Es ist jedoch nicht der Mißbrauch der elterlichen Gewalt, der die direkt oder indirekte Exploitation unreifer Arbeitskräfte durch das Kapital schuf, sondern es ist umgekehrt die kapitalistische Exploitationsweise, welche die elterliche Gewalt, durch Aufhebung der ihr entsprechenden ökonomischen Grundlage, zu einem Mißbrauch gemacht hat. So furchtbar und ekelhaft nun die Auflösung des alten Familienwesens innerhalb des kapitalistischen Systems erscheint, so schafft nichtsdestoweniger die große Industrie mit der entscheidenden Rolle, die sie den Weibern, jungen Personen und Kindern beiderlei Geschlechts in gesellschaftlich organisierten Produktionsprozessen jenseits der Sphäre des Hauswesens zuweist, die neue ökonomische Grundlage für eine höhere Form der Familie und des Verhältnisses beider Geschlechter. Es ist natürlich ebenso albern, die christlich germanischer Form der Familie für absolut zu halten als die atrömische Form, oder die altgriechische, oder die orientalische, die übrigens untereinander eine geschichtliche Entwicklungsreihe bilden. Ebenso leuchtet ein, daß die Zusammensetzung des kombinierten Arbeitspersonals aus Individuen beiderlei Geschlechts und der verschiedensten Altersstufen, obgleich in ihrer naturwüchsig brutalen, kapitalistischen Form, wo der Arbeiter für den Produktionsprozeß, nicht der Produktionsprozeß für den Arbeiter da ist, Pestquelle des Verderbs und der Sklaverei, unter entsprechenden Verhältnissen umgekehrt zur Quelle humaner Entwicklung umschlagen muß.
Die Notwendigkeit, das Fabrikgesetz aus einem Ausnahmegesetz für Spinnereien und Webereien, diese ersten Gebilde des Maschinenbetriebs, in ein Gesetz aller gesellschaftlichen Produktion zu verallgemeinern, entspringt, wie man sah, aus dem geschichtlichen Entwicklungsgang der großen Industrie, auf deren Hintergrund die überlieferte Gestalt von Manufaktur, Handwerk und Hausarbeit gänzlich umgewälzt wird, die Manufaktur beständig in die Fabrik, das Handwerk beständig in die Manufaktur umschlägt und endlich die Sphären des Handwerks und der Hausarbeit sich in relativ wunderbar kurzer Zeit zu Jammerhöhlen gestalten, wo die tollsten Ungeheuerlichkeiten der kapitalistischen Exploitation ihr freies Spiel treiben. Es sind zwei Umstände, welche zuletzt den Ausschlag geben, erstens die stets neu wiederholte Erfahrung, daß das Kapital, sobald es der Staatskontrolle nur auf einzelnen Punkten der gesellschaftlichen Peripherie anheimfällt, sich um so maßloser auf den andern Punkten entschädigt , zweitens der Schrei der Kapitalisten selbst nach Gleichheit der Konkurrenzbedingungen, d.h. gleichen Schranken der Arbeitsexploitation. Hören wir hierüber zwei Herzensstöße. Die Herrn W. Cooksley (Nagel-, Ketten- usw. Fabrikanten zu Bristol) führten die Fabrikregulation freiwillig in ihrem Geschäft ein.
"Da das alte, unregelmäßige System in den benachbarten Werken fortdauert, sind sie der Unbill ausgesetzt, ihre Arbeitsjungen zur Fortsetzung der Arbeit anderswo nach 6 Uhr abends verlockt (enticed) zu sehn. 'Dies', sagen sie natürlich, 'ist eine Ungerechtigkeit gegen uns und ein Verlust, das es einen Teil der Kraft der Jungen erschöpft, deren voller Vorteil uns gebührt.'"
Herr J. Simpson (Paper-Box Bag maker <Kartonagenfabrikant>, London) erklärt den Kommissären der "Children Empl. Comm.":
"Er wolle jede Petition für Einführung der Fabrikakte unterzeichnen. Wie es sei, fühle er sich stets rastlos des Nachts (he always felt restless at night), nach Schluß seiner Werkstatt, bei dem Gedanken, daß andre länger arbeiten ließen und ihm Aufträge vor der Nase wegschnappten." "Es wäre ein Unrecht", sagt die "Child. Empl. Comm." zusammenfassend, "gegen die größren Arbeitsanwender, ihre Fabriken der Regulation zu unterwerfen, während in ihrem eignen Geschäftszweig der Kleinbetrieb keiner gesetzlichen Beschränkung der Arbeitszeit unterliegt. Zur Ungerechtigkeit ungleicher Konkurrenzbedingungen in bezug auf die Arbeitsstunden bei Ausnahme kleinerer Werkstätten käme noch der andre Nachteil für die größren Fabrikanten hinzu, daß ihre Zufuhr von jugendlicher und weiblicher Arbeit abgelenkt würde nach den vom Gesetz verschonten Werkstätten. Endlich gäbe dies Anstoß zur Vermehrung der kleineren Werkstätten, die fast ausnahmslos die mindest günstigen für Gesundheit, Komfort, Erziehung und allgemeine Verbesserung des Volks sind."
