Frau Prill: Die Angeklagte Roß habe ihr einmal erzählt: Als sie am Sonntag, den 11. März, in der Lewyschen Wohnung gesessen habe, sei ihr etwas auf den Schoß gefallen. Dadurch habe sich Winter bei ihr gemeldet, denn in diesem Augenblick sei er ermordet worden. (Große allgemeine Heiterkeit.)
Frau Reichert: Die Angeklagte Berg habe ihr vor Ostern erzählt, daß sie die Wäsche für Lewy besorgt habe. Sie habe dabei einmal ein Laken gefunden, welches merkwürdige »Fusseln« hatte, entweder waren es Haare oder Wollfusseln. Bei der Wäsche dieses Lakens sei es ihr ganz merkwürdig gewesen, sie habe solch Gruseln dabei verspürt und geglaubt, daß dies das Mordlaken gewesen sei. Von einem Taschentuch habe sie nichts gesagt. Auf ihre (der Zeugin) Frage habe die Berg ausdrücklich erklärt, daß keine Blutflecken auf dem Laken gewesen seien. Von Maßloff habe Frau Berg nur mitgeteilt, daß er das Licht gesehen habe.
Kriminalinspektor Klatt (Berlin): Irgendwelche Tatsachen, die einen Verdacht gegen Personen jüdischen Glaubens rechtfertigen konnten, habe er trotz sorgfältigster Nachforschung nicht entdecken können. Er hätte auch niemals einen Antrag auf Verhaftung auch nur eines Mitgliedes der Familie Lewy gestellt.
Am 13. Verhandlungstage begannen die Plädoyers.
Erster Staatsanwalt Settegast: Ein grauenvoller Mord hat die allgemeine Aufmerksamkeit in hohem Maße erregt. Leider ist es bisher allen Bemühungen von Behörden und Beamten nicht gelungen, den Mörder ausfindig zu machen. Die sogenannte Volksmeinung hat die Behörden nach einer bestimmten Richtung hin zu drängen sich bemüht, aber die mit der Ermittelung und Untersuchung betrauten Beamten haben trotz der eifrigsten und unparteilichsten Prüfung nach dieser Richtung hin nichts zu ermitteln vermocht. Die Beweise waren nicht ausreichend, um daraufhin irgendeinen bestimmten Verdacht begründen zu können. Bei dem heutigen Prozesse steht aber nicht der eigentliche Mord im Mittelpunkt, es handelt sich hier nicht darum, die Frage zu entscheiden, ob Ritualmord oder nicht, es handelt sich auch nicht um den oder die Täter, die das Verbrechen an Winter verübt haben. Es handelt sich heute ausschließlich um das Verbrechen des Meineides, dessen die Angeklagten sich schuldig gemacht haben. Was den Mord Winters anbelangt, so ist es heute nur möglich, sich auf die Tatsachen zu stützen, welche für das Verschwinden Winters noch vorhanden sind, und auf die Tatsachen, soweit sie sich auf die Auffindung der Leiche beziehen. Winter ist eines gewaltsamen Todes gestorben, das haben die Aussagen und Gutachten der Gerichtsärzte bewiesen. Die erste Annahme ging dahin, daß Winter in den Wohnräumen einer Dirne ums Leben gekommen sei. Dann lenkte sich der Verdacht auf den Fleischermeister Hoffmann. Hier waren indessen die Beweise nicht ausreichend. Darauf richtete sich der Verdacht gegen Lewy. Zehn Tage nach dem Morde erschien Maßloff auf der Polizei, um dort seine Wahrnehmungen zu bekunden. Alle Nachforschungen bei Lewy ergaben aber ein negatives Resultat und absolut nichts Belastendes. Erst am 18. April, also 25 Tage nach dem Morde, erschien Frau Roß und erzählte von den Wahrnehmungen, die ein Knecht gemacht haben wollte. Daraufhin trat das »Nebenuntersuchungs-Komitee« in Tätigkeit und machte allerlei Anzeigen, die dazu führten, daß die Angeklagten mehrfach eidlich vernommen wurden. Der Erste Staatsanwalt ging alsdann des näheren auf die bekannten Aussagen Maßloffs und der anderen Angeklagten ein. Er wies dabei auf die verschiedenen Widersprüche hin, die sich zwischen den Aussagen der Angeklagten vom 28. April resp. 2. Mai und denen vom 8. Juni ergaben. Die Geschworenen sollen jetzt nur entscheiden, ob die Anklage berechtigt ist oder nicht. Maßloff hat unbedingt am 2. Mai einen Meineid geschworen. Amtsrichter Pankau hatte ihn eindringlich gewarnt, und trotzdem hat Maßloff höchst wichtige Dinge verschwiegen, das gleiche gilt von Frau Roß, die schon früher vernommen wurde, und von Frau Maßloff und Brau Berg. Alle diese haben am 28. April von den wichtigen angeblichen Wahrnehmungen Maßloffs nichts ausgesagt. Aber auch die letzten Aussagen der Angeklagten müssen unwahr sein. Maßloff hat die Häuser nicht gekannt; wie sollte er wissen, daß in der Nebenstraße die Geräusche genauer zu hören waren? Höchst unglaubwürdig ist es auch, daß sich jemand so lange, wie er, aus Neugierde in der Kälte auf die Erde legt. Wäre seine Neugierde wirklich so groß gewesen, so hätte er sicherlich versucht, viel mehr zu erlauschen. Unglaubwürdig ist es auch, daß er als einzelner Mensch sich auf den Hof gewagt haben würde, wenn die Sache, wie er sie geschildert, so unheimlich gewesen wäre. Unglaubwürdig und unwahrscheinlich ist auch die Erzählung der Frau Roß. Auch ihre Aussagen haben zahlreiche Widersprüche ergeben, und der Augenschein widerspricht den Angaben Maßloffs. Maßloff selbst widerspricht sich in einem fort. Die Zeugenaussagen haben auch ergeben, daß Maßloff bei seinen Erzählungen, dritten Personen gegenüber, widersprechende Angaben gemacht hat. Die Erzählung des Angeklagten dem Polizeisergeanten Nasilewsky gegenüber läßt sich weder mit den Mitteilungen, die er dem Direktor Aschke gemacht hat, noch mit seinen polizeilichen eidlichen Bekundungen in Einklang bringen. Bezeichnend ist ja auch, daß Frau Roß, die ihren Schwiegersohn doch kennen muß, ihn für lügenhaft hält. Unvereinbar sind auch die Aussagen der Frau Roß mit den Aussagen der Frau Rutz, der Frau Hirsch und der Familie Jeliniewsky. Durch die Aussagen dieser Zeugen ist festgestellt, daß Frau Roß bereits vor Ostern von dem Knechte gesprochen hat. Die Aussagen der Handlungsgehilfen Puppel und Kuntzig beweisen, daß Maßloff unmöglich seine Wahrnehmungen hat machen können. Der Pfarrer Bönig hat zwar erklärt, daß ihn noch keines seiner Pfarrkinder belogen hat, wenn es freiwillig zu ihm kam; Maßloff ist aber nicht freiwillig zum Pfarrer gekommen, sondern ist auf Veranlassung der Kriminalbeamten geholt worden. Der Angeklagte hat vor Ostern gebeichtet, hat dann aber am 2. Mai unter allen Umständen falsche Angaben gemacht. Bei den Aussagen der Frau Roß ist von Wichtigkeit die Erzählung ihres Besuches bei Lewy, wobei sie das Wimmern gehört haben will, ferner auch die Geschichte von dem Knecht. Bei dieser letzteren Sache hat sie nachgewiesenermaßen die verschiedensten sich widersprechenden Angaben gemacht, es ist auch trotz der größten Anstrengungen nicht gelungen, diesen Knecht ausfindig zu machen. Es ist unmöglich, daß jener Knecht und Maßloff die gleichen Wahrnehmungen gemacht haben können. Außerdem soll dann ja noch ein Dritter, der Schlosser Berg, die gleiche Beobachtung gemacht haben. So verdienen denn weder die Angaben von der Roß noch von Maßloff Glauben, und nun ziehe man in Betracht, daß Frau Roß behauptet hat, um 7 Uhr bei Lewys gewesen zu sein und dort Helene Lewy getroffen zu haben. Tatsächlich hat dieser Besuch aber erst um 9 Uhr stattgefunden, wie dies durch einen weitläufigen Beweis festgestellt worden ist. Frau Maßloff hat ausgesagt, dort die Uhrkette und die Photographie Winters gesehen zu haben. Diese Aussagen sind höchst unglaubwürdig; die Photographie sollte offenbar beweisen, daß Lewy mit Winter in sehr intimem Verkehr stand, und daß der letztere an Moritz sein Bild geschenkt hat. Es ist jedoch festgestellt, daß vor dem Tode Winters keinerlei Photographie des letzteren, außer dem Klassenbilde, existiert hat. Frau Berg hat sodann über das Taschentuch ausgesagt, daß es mit E.W. gezeichnet gewesen sei; bei sofortiger Nachsuchung ließ sich jenes Taschentuch jedoch, nicht finden, und die Angaben der Frauen Roß und Berg sind betreffs der Zeichnung auf dem Taschentuch so verschieden, daß man annehmen muß, dieses Taschentuch hat niemals existiert. Den Aussagen der Angeklagten steht das Zeugnis der Familie Lewy gegenüber, das unterstützt wird durch eine sehr große Anzahl von Zeugen. Frau Roß will um 7 Uhr, Maßloff um 10 Uhr Wimmern gehört haben. Winter mußte aber schon um 7 Uhr tot sein. Es haben überdies alle Zeugen ausgesagt, daß die Familie Lewy durchaus harmlos ist; dahingegen bezeichnete der Untersuchungsrichter Maßloff und Frau Roß für völlig unglaubwürdig. Unerheblich sind die Angelegenheiten Israelski und Eisenstädt, sowie der Fall Matthäus Meyer; sie stehen in gar keinem direkten Zusammenhang mit den Beschuldigungen gegen Lewy. Alle Angaben der Angeklagten sind augenscheinlich erfunden zu dem Zwecke, die ausgesetzte Belohnung zu verdienen. Es haben sämtliche Angeklagte offensichtlich einen Meineid geleistet.
Der Erste Staatsanwalt beantragte schließlich: alle vier Angeklagten des Meineides für schuldig zu erklären. Oberstaatsanwalt Dr. Lautz: Die Angeklagten haben Behauptungen aufgestellt, die nur dann Sinn haben, wenn man annimmt, daß der Gymnasiast Winter im Lewyschen Hause getötet worden ist. Ist hingegen die Familie Lewy an diesem Tode unschuldig, so sind die Angeklagten schuldig. Nun müssen auch Zeugenaussagen nachgeprüft werden. Es sind nicht immer zwei Aussagen, die sich widersprechen, so zu verstehen, daß die eine bewußt falsch ist. Keineswegs! Im Falle Eisenstädt sind beispielsweise beide Aussagen augenscheinlich