Vermutet der Disponent eine CO-Vergiftung als Ursache des über Notruf geschilderten Krankheitsbildes, sollte noch während der Notrufabfrage geklärt werden, ob im Gebäude eine Gasheizung, ein Gasboiler, ein Kaminofen oder eine Shisha-Bar vorhanden ist, da dies die Arbeitshypothese »CO-Vergiftung« stützen könnte. Auch die anderen in Kapitel 4 genannten Möglichkeiten sollten vom Disponenten in der Leitstelle berücksichtigt werden.
Sollte der Disponent zu der Vermutung einer Vergiftung durch Kohlenstoffmonoxid gelangen, sind zu den eigentlichen Einsatzmitteln des Rettungsdienstes auch die gemäß der Alarm- und Ausrückeordnung vorgesehenen Einsatzmittel der Feuerwehr mit dem Einsatzstichwort »CO« zu alarmieren. Je nach den Vorgaben der örtlichen Alarm- und Ausrückeordnung (siehe dazu Kapitel 7.1) sollte dies mindestens ein Löschfahrzeug sein, das umluftunabhängige Atemschutzgeräte und ein zum Nachweis von Kohlenstoffmonoxid geeignetes Gasmessgerät mitführt. Den Besatzungen der zur Einsatzadresse anrückenden Einsatzmitteln sollte der Verdacht auf eine CO-Vergiftung und ein Hinweis auf den erforderlichen Eigenschutz mitgeteilt werden.
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Merke: Besteht ein Verdacht auf eine CO-Vergiftung sind zusätzlich zum Rettungsdienst immer geeignete Feuerwehrkräfte mit zu alarmieren. Während der Anfahrt sollten den alarmierten Einsatzkräften Hinweise auf den CO-Verdacht und für den Eigenschutz gegeben werden. |
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