In ihrem Schlußbericht schlägt die "Children's Employment Commission" vor, über 1.400.000 Kinder, junge Personen und Weiber, wovon ungefähr die Hälfte vom Kleinbetrieb und der Hausarbeit exploitiert wird, dem Fabrikakt zu unterwerfen.
"Sollte", sagt sie, "das Parlament unsren Vorschlag in seinem ganzen Umfang annehmen, so ist es zweifellos, daß solche Gesetzgebung den wohltätigsten Einfluß ausüben werde, nicht nur auf die Jungen und Schwachen, mit denen sie sich zunächst beschäftigt, sondern auf die noch größre Masse von erwachsnen Arbeitern, die direkt" (Weiber) "und indirekt" (Männer) "unter ihren Wirkungskreis fallen. Sie würde ihnen regelmäßige und ermäßigte Arbeitsstunden aufzwingen; sie würde den Vorrat physischer Kraft, wovon ihr eignes Wohlergehen und das des Landes so sehr abhängt, haushalten und häufen; sie würde die aufsprossende Generation vor der Überanstrengung in frühem Alter schützen, welche ihre Konstitution untergräbt und zu vorzeitigem Verfall führt; sie würde schließlich, wenigstens bis zum 13. Jahr, die Gelegenheit des Elementarunterrichts bieten und damit der unglaublichen Unwissenheit ein Ende machen, die so treu in den Kommissionsberichten geschildert ist und nur mit qualvollster Empfindung und dem tiefen Gefühl nationaler Erniedrigung betrachtet werden kann."
Das Toryministerium kündigte in der Thronrede vom 5. Februar 1867 an, daß es die Vorschläge der industriellen Untersuchungskommission in "Bills" formuliert habe. Dazu hatte es eines neuen zwanzigjährigen Experimentum in corpore vili <Experiments an einem wertlosen Körper> bedurft. Bereits im Jahre 1840 war eine parlamentarische Kommission zur Untersuchung über Kinderarbeit ernannt worden. Ihr Bericht von 1842 entrollte nach den Worten N. W. Seniors
"das furchtbarste Gemälde von Habsucht, Selbstsucht und Grausamkeit der Kapitalisten und Eltern, von Elend, Degradation Zerstörung der Kinder und jungen Personen, das jemals das Auge der Welt schlug … Man wähnt vielleicht, der Bericht beschreibe die Greuel eines vergangnen Zeitalters. Leider aber liegen Berichte vor, daß diese Greuel fortdauern, so intensiv wie je. Eine vor zwei Jahren von Hardwicke veröffentlichte Broschüre erklärt, die 1842 gerügten Mißbräuche stehen heutzutage" (1863) "in voller Blüte … Dieser Bericht" (von 1842) "lag unbeachtet zwanzig Jahre lang, während deren man jenen Kindern, herangewachsen ohne die geringste Ahnung weder von dem, was wir Moral nennen, noch von Schulbildung, Religion oder natürlicher Familienliebe – diesen Kindern erlaubte man, die Eltern der jetzigen Generation zu werden."
Inzwischen hatte die gesellschaftliche Lage sich geändert. Das Parlament wagte nicht, die Forderungen der Kommission von 1863 ebenso zurückzuweisen wie seinerzeit die von 1842. Daher wurden schon 1864, als die Kommission erst einen Teil ihrer Berichte veröffentlicht hatte, die Erdenwaren-Industrie (einschließlich der Töpferei), die Fabrikation von Tapeten, Zündhölzern, Patronen und Zündhütchen sowie das Samtscheren unter die für Textilindustrie gültigen Gesetze gestellt. In der Thronrede von 5. Februar 1867 kündigte das damalige Torykabinett weitere Bills an, gegründet auf die Schlußvorschläge der Kommission, die inzwischen 1866 ihr Werk vollendet hatte.
Am 15. August 1867 erhielt der Factory Acts Extension Act und am 21. August der Workshops' Regulation Act die königliche Bestätigung; der erstre Akt regelt die großen, der letztre die kleinen Geschäftszeige.
Der Factory Acts Extension Act reguliert die Hochöfen, Eisen- und Kupferwerke, Gießereien, Maschinenfabriken, Metallwerkstätten, Fabriken für Guttapercha, Papier, Glas, Tabak, ferner Druckereien und Buchbindereien und überhaupt alle industriellen Werkstätten dieser Art, worin 50 oder mehr Personen gleichzeitig während mindestens 100 Tagen im Jahr beschäftigt werden.
Um eine Vorstellung zu geben von der Ausdehnung des von diesem Gesetz umfaßten Gebiets, folgen hier einige der darin festgestellten Definitionen:
"Handwerk soll" (in diesem Gesetz) "bedeuten: irgendwelche Handarbeit, geschäftsmäßig oder zum Erwerb betrieben bei, oder gelegentlich, der Verfertigung, Veränderung, Verzierung, Reparatur oder Fertigstellung zum Verkauf irgendeines Artikels oder eines Teils davon."
"Werkstatt soll bedeuten: irgendwelche Stube oder Örtlichkeit, eingedeckt oder unter freiem Himmel, worin ein 'Handwerk'