Mit der Kaiserkrönung hatte Karl I. auch die Schutzherrschaft über das Papsttum übernommen. Im Schutze des abendländischen Kaisertums konnte das Papsttum nach der Kaiserkrönung von 800 in die Führungsposition über die christliche Kirche aufsteigen und Rom zum Zentrum des christlichen Abendlandes machen. Die Kaiserkrönung von 800 war damit gleichbedeutend mit der konfessionellen Spaltung Europas in den kathol. Westen und den orthodoxen Osten.
Aus dem östlichen Teil des Frankenreiches entwickelte sich ein deutsches Reich, welches im Wesentlichen die Siedlungsgebiete der Rhein- und Mainfranken, der Alemannen, der Bayern, der Thüringer, der Sachsen sowie der Friesen umfasste.
Den Auftakt dazu bildeten die Reichsteilungen nach dem Tode Karls »des Großen«. Dessen Sohn, Ludwig I. »der Fromme« (814-840), versuchte, die Reichseinheit im Sinne einer karolingischen Gesamtmonarchie zu sichern, indem das Reich zwar nach fränkischem Erbrecht unter die erbberechtigten Söhne aufgeteilt wurde, die Teilreiche aber jenem Teilreich untergeordnet waren, mit dem der Kaiser-Titel verbunden wurde. Dieser Gedanke ging in einem Bürgerkrieg zwischen Ludwig und seinen Söhnen unter. Nach dem Tode Ludwigs I. schlossen dessen Söhne 843 den Vertrag von Verdun, wonach das Frankenreich wie folgt aufgeteilt wurde: Kaiser Lothar I. (840-855), der älteste Sohn, erhielt den von Friesland bis nach Italien reichenden Mittelstreifen mit den Kaiserstädten Aachen und Rom, Karl II. »der Kahle« (843-877) erhielt den westlichen Teil, das Westfränkische Reich, und Ludwig II. »der Deutsche« (843-876) den östlichen Teil, das Ostfränkische Reich. Nach dem Tode Lothars I. wurde das Mittelreich dreigeteilt. Der älteste Sohn Ludwig (855-875) erhielt Italien und die Kaiserwürde, welche damit nach Süden abwanderte und ihre politische Funktion als Klammer zwischen den Königreichen der Franken und Langobarden verlor, was den Untergang des Karolingischen Kaisertums vorbereitete. Die beiden anderen Söhne Karl bzw. Lothar erhielten das Mittelstück (das spätere Königreich Burgund) bzw. den nördl. Teil (Lotharingien, mit dem späteren Lothringen). Nach weiteren Erbteilungen kam schließlich Lotharingien 880 (Vertrag von Ribemont) vollständig zum Ostfränkischen Reich. Außer in Lothringen mit seiner germanisch-romanischen Bevölkerung gehörten dem Ostfrankenreich ausschließlich germanische Stämme an.
Als schließlich 1032/1033 auch noch das Königreich Burgund in das Ostfrankenreich eingegliedert wurde, war nördlich der Alpen das Mittelreich von 843 verschwunden.
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