Grundlagen des NPL-Geschäftes. Группа авторов. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

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Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Зарубежная деловая литература
Год издания: 0
isbn: 9783956471537
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Gesetzbuch (BGB) 3.2 Definition für leistungsgestörte Zahlungen durch das Bundesministerium für Finanzen 3.3 Definition NPL in Folge von Kündigung bzw. Fähigkeit zu kündigen nach AGB-Banken/-Sparkassen 4 Aufsichtsrechtliche Definitionen des Non-performing Exposure (NPE) 4.1 EU-Kommission/Europäischer Rat 4.2 NPL-Guidelines der EBA 4.3 NPL-Leitfaden der EZB 4.4 Einheitliche Empfehlungen, die sich doch wieder unterscheiden: Definitionen der EBA und der EZB 5 Ausfalldefinition in der Regulatorik 5.1 Ausfalldefinition in der Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS 9) 5.2 Regulatorische Ausfalldefinition nach Kapitaladäquanzverordnung (CRR) 6 Fazit/Zusammenfassung Literatur

      Doch was sind NPLs und wie genau sind NPLs definiert?

      Es existieren viele Beschreibungen, aber keine Legaldefinition. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt nur den umgekehrten Weg preis und stellt in § 488 Abs. 1 S. 2 klar, was ein normaler, nicht leistungsgestörter Kredit (Performing Loan) ist: „Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.“ Aber was ein Kreditausfall ist und wie er definiert wird, das war bis vor kurzem nicht eindeutig geklärt.

      Die einfache Definition, ein Kreditausfall ergibt sich, sofern ein Kreditnehmer seine Zins- und Tilgungszahlungen einstellt, mit der Folge, dass der Darlehensgeber (i.d.R. die Bank) den Kredit nach einer gewissen Zeit als „notleidend“ einstuft, ist problematisch. Denn der Teufel liegt im Detail, was bedeutet „Zahlungen einstellt“ (wann, wie lange, welchen Betrag) bzw. nach welcher Zeit (Tage, Wochen, Monate)? Jede Bank hatte eigene Vorstellungen, genaue Definitionen waren nicht vorhanden.

      Das babylonische Sprachwirrwarr, das wir in vielen Bereichen kennen, trifft also auch auf NPLs zu. Bis 2018 existierte keine allgemeingültige Definition von NPLs. Orientierung gaben in den letzten Jahren die Begriffsbestimmungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sowie des Internationalen Währungsfonds (IWF).

      Die