IV. Der Termin zur Abnahme von Vermögensauskunft und eidesstattlicher Versicherung 48.15 – 48.19
1. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und ihre Wirkung 48.16
2. Haftbefehl bei Weigerung 48.17 – 48.19
a) Erlass des Haftbefehls 48.17
b) Haftbefehl und Verhältnismäßigkeit 48.18
c) Sofortige Beschwerde gegen Erlass oder Ablehnung des Haftbefehls 48.19
V. Vollzug des Haftbefehls 48.20 – 48.23
1. Die Verhaftung des Schuldners 48.20
4. Wirkung voller Haftverbüßung 48.23
VI. Die zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse 48.24 – 48.27
1. Umfang der zentralen Verwaltung 48.25
2. Löschungsvoraussetzungen 48.26
Achtes Kapitel Kosten der Zwangsvollstreckung
§ 49 Die Kosten der Zwangsvollstreckung
I. Die Kostenhaftung der Parteien gegenüber den Vollstreckungsorganen 49.1
II. Die Kostenhaftung der Parteien gegenüber ihren Verfahrensbevollmächtigten 49.2
III. Der Kostenausgleich zwischen Vollstreckungsgläubiger und Vollstreckungsschuldner nach § 788 49.3 – 49.16
1. Anwendungsbereich des § 788 49.3
2. Der Erstattungsanspruch des Vollstreckungsgläubigers gegen den Vollstreckungsschuldner 49.4 – 49.10
a) Der Gegenstand des Erstattungsanspruchs 49.5, 49.6
aa) Kosten der Zwangsvollstreckung 49.5
bb) Nicht erstattungspflichtige Aufwendungen 49.6
b) Der Umfang des Erstattungsanspruchs 49.7