Datenschutz bzgl. Kundendaten bei Unternehmenstransaktionen unter besonderer Berücksichtigung der DSGVO. Carmen Födisch. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Carmen Födisch
Издательство: Bookwire
Серия: Datenschutz-Berater
Жанр произведения: Социология
Год издания: 0
isbn: 9783800593811
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einerseits die zugrundeliegenden Motive, die das berechtigte Interesse des Verantwortlichen an der konkreten Datenverarbeitung begründen, und andererseits die Auswirkungen der Datenverarbeitung auf die betroffene Person, einschließlich des drohenden Grades der Beeinträchtigung für ihre Rechte und Freiheiten.211 In der Bewertung müssen mögliche Faktoren, wie etwa die Art und Weise der Verarbeitung, die vernünftigen Erwartungen der betroffenen Person an die Verarbeitung oder die Beziehung zwischen dem Verantwortlichen und der betroffenen Person Berücksichtigung finden (vgl. Erwägungsgrund 47).212 Insbesondere ist von erheblicher Bedeutung, dass die Umstände der Verarbeitung zum Zeitpunkt der Erhebung der personenbezogenen Daten abzusehen sind (Erwägungsgrund 47 Satz 3). Hingegen soll der Umstand, dass der Verantwortliche die sonstigen Vorschriften der DSGVO einhält, keinen Einfluss auf die Abwägung haben, es sei denn, der Verantwortliche kann aufgrund von konkreten Umständen des Einzelfalls durch die Implementierung von technischen und organisatorischen Maßnahmen ein weitaus höheres Schutzniveau als das angemessene Maß gewährleisten.213

       d. Zwischenergebnis

       IV. Der persönliche Anwendungsbereich der DSGVO und seine Auswirkungen auf die Unternehmensakteure

      Wenn von Unternehmenstransaktionen die Rede ist, muss vorab erläutert werden, was unter dem Begriff des Unternehmens zu verstehen ist. In erster Linie kommt es dabei darauf an, welche datenschutzrechtlichen Institute der DSGVO auf Unternehmen angewandt werden können.

       1. Das datenschutzrechtlich verantwortliche (Ziel-)Unternehmen

       a. Der Begriff des Unternehmens im Allgemeinen

      Als Anknüpfungspunkt, um das Objekt einer Transaktion zu bestimmen, dient zunächst der Begriff des Unternehmens.

       b. Der datenschutzrechtliche Unternehmensbegriff

       c. Der Verantwortliche