Bevor dieses – in der Zukunft so voll bewahrheitete – günstige Urtheil in maßgebenden Kreisen, namentlich Preußens, so weit sich Boden errungen hatte, um die ausgesprochenen Wünsche durch die Einführung der Gußstahl-Geschütze erfüllt zu sehen, brauchte es allerdings noch geraume Zeit und hatte viele Widerstände zu besiegen; aber an Anerkennungen mangelte es Krupp bereits in diesen Jahren nicht. Die Ausstellung in München 1854 brachte ihm nicht nur die goldene Denkmünze, sondern als „Merkmal Allerhöchster Anerkennung der ausgezeichneten Leistungen der Fabrik” vom König von Württemberg die größere goldene Medaille für Kunst und Industrie. Gleichzeitig erhielt er in Anerkennung der Vorzüglichkeit von dorthin gelieferten Probegeschützen vom König von Bayern das Ritterkreuz des Verdienstordens vom heil. Michael, vom Kaiser Franz Joseph von Oesterreich eine kostbare mit Brillanten besetzte Dose, vom König von Preußen den rothen Adlerorden IV. Klasse.
In Berlin scheiterten alle Anstrengungen der für die Gußstahlgeschütze gewonnenen Freunde immer noch an dem zähen Widerstand der Vertheidiger der Bronzerohre, besonders des General-Inspekteurs der Artillerie, des Generallieutenant v. Hahn, der trotz des günstigen Ausfalles der wiederholt mit Krupp’schen Geschützen angestellten Versuche, sich nicht entschließen konnte, die Ueberlegenheit des Gußstahls über die Bronze durch Empfehlung der Einstellung Krupp’scher Kanonen in die Truppe anzuerkennen. Nicht unberechtigt schrieb deshalb Oberst Weber, Direktor der Geschützgießerei in Augsburg, auf Grund der 1854 in Bayern veranstalteten Versuche, in Dingler’s polytechnischem Journal: „Zum Glück braucht die Eisentechnik nicht mehr die Schießversuche, um festzustellen, welches Geschützmaterial das bessere sei, und wenn das engere Vaterland verkennt, was die eigene Technik leistet, so erkennt es das weitere Vaterland.” Das war deutlich. Es erschien aber Krupp, so richtig es gegenüber den preußischen Behörden sein mochte, unbillig in Bezug auf die hohen Persönlichkeiten, welche seinen Bestrebungen stets ihr Wohlwollen entgegengebracht hatten. Er nahm deshalb Veranlassung in einer berichtigenden Zuschrift an die Allgemeine Augsburger Zeitung in taktvoller Weise die Gnadenbeweise des Königs Friedrich Wilhelm IV. (die erwähnte Dekoration und eine Schenkung für das Essener Krankenhaus, welche auf Veranlassung des Prinzen von Preußen erfolgt sein dürfte) als eine überreiche Anerkennung zu erwähnen.
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