Zustand des englischen Theils von Irland
Auf der englischen Seite dieser Grenzmark herrschte eine rohe und unvollkommene Ordnung. Zwei Lords Justices, Coningsby und Porter, denen ein Geheimer Rath zur Seite stand, repräsentirten den König Wilhelm im Schlosse zu Dublin. Richter, Sheriffs und Friedensrichter waren ernannt, und in mehreren Grafschaftsstädten wurden nach langer Zeit wieder Assisen gehalten. Die Colonisten hatten sich inzwischen zu einer starken Miliz formirt unter dem Commando von Offizieren, welche von der Krone ernannt waren. Die Milizen der Hauptstadt bestanden aus zweitausendfünfhundert Mann Infanterie, zwei Schwadronen Reiter und zwei Schwadronen Dragoner, lauter Protestanten und alle wohl bewaffnet und equipirt.69 Am 4. November, Wilhelm’s Geburtstage, und am 5., dem Jahrestage seiner Landung zu Torbay, erschien diese ganze Streitmacht in all’ ihrem kriegerischen Pompe. Die besiegten und entwaffneten Eingebornen sahen mit unterdrücktem Aerger und Zorn den Triumph der Kaste, die sie fünf Monate früher ungestraft unterdrückt und ausgeplündert hatten. Die Lords Justices begaben sich in feierlichem Aufzuge nach der Kathedrale St. Patrick; die Glocken läuteten, Freudenfeuer wurden angezündet, auf den Straßen wurden Fässer voll Ale und Claret ausgeschenkt, in College Green wurde Feuerwerk abgebrannt, eine zahlreiche Gesellschaft von Edelleuten und öffentlichen Beamten war im Schlosse zu einem Festmahle vereinigt, und beim zweiten Gange schmetterten die Trompeten und der Herold von Ulster proklamirte in lateinischer, französischer und englischer Sprache Wilhelm und Marien zum König und zur Königin von Großbritannien, Frankreich und Irland von Gottes Gnaden.70
In dem Gebiete, wo der sächsische Volksstamm der herrschende war, hatten Handel und Industrie schon wieder aufzuleben begonnen. Die kupfernen Scheidemünzen, welche das Bild und die Umschrift Jakob’s trugen, machten dem Silber Platz. Die Flüchtlinge, die sich nach England begeben hatten, kehrten in Masse zurück, und durch ihre Intelligenz, ihren Fleiß und ihre Sparsamkeit wurde die durch zweijährige Unordnung und Beraubung verursachte Verwüstung bald theilweise wieder gut gemacht. Schwer befrachtete Kauffahrer segelten beständig über den St. Georgskanal hin und her. Die Einnahme der Zollämter auf der Ostküste, von Cork bis Londonderry beliefen sich in sechs Monaten auf siebenundsechzigtausendfünfhundert Pfund, eine Summe, die selbst in den blühendsten Zeiten für außerordentlich gegolten haben würde.71
Die innerhalb des englischen Gebiets zurückgebliebenen Irländer waren allesammt der englischen Herrschaft feindlich gesinnt. Sie waren daher einem strengen Polizeisystem unterworfen, der natürlichen, wenn auch beklagenswerthen Folge großer Gefahr und heftiger Provocationen. Ein Papist durfte weder einen Degen noch ein Schießgewehr haben. Er durfte sich nicht weiter als drei Meilen aus seinem Kirchspiele entfernen, außer an einem Markttage in die Marktstadt. Damit er seinen Brüdern, welche die westliche Hälfte der Insel bewohnten, keine Nachrichten oder Beistand zukommen lassen konnte, war ihm verboten, innerhalb zehn Meilen von der Grenze zu wohnen. Damit sein Haus nicht ein Versammlungsort für Mißvergnügte wurde, war ihm untersagt, geistige Getränke im Einzelnen zu verkaufen. Eine Proclamation kündigte an, daß, wenn das Eigenthum eines Protestanten durch Räuber beschädigt würde, sein Verlust ihm auf Kosten seiner papistischen Nachbarn ersetzt werden sollte. Eine andre that kund und zu wissen daß, wenn ein Papist, der nicht seit wenigstens drei Monaten sein Domicil in Dublin habe, daselbst gefunden wurde, als Spion betrachtet werden solle. Nicht mehr als fünf Papisten durften sich unter irgend welchem Vorwande in der Hauptstadt oder deren Umgebung versammeln. Ohne Schutz von Seiten der Regierung war kein Mitglied der römischen Kirche sicher, und die Regierung gewährte diesen Schutz keinem Mitgliede der römischen Kirche, das einen Sohn in der irischen Armee hatte.72
Trotz aller Vorsicht und Strenge fanden jedoch die Celten manche Gelegenheiten, heimtückische Rache zu üben. Häuser und Scheunen wurden häufig angezündet, Soldaten wurden nicht selten ermordet, und es war kaum möglich, die Missethäter, welche die Sympathien der ganzen Bevölkerung für sich hatten, zu bestrafen. Bei solchen Gelegenheiten wagte die Regierung zuweilen Maßregeln, welche mehr einer türkischen als einer englischen Verwaltung angemessen schienen. Eine dieser Maßregeln wurde ein Lieblingsthema für jakobitische Pamphletisten und war der Gegenstand einer ernsten parlamentarischen Untersuchung zu Westminster. Sechs Musketiere wurden nur wenige Meilen von Dublin ermordet aufgefunden. Die Bewohner des Dorfes, in welchem das Verbrechen begangen worden war, wurden, Männer, Frauen und Kinder, wie Schafe in das Schloß getrieben, wo der Geheime Rath Sitzung hielt. Dem einen der Mörder, Namens Gafney, sank der Muth. Er willigte ein, als Zeuge zu dienen, wurde vom Rathe verhört, gestand seine Schuld ein und nannte einige seiner Mitschuldigen. Er wurde dann ins Gefängniß zurückgebracht; aber ein Priester erlangte auf einige Minuten Zutritt bei ihm. Was während dieser wenigen Minuten vorging, zeigte sich als er zum zweiten Male vor den Geheimen Rath gestellt wurde. Er hatte die Frechheit zu leugnen, daß er irgend etwas gestanden, noch irgend Jemanden angeklagt habe. Die Zuhörenden von denen mehrere sein Geständniß niedergeschrieben hatten, waren empört über seine Unverschämtheit. „Ihr seid ein Hallunke! Ihr seid ein Schurke!” riefen die Lords Justices aus; „Ihr sollt gehängt werden! Wo ist der Generalprofoß?” Der Generalprofoß kam. „Nehmt diesen Mann,” sagte Coningsby, auf Gafney zeigend, „nehmt diesen Mann und hängt ihn auf.” Es war kein Galgen bereit, aber eine Kanonenlaffette vertrat die Stelle, und der Gefangene wurde augenblicklich aufgeknüpft, ohne Untersuchung, ohne nur einen schriftlichen Befehl zur Hinrichtung, und dies obgleich die Gerichtshöfe nur einige hundert Schritt davon versammelt waren. Das englische Haus der Gemeinen resolvirte einige Jahre später nach langer Discussion ohne Abstimmung, daß der Befehl zur Hinrichtung Gafney’s willkürlich und ungesetzlich sei, daß aber Coningsby’s Fehler durch die Umstände, die dabei obwalteten, so gemildert werde, daß er keinen geeigneten Gegenstand zu einer Anklage abgebe.73
Und nicht nur durch die unversöhnliche Feindschaft der Irländer wurde der Sachse des englischen Districts damals beunruhigt. Seine Verbündeten belästigten ihn fast eben so sehr als seine Heloten. Der Hülfe fremder Truppen bedurfte er allerdings sehr nöthig; aber sie war theuer erkauft. Selbst Wilhelm, der die ganze Civil- und Militärgewalt in sich vereinigte, hatte es als schwierig erkannt, in einer Armee, die aus vielen Ländern zusammengebracht war und großentheils aus Söldlingen bestand, welche gewohnt waren, auf Kosten Anderer zu leben, die Disciplin aufrecht zu erhalten. Die Gewalten, die er in sich vereinigt gehabt hatte, waren jetzt getheilt und wiedergetheilt. Die beiden Lords Justices betrachteten die Civilverwaltung als ihr Departement und überließen die Armee der Leitung Ginkell’s, welcher commandirender General war. Ginkell hielt vortreffliche Ordnung unter den Hülfstruppen aus Holland, die unter seinem unmittelbaren Commando standen. Aber seine Autorität über die Engländer und die Dänen war minder vollkommen, und unglücklicherweise war ihre Löhnung während eines Theils des Winters in Rückstand. Sie entschädigten sich für den Mangel dessen was ihnen zukam durch Excesse und Erpressungen, und es war nicht gut möglich, Leute deshalb streng zu bestrafen, weil sie nicht Lust gehabt hatten, mit den Waffen in der Hand zu darben. Endlich im Frühjahr kamen große Sendungen von Geld und Kriegsvorräthen an; die Soldrückstände wurden bezahlt, die Rationen waren reichlich und eine strengere Disciplin wurde gehandhabt. Aber nur zu viele Spuren von den schlechten Gewohnheiten, welche die Soldaten angenommen hatten, waren bis ans Ende des Kriegs sichtbar.74
Zustand des Theiles von Irland, welcher Jakob unterthan war
Von dem Theile Irland’s, welcher Jakob noch als König anerkannte, konnte man inzwischen kaum sagen, daß daselbst Gesetzlichkeit, Eigenthumsrecht und Regierung bestanden. Die Katholiken von Ulster und Leinster waren zu Tausenden westwärts geflohen, einen großen Theil des Viehes, das der Verwüstung zweier Schreckensjahre entgangen war, mit sich führend.