standard-Android fehlen, sind bereits vorinstalliert, u. a. ein Dateimanager, eine einfache Textverarbeitung, Kompass, QR-Code-Scanner, Notizblock und eine System-App, die grundlegende Systemchecks, Speicherbereinigung und einen Virenscanner bietet. Über Touch- und Tastengesten lässt sich die Oberfläche an persönliche Gewohnheiten anpassen. Wie auch OxygenOS verwendet MIUI die SwiftKey-Tastatur mit lernfähiger Autokorrektur, intelligenter Textvorhersage und Spezialtasten zur Positionierung des Cursors im Text. Der neuartige Second Space verhält sich wie ein zweites Handy. So kann man private von geschäftlichen Daten trennen oder das Smartphone zeitweise einem anderen Benutzer zur Verfügung stellen, ohne dass Einstellungen oder private Daten in den jeweils anderen Bereich kommen. MIUI hat wegen seiner Funktionsvielfalt und Anpassbarkeit besonders in Asien so große Beliebtheit erlangt, dass Xiaomi dieses System bei en.miui.com auch für Smartphones anderer Hersteller zum Download anbietet. Für nicht unterstützte Geräte gibt es zumindest den MiHome Launcher als App.
Die große Unbekannte – der Zoll
Offiziell muss für aus einem Nicht-EU-Land eingeführte Produkte eine Einfuhrumsatzsteuer von 19 % bezahlt werden, wenn der Zollwert, der sich aus Warenwert plus Porto zusammensetzt, über 22 Euro liegt. Dazu kommt bei zahlreichen Produkten im Wert von über 150 Euro noch ein kompliziert zu errechnender Zollbetrag, der allerdings bei Smartphones generell nicht erhoben wird. Die großen Importshops versenden zollfrei, was bedeutet, dass alle Formalitäten bereits vorab erledigt sind, und der Käufer es nicht mit dem Zoll zu tun bekommt. Auf Sendungen aus einem EU-Versandlager hat der Zoll ohnehin keinen Zugriff. Aber auch bei Bestellungen von kleineren chinesischen Händlern oder über AliExpress hält sich die Wahrscheinlichkeit in Grenzen, dass der Zoll gerade das eigene Päckchen aus den Tausenden Sendungen, die täglich an deutschen Flughäfen und Seehäfen ankommen, herausfischt. Sollte eine Sendung tatsächlich einbehalten werden, bekommt man nach Tagen bis Wochen eine Aufforderung, sein Päckchen beim nächsten Zollamt abzuholen und 28,50 Euro, 19 % von 150 Euro, zu bezahlen. Da kein Zollbeamter chinesische Versandpapiere lesen kann, wird gern diese Obergrenze der Zollfreiheit zur Bemessung angesetzt. Bei höheren Beträgen müsste der Zoll sich die Mühe machen, einen tatsächlichen Wert zu ermitteln, um dann einige Cent Zollsatz zu kassieren. Natürlich hat man als Kunde theoretisch das Recht, beim Zollamt einen geringeren Warenwert zu beweisen und damit die Steuer zu senken. Bei Bestellungen per DHL überträgt der Zoll die Verzollung einer überprüften Sendung an DHL, und der Käufer zahlt die Einfuhrumsatzsteuer an den Paketboten, ohne selbst zum Zollamt fahren zu müssen. Allerdings gibt es hier keine Möglichkeit, den Warenwert zu verhandeln.
Erfahrungsberichten aus Foren zufolge zeigt der Zoll in letzter Zeit verstärkt Interesse, bestimmte Produkte komplett zu beschlagnahmen und trotz Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer dem Käufer nicht auszuhändigen. Diese Gefahr besteht vor allem bei Geräten ohne CE- und ähnliche Prüfzeichen sowie bei Smartphones, die fremde Markenlogos zeigen oder sich eindeutig als chinesische Kopien bekannter Markengeräte erweisen, was auf die in diesem Buch erwähnten Smartphones aber nicht zutrifft. In solchen Fällen ist das Risiko hoch, die bestellte Ware nie zu erhalten. Oft wird man nicht einmal benachrichtigt und kann nur noch versuchen, sein Geld über den Käuferschutz von AliPay oder PayPal zurückzubekommen.
Die wichtigsten Android-Versionen
Im Laufe der Geschichte des Betriebssystems wurde Android ständig weiterentwickelt. Dabei waren immer verschiedene Versionen gleichzeitig auf dem Markt. Bis einschließlich Android 9 waren alle Android-Versionen nach amerikanischen Namen von Süßigkeiten benannt, in alphabetischer Folge. Zu jeder Version hatte Google ein eigenes Logo veröffentlicht. Android 10 hat erstmals keinen Süßigkeitennamen und auch kein eigenes Logo mehr.
Erst bei Version 1.5 und dem Buchstaben C wie Cupcake beginnen die Versionen, die öffentlich auf für die Allgemeinheit verfügbaren Geräten lieferbar waren. Android 1.0 Angel Cake und 1.1 Bettenberg waren nie auf Geräten verfügbar. Alle Android-Versionen bis einschließlich 4.3 Jelly Bean sind mittlerweile völlig bedeutungslos. Aktuelle Apps laufen kaum noch darauf. Die Version 3.0 Honeycomb wurde speziell für Tablets entwickelt und wird ebenfalls nicht mehr ausgeliefert. Mit Android 4.0 Ice Cream Sandwich wurden die beiden Produktlinien 2.3 Gingerbread für Smartphones und 3.x Honeycomb für Tablets wieder zu einem System zusammengeführt. Dazu wurde eine gänzlich neue Benutzeroberfläche entwickelt, in die viele Elemente der Tablet-Version eingeflossen sind. Auf Smartphone-Bildschirmen stellt sich diese Oberfläche automatisch so um, dass die Bedienelemente auch bei geringeren Bildschirmauflösungen funktionieren. Mit Android 5 Lollipop startete Google unter dem Namen Material Design ein komplett überarbeitetes Design der Benutzeroberfläche, das auch in den Nachfolgeversionen in weiter verbesserter Form verwendet wird.
Die Logos der ganz frühen Android-Versionen 1.0 Angel Cake, ...
1.1 Battenberg, ...
1.5 Cupcake ...
... und 1.6 Donut.
Die Logos der älteren Android-Versionen 2.0/2.1 Eclair, ...
2.2 Froyo, ...
2.3 Gingerbread ...
... und 3.x Honeycomb.
Die Logos der nicht ganz so alten Android-Versionen 4.0 Ice Cream Sandwich, ...
4.1/4.3 Jelly Bean, ...
4.4 KitKat ...
... und 5.0/5.1 Lollipop.
Die Logos der Android-Versionen der letzten Jahre: 6.0 Marshmallow, ...