So viel über die Besonnenheit.
2. Das Verhalten zu den äußeren Gütern
A. Verhalten zu Geld und Geldeswert
B. Verhalten zu Ehre und Wirkungskreis
A. Verhalten zu Geld und Geldeswert
a) Die vornehme Gesinnung und ihre Gegensätze
b) Die hochherzige Gesinnung und ihre Gegensätze
a) Die vornehme Gesinnung und ihre Gegensätze
Im Anschluß an das vorige wollen wir jetzt von der vornehmen Gesinnung handeln, wie sie sich in der Behandlung von Geldangelegenheiten zeigt, und zwar so zeigt, daß sie darin die rechte Mitte innehält. Auch der der in diesem Punkte die richtige Haltung bewahrt, gewinnt sich Hochachtung, aber nicht auf Grund kriegerischer Aktionen, noch einer Handlungsweise, wie sie den Mann bezeichnet, der seiner Triebe Herr ist, und auch wieder nicht auf Grund treffender Urteile: sondern man gewinnt sie sich da, wo es sich um das Geben und Nehmen von Geld, hauptsächlich aber da, wo es sich um das Geben handelt. Unter Geld verstehen wir dabei alles das, dessen Wert in Geld ausdrückbar ist. Auf demselben Gebiete, dem der Behandlung von Geldangelegenheiten, bewegt sich auch die Verschwendung und der Geiz, jene als Überschreiten des rechten Maßes, dieser als Zurückbleiben hinter demselben. Eine niedrige Gesinnung schreibt man immer nur demjenigen zu, der sich eifriger als recht ist um Gelderwerb bemüht; in dem Vorwürfe der Verschwendung dagegen faßt man bisweilen mehrere Fehler zusammen. Verschwender nennt man die Unenthaltsamen, die Leute, die geneigt sind Aufwand zu treiben im Dienste ihrer zügellosen Begierde, und diese gelten dann auch als die schlimmsten von allen; denn sie tragen eine Menge von Untugenden zugleich an sich. Wenn man sie also Verschwender nennt, so ist das keine eigentliche Bezeichnung; denn dieser Name ist eigentlich für den geprägt, der den einen bestimmten Fehler hat, sein Vermögen zu vergeuden. Ein Verschwender (eigentlich ein »Heilloser«, asôtos) ist, wer sich selbst zugrunde richtet; denn als solches Sich-selbst-zugrunde-richten gilt auch die Vergeudung des Vermögens, da das Leben doch mit durch das Vermögen bedingt wird. In diesem Sinne wollen denn auch wir die Verschwendung auffassen.
Was einen Gebrauch zuläßt, kann man richtig und unrichtig gebrauchen, und zu dem was man gebrauchen kann, gehört auch der Reichtum. Am richtigsten gebraucht jedes Ding, wer die gerade für die Behandlung dieses Gebietes angemessene Eigenschaft besitzt; so wird denn auch den Reichtum am besten derjenige gebrauchen, der die für die Behandlung von Geldangelegenheiten angemessene Sinnesart besitzt, und dies ist eben der in Geldsachen vornehm Gesinnte. Als Verwendung des Geldes hat man anzusehen das Ausgeben und das Abgeben; das Einnehmen und Festhalten gehört mehr dem Erwerbe an. Vornehme Gesinnung zeigt sich also mehr darin, daß man vom Seinigen dem abgibt, dem man geben soll, als darin, daß man von dem nimmt, von dem man nehmen, und nicht nimmt, von dem man nicht nehmen soll. Denn der sittliche Charakter zeigt sich in höherem Grade darin, daß man sich im rechten Sinne tätig, als darin, daß man sich in rechter Weise passiv verhält, und mehr darin, daß man das sittlich Gebotene tut, als darin, daß man das sittlich Verwerfliche unterläßt. Es ist aber nicht schwer einzusehen, daß Geben richtig handeln und sittlich verfahren, Annehmen dagegen im rechten Sinne passiv sein oder sich des Unsittlichen enthalten bedeutet. Dank fällt denn auch dem zu der gibt, nicht dem der nicht nimmt, und die Hochachtung ebenso jenem in höherem Maße. Es ist auch leichter, nicht anzunehmen als zu geben. Es wird einem viel saurer, was ihm gehört hinzugeben, als nicht zu nehmen, was einem andern gehört. So nennt man denn freigebig den der gibt. Dagegen wer vom andern nicht annimmt, der gewinnt sich Hochachtung nicht im Sinne der Freigebigkeit, sondern mindestens ebensosehr im Sinne der Gerechtigkeit; wer aber vom andern nimmt, erwirbt sich damit kein besonderes Verdienst. Keine andere Art von sittlicher Haltung aber gewinnt sich so viele Sympathie, wie die vornehme Behandlung von Geldangelegenheiten. Denn solche Menschen sind anderen hilfreich, und zwar dadurch daß sie von dem ihrigen Opfer bringen.
Handlungen aus sittlicher Gesinnung entsprechen der sittlichen Anforderung und werden um dieser Anforderung willen vollbracht. Auch der Freigebige wird also aus sittlichem Motive und nach rechter Vernunft geben; er wird den rechten Leuten, soviel und zu der Zeit geben wie es recht ist, und alles übrige so, wie es zum vernünftigen Geben gehört; und das wird er mit Freuden tun und ohne Verdruß. Denn sittliches Handeln geschieht freudig und ohne Bedauern; am weitesten entfernt bleibt alle Verdrießlichkeit. Wer nun gibt, wo er nicht geben sollte, oder wer nicht um der sittlichen Anforderung willen, sondern aus irgendeinem anderen Motive gibt, den darf man nicht freigebig heißen, sondern den muß man anders benennen. Das gleiche gilt von einem verdrießlichen Geber. Denn ein solcher hat eigentlich das Geld lieber als die sittliche Handlung; so aber denkt kein vornehm gesinnter Mensch. Ein solcher wird auch nicht da etwas annehmen, wo es nicht recht ist zu nehmen. Denn wer das Geld nicht so hoch stellt, zu dem paßt ein solches Nehmen nicht. Auch sich an andere mit Bitten zu wenden ist er nicht besonders geneigt. Denn es liegt nicht in der Art dessen der gern Wohltaten erweist, gern Wohltaten entgegenzunehmen. Er wird nehmen von dort, wo es recht ist zu nehmen; so von seinem Privatvermögen, nicht als sei es eine edle, sondern eine notwendige Tat, um etwas zum Fortgeben zu haben. So wird er auch mit dem Seinigen nicht leichtsinnig umgehen, da er vermittels desselben manchem anderen hilfreich zu werden beabsichtigt. Er wird sich vorsehen und nicht jedem Beliebigen geben, damit er soviel behalte, um in seinem Geben die rechten Personen, und sie zu der Zeit und an dem Orte zu bedenken, wo es sittlich geboten ist. Vornehmer Gesinnung liegt es sehr nahe, im Geben überschwänglich zu sein und für sich selber weniger übrig zu behalten; denn nicht an sich selbst zu denken ist ein Zeichen vornehmer Gesinnung. Von Freigebigkeit spricht man ferner mit Rücksicht auf das Vermögen das einer hat. Freigebigkeit besteht nicht in der Menge dessen was man gibt, sondern in der Gesinnung des Gebers, und diese bemißt das Geben nach der Größe des Vermögens. Es hindert also nichts, daß der der Freigebigere sei, der weniger gibt, weil er von einem kleineren Vermögen gibt.
Man darf annehmen, daß diejenigen die ihr Vermögen nicht selbst erworben, sondern die es überkommen haben, die Freigebigeren sind. Sie haben erstens die Erfahrung der Dürftigkeit nicht gemacht, und zweitens hat jedermann mehr Freude an dem was er selbst erzeugt hat, so die Eltern und die Dichter